über Elster übertragene Umsatzsteuervoranmeldung nachträglich in WISO EÜR erfassen

  • Hallo ,

    wie viele habe auch ich im 3 Quartal Probleme mit der Umsatzsteuervoranmeldung bekommen. Da ich ettliche Buchungsfehler im Programm gemacht hatte, habe ich die UstVa im Oktober direkt über Elster und nicht wie gewöhlich über das Programm abgegeben. Nach erneuter Prüfung habe ich jetzt festgestellt, dass die UstVa für das 3. Quartal von der direkt übermittelten abweicht. Ich möchte nun für das dritte Quartal eine korrigierte UstVa über das Programm abgeben. Kann ich die (manuell) ermittelten und direkt übertragenen Ergebnisse nachträglich im Programm erfassen (wenn ja wie?) und werden diese dann bei der Berechnung des verbleibenden Differenzbetrags vpm Programm berücksichtigt?

    Danke für jede Unterstützung.

  • Da ich ettliche Buchungsfehler im Programm gemacht hatte,

    dann solltest Du diese Fehler in der EÜR lokalisieren u. berichtigen sonst schleppst du den Mist ständig mit.

    wie viele habe auch ich im 3 Quartal Probleme mit der Umsatzsteuervoranmeldung bekommen.

    in Q4 nicht?

    das wäre nämlich schon einmal ein Anhaltspunkt für das was in Q3 schief lief

  • ...Was im Q3 "falschgelaufen" ist, weiß ich: Aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes habe ich nicht selbst gebucht. Jetzt geht es mir um die Erfassung und Berücksichtigung der manuell über Elster abgegebenen VA für das Q3. Die Buchungen stimmen jetzt - auch für Q3.

  • ....um das Problem nochmals zu präzisieren: Aufgrund eines längeren Krankenhausaufenthalts habe ich die Buchungen für das 3 Quartal nich selbst vorgenommen. Daher waren sowohl auf der Einnahmenseite als auch auf der Ausgabenseite viele Fehler erfasst worden. Um die Meldefrist nicht zu versäumen, habe ich die UstVa nicht wie gewöhnlich über WISO (ELSTER Modul) übertragen, sondern direkt in ELSTER. Die Berechnung war überschlägig und stimmte nur ungefähr. Jetzt habe ich alle Buchungen in Wiso korrigiert, was problemlos möglich war, da ich ja die Va für das 3. Quartal nicht über das Programm gemacht hatte und die Buchungen nicht festgeschrieben waren. Wenn ich jetzt für das 3. Quartal eine korrigierte Ust Va erzeuge, bekomme ich die korrekten Zahlen. Da ich aber schon manuell über Elster für das 3. Quartal eine UstVA abgegeben und den Zahlbetrag auch abgeführt habe, möchte ich nun diese "falsche", manuelle VA im Programm erfassen. Geht das? Der berechnete Zahllastbetrag im Progranm ist ansonsten um den bereits entrichteten Betrag zu hoch. Dies macht spätestens bei der Erstellung der Ust Jahreserklärung erneut Probleme.


    Jemand eine Idee?

  • Da ich aber schon manuell über Elster für das 3. Quartal eine UstVA abgegeben und den Zahlbetrag auch abgeführt habe, möchte ich nun diese "falsche", manuelle VA im Programm erfassen. Geht das?

    wenn Du im Modul EÜR (nicht die abgespeckte EÜR von der ESt-Erklärung) alle Buchungen korrekt erfasst hast, kannst Du von dort aus die USt.Va. versenden.

    Warum schreibst Du denn das Quartal fest?

    Du siehst wie schwer man sich mit Buchungs;- Voranmeldungsänderungen tut.

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  • Danke für die Antwort. Mit dem Absenden der Ust Va werden alle Buchungen automatisch festgeschrieben (vom Programm). Dies ist gesetzlich so vorgegeben (auch für EÜR). Danach kannst Du die entsprechende Buchung nicht mehr einfach ändern oder löschen und neu erfassen, sondern müßtest erst die falsche Buchung per Umkehrbuchung aufheben und dann neu erfassen. Um das zu vermeiden habe ich die Ust Va zunächst direkt in Elster abgegeben und anschließend die Buchungen in Ruhe korrigiert. Jetzt möchte ich aber das Ergebnis der manuell abgegebenen Va im Programm erfassen.

  • Moin,


    vorab: ich arbeite nicht mit dem Programm und übersehe eventuell etwas grundlegendes, aber ;):


    mit der internen Übermittlung als korrigierte VA hast Du doch dann alle richtigen Werte und auch die Zahlungen sollten ja i. O. sein, da ja nur noch die Differenz überwiesen wird.....


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Wenn die Differenz größer als 10 Euro zu deinen Gunsten oder 25 Euro zu deinen Lasten ist, bist du gesetzlich sogar verpflichtet, eine korrigierte UStVA für das Quartal abzugeben! Spätestens mit der Umsatzsteuererklärung kommt ans Licht, dass hier ein Fehler war.


    Die Festschreibung im Programm erfolgt, weil es kein "Logbuch" gibt, das Änderungen etc. nachvollziehbar (vorheriger Stand, neuer Stand) festhält. Damit müssen die Buchungen mit Abgabe der UStVA festgeschrieben werden.