Telefon- und Internetkosten

  • Hallo,


    meine Frau und ich arbeiten beide zeitweise von zu Hause aus. D.h. wir nutzen beide den privaten Internetanschluss dazu. Kann jetzt jeder 20 % der gesamten Kosten geltend machen oder nur jeweils von der Hälfte der Kosten?


    Wenn ein verheiratetes Lehrerehepaar das selbe Arbeitszimmer nutzen, kann auch jeder die Kosten hierfür voll absetzen. Dazu gab es mal ein Urteil. Das müsste doch dann für die o.g. und andere Kosten auch so sein. Oder?


    Liebe Grüße

  • D.h. wir nutzen beide den privaten Internetanschluss dazu. Kann jetzt jeder 20 % der gesamten Kosten geltend machen oder nur jeweils von der Hälfte der Kosten?

    Wohl das letztere, denn jeder trägt auch nur die (symbolische) Hälfte der Kosten und nur diese sind pro Person ansetzbar!


    Wenn ein verheiratetes Lehrerehepaar das selbe Arbeitszimmer nutzen, kann auch jeder die Kosten hierfür voll absetzen

    Und das stimmt so nicht. Das Urteil sagt ganz klar, dass nur die vom jeweiligen Partner getragenen Kosten voll ansetzbar sind, und je nach Nutzung insgesamt oder bis zum Maximalbetrag von 1.250 Euro. Hier ist z. B. die AfA ein gewichtiger Faktor. Wenn das Gebäude beiden zur Hälfte gehört, können auch beide ihren Teil der AfA ansetzen. Aber sobald ein anderes Eigentumsverhältnis vorliegt, muss entsprechend des BFH auch anders aufgeteilt werden. Die AfA des Partners darf beim anderen nicht eingerechnet werden.

  • Ich habe den gleichen Fall. Hat irgendwer dazu definitivere Erkenntnisse?

    • Hälfte der Kosten und davon den Prozentsatz, den man nutzt?
    • Oder zweimal volle Kosten, aber dann zum Beispiel Ehemann 60 Prozent & Ehefrau 20 Prozent.

    Home-Office in Pandemie-Zeiten heißt halt tatsächlich: Beide sitzen zu Hause und arbeiten jeden Tag im Netz (der eine mehr, der andere weniger Stunden).

  • Okay, verstehe.

    Und was wäre, wenn jetzt keine Pandemie wäre? Wie würde man die doppelt Nutzung eines Internetanschluss in die Steuereintragen?

    2x voller Betrag mit den jeweiligen Prozentsätzen?

    Danke und viele Grüße

  • Nein! Mehr als bezahlt wurde darf nicht angesetzt werden. Eure gezahlten Kosten sind die absolute Obergrenze und dies wird aufgeteilt auf die Eheleute. 2x ansetzen ist nicht - ein böswilliger Finanzbeamter könnte da ganz leicht auf für Euch nachteilige Gedanken kommen,

  • Alles gut, ich verstehe. Kein Problem.

    Sprich: Vor zwei Jahren hätte ich in so einer Situation die Kosten für den Internetanschluss halbiert und ihn bei Ehefrau und Ehemann jeweils mit dem Prozentsatz reingeschrieben, der für die Nutzung steht - richtig?

    Danke für Eure Mühe und Klarstellung