Buchung in Kasse vergessen

  • Hallo, ich habe im Kassenbuch 4 Quittungen im Juli vergessen zu buchen. Wie buche ich diese jetzt am besten nach. Mache ich Buchung mit aktueller Buchungsnummer aber darum wann die Quittung erstellt wurde. Oder buche ich alles in das letzte Quartal 2020 mit rein mit aktuellem Datum was die nächste Buchung vom Datum dran wäre. Habe das letzte Quartal noch nicht gebucht.

    Danke und Grüße Sabine

  • Machst du nicht wie vorgeschrieben, regelmäßig Kassensturz? Wenn du jetzt erst Differenzen bemerkst, kannst du Probleme bekommen - so oder so. Das Kassenbuch ist täglich zu führen (und nicht erst Monate später) und du musst je nach Umfang regelmäßig den Bestand mittels Zählung überprüfen.

    Es gibt nur eine Ausnahme, wenn es sich um eine "kleine Kasse" wie Portokasse etc handelt. Dann solltest du jetzt mit der laufenden Nummer aber Datum der Belege erfassen.

  • Kassenbuch ist täglich zu führen

    wie oft noch

    Zitat

    Die Pflicht ein Kassenbuch zu führen und damit eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung nachzuweisen, ist in den Pragraphen 238-241 HGB geregelt. Davon befreit sind Einzelkaufleute, deren Umsatzerlöse in zwei aufeinanderfolgenden Jahren 600.000 Euro nicht überschreiten und die nicht mehr als 60.000 Euro Gewinn nachweisen.

    man könnte stattdessen auch auch ein Verrechnungskonto verwenden und zum Jahresende ausgleichen

  • Dann solltest du auch nicht auf Kasse buchen,sondern auf Verrechnungskonto. Solange du auf Kasse buchst, wirst du solche Hinweise bekommen. Es ist einfach irreführend für Helfer hier und ich suche nicht alle deine Beiträge durch, nur um zu prüfen, ob du eine Kasse hast oder nicht!

  • ich suche nicht alle deine Beiträge durch

    so viele sind das nicht.

    Und, habe ich von mir geschrieben oder allgemein ...man könnte?


    Es ist einfach irreführend für Helfer hier

    inwiefern ist das für die Helfer irreführend?

    Wer hilft, helfen möchte, sollte schon wissen was er schreibt. Du tust das anscheinend nicht, sonst wäre Dir das Zitat bekannt gewesen.

    Zumindest hättest Du nachfragen können, ob der TE zur Führung eines Kassenbuch aufgrund seines Gewerbes verpflichtet ist.