Zähler für Allgemeinheizung Umlegen

  • Hallo liebe Forenmitglieder,


    ich habe folgendes Problem:


    Ich habe eine Liegenschaft mit 3 Wohnungen, wovon eine leer steht.


    Jede Wohnung ist mit WMZ, WWZ und KWZ ausgestattet. Nun habe ich jedoch noch einen WMZ für die Allgemeinheizung im Keller / Treppenhaus, welche ich nach Wohnungen bzw. Wohnfläche (habe dazu noch nicht in die HKVO geschaut) umlegen möchte.


    Wie kann ich dies in WISO Vermieter bewerkstelligen? Wenn ich einen normalen Zähler anlege, kann ich die Kosten nicht auf alle Nutzer umlegen. Wähle ich Allgemeinzähler, dann muss ich einen Hauptzähler anlegen, welcher ja nicht vorhanden ist.


    Wie wäre hier der richtige Weg?


    Vielen Dank im Voraus!

  • Vielen Dank für die Antwort.


    Anbei habe ich mal ein Schaubild aufgestellt (Kaltwasser und Heizkreis haben natürlich keinen physikalischen Schnittpunkt).



    Den "gepunkteten" Warmwasserwärmemengenzähler für das Warmwasser gibt es leider nicht - dies hat mein Heizungsbauer versemmelt und muss nachträglich eingebaut werden. Für den Energieaufwand der Warmwasserbereitung wird derzeit die Formel gem. § 9 HKVO angewandt.


    Mir geht es derzeit letztendlich um die Umlage des WMZ "Allgemein (Treppenhaus / Keller)" ganz rechts im Schaubild auf alle 3 Partein, wobei das Dachgeschoss leer ist und nicht zur Vermietung steht.

  • Tolles Schaubild. Danke

    Muß es nicht so aussehen:

    Da weiß ich im Programm auch keine Lösung.

    Es sei denn, der Hauptzähler ist anzulegen, aus der Summe aller WMZ.

    Wenn der Warmwasserwärmemengenzähler noch nachgerüstete wird, kann noch ein Hautzähler eingebaut werden.

    Es sei denn, im Heizungsregler befindet sich ein Zähler, der als Hauptzähler zu gebrauchen ist. Würde allerdings das Warmwasser mitzählen.

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    Einmal editiert, zuletzt von blumenmeer1 ()

  • Wie wäre hier der richtige Weg?

    Du hast es schon richtig gesagt, dieser "Allgemein-Wärmemengenzähler" kannst du nicht so umlegen, dass dieser als Allgemeinzähler die Energie und letztendlich auch die Kosten auf die Mieter umlegt.

    Mit dem Vermieter geht das vermutlich überhaupt nicht. Ich arbeite mit dem Hausverwalter, da kann ich mir eine Konstellation vorstellen, denn dort kann man verschiedenste Umlagearten einrichten.

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten.


    Dann würde ich Trick 17 anwenden, die Energie manuell auf die 3 Wohnungen umlegen und für jede Wohnung einen "virtuellen" normalen Zähler anlegen, in welchem ich direkt die anteiligen Werte eingebe?


    Wäre hier eine Umlage pro Wohneinheit oder pro qm Wohnfläche richtig?


    Vielen Dank vorab.

  • "Flächen in der Wohnung, wie z.B. das Treppenhaus, werden natürlich auch geheizt. Hier sind allerdings keine Messgeräte angebracht. Die Gesamtkosten dürfen in diesem Fall einfach auf die Mieter umgelegt werden."

    Das würde bedeuten, der erhöhte Verbrauch wird nicht gemessen und auf die Wärmemengenzähler in der Wohnung beaufschlagt.

    Was war den jetzt "Trick 17"?

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  • Woher kommt der von Dir zitierte Teil

    "Flächen in der Wohnung, wie z.B. das Treppenhaus, werden natürlich auch geheizt. Hier sind allerdings keine Messgeräte angebracht. Die Gesamtkosten dürfen in diesem Fall einfach auf die Mieter umgelegt werden."?


    Aus meinen bisherigen Einträgen nicht?


    Trick 17 ist aus meiner Sicht, dass ich die Allgemeinwärme, welche ich mit einem eigenen Zähler erfasse, manuell umlege und die Werte jeweils in einen "Virtuellen" Zähler, also einen Zähler der nicht existiert aber im Programm angelegt wird, eintrage?

    Wäre hier pro Wohneinheit oder pro m2 Wohnfläche richtig?

  • Trick 17 ist aus meiner Sicht,

    Ich denke, dass dieser WMZ ausgebaut und als Warmwasser WMZ eingebaut wird. Das was hier besprochen wurde, kann nicht gehen, denn WMZ können nicht geteilt werden.

    Eigentlich dürfte das kein Problem sein, dass die gesamte Wärmeenergie, die ja von dem Brennstoff erzeugt wird, über die WMZ entsprechend des Verbrauches umgelegt wird.

    Sollte der vom Warmwasser dann auch eingebaut und funktionsfähig sein, wird auch dieser Anteil bedacht. Das was im Treppenhaus anfällt wird dann als Allgemeinwärme von jedem Mieter getragen.

    Also kein WMZ einbauen, denn den kannst du auch mit keinem "Trick 17" anlegen. Das geht nicht.

  • Da hat errjot recht.

    Warum so kompliziert, ich würde den Zähler am Flurheizkörper unberücksichtigt lassen.

    Da in der Heizkostenabrechnung ein Teil, sowieso in die Wohnfläche eingerechnet wird, erübrigt sich das.

    Bei meinen 2 Objekten, sind keine Zähler am Flurheizkörper angebracht. Bisher gab es keine Abrechnungsprobleme und ich finde auch nichts darüber.

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