Werkzeuge Maschinen usw. absetzen

  • Hallo ich mache das erstmal die Steuererklärung selber und möchte das über diese App probieren.


    Jedoch scheiter ich daran den Ort zu finden wo ich das Werkzeug auflisten darf.


    Desweiteren würde och gerne wissen wie ich herausfinden kann ob der lohnsteuerhilfeverein bei dem och vorherig war die absetzbarkeit im Zusammenhang mit meinem behinderten Sohn gemacht hat oder nicht. Wo kann ich das herrausfinden ?

    Finanzamt oder beim hilferverein ? Mann muss ja direkt die Steuererklärung haben um es zu prüfen ich hab ja nur den Bericht bekommen.


    Außerdem wenn ich das nun über so eine App mache wie kann ich dem Finanzamt mitteilen das ich die Behinderung gerne rückwirkend nachtragen möchte falls dieses nicht geschehen ist ?


    Vielen Dank wenn mir jemand schnelle Abhilfe leisten kann

    • Offizieller Beitrag

    Desweiteren würde och gerne wissen wie ich herausfinden kann ob der lohnsteuerhilfeverein bei dem och vorherig war die absetzbarkeit im Zusammenhang mit meinem behinderten Sohn gemacht hat oder nicht. Wo kann ich das herrausfinden ?

    Eine Kopie Deiner ESt-Erklärung nebst Anlagen von denen anfordern.

  • Wenn dies nicht im letzten Jahr schon auch der Fall war, solltest du etwas genauer sagen, wofür das Werkzeug benötigt wird.

  • Doch im letzen Jahr habe ich auch Belege abgegeben beim Lohnsteuer Verein. Bloß diesmal wollte ich es gern selber mal machen oder zumindest versuchen.

    Ich bin Fliesenleger und habe eine ganze Menge Werkzeug dieses Jahr gekauft, und ich finde nicht den Platz an dem ich das eingeben kann

    • Offizieller Beitrag

    Dann probiere es doch einmal mit der Bezeichnung Arbeitsmittel. Sollte sich so eigentlich auch aus den Unterlagen des Vorjahres ergeben. ;)

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Werkzeuge Maschinen usw absetzten“ zu „Werkzeuge Maschinen usw. absetzen“ geändert.
  • Entschuldige Arbeitstitel war durch die Rechtschreibung automatisch geändert wir reden definitiv von arbeitsmittel.

    Und wenn ich in der App darauf gehe „sieht Bild „ dann habe ich 4 Unterkategorien wovon keine Werkzeug beinhaltet. Oder ?

    Wenn ich auf Ausstattung gehe erklärt er mir das es für Home Office ist Siehe Bild.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich auf Ausstattung gehe erklärt er mir das es für Home Office ist Siehe Bild.

    Ja und dann? Ich nutze WISO steuer:Web nicht, aber es wird doch sicherlich kein großartiges Problem darstellen, sich da bei jeder Position und allen weiteren Verzweigungen jeweils mal bis zum Ende durchzuklicken. Für die 2020er ESt-Erklärung hat man ja noch Zeit bis zum 31.07.2021, von daher kann dies zum aktuellen Zeitpunkt bei der Einarbeitung in eine Software ja nicht das Problem sein.

  • Ich nutze auch nicht diese Steuer:App von daher kann ich auch nur vom Steuer:Sparbuch ableiten / mutmaßen.

    Wenn ich auf Ausstattung gehe erklärt er mir das es für Home Office ist

    Dann schau halt ob es auch eine Abteilung Gewerbe gibt wo man seine Arbeitsmittel/Wirtschaftsgüter usw. eintragen kann.

    Wie man sieht bist steht Job über Arbeitsmittel. vllt sind da Arbeitsmittel für nichtselbständige Einkünfte gemeint.

  • wenn Sie vorher bei einem Lohnsteuerhilfeverein waren, sind Sie also nichtselbständig beschäftigt!


    Also sind alle Ausgaben für Ihre Arbeit "Werbungskosten" - dort findet man auch Eingabemöglichkeiten..., wenn Sie diese z.B. unter "weitere Werbungskosten" eingeben, wird nichts passieren bzw. das FA wird vielleicht nachfragen - nur Stb/ Vereine sollten alles richtig machen!


    Und zum Sohn: schauen Sie auf dem bescheid des Vorjahres nach, ob dort etwas abgezogen wurde!


    Und vor allem der wichtigste Tipp: lassen Sie sich die Daten des Lohnsteuerhilfevereins geben: entweder das Übertragungsprotokoll, das Sie ja unterschrieben haben müssten oder Ausdrucke der Formulare!

    • Offizieller Beitrag

    wenn Sie vorher bei einem Lohnsteuerhilfeverein waren, sind Sie also nichtselbständig beschäftigt!

    was war ist vergangen und bedeutet doch nicht, dass er nicht nebenbei oder jetzt ganz ein Gewerbe betreibt.

    Man muss aber auch nicht wild herumspekulieren. Die Fragestellung des @Fliesefliese bezieht sich in keiner Weise darauf und daran sollte man sich bei seiner Antwort dann auch orientieren.

  • Ich muss mal schauen ob ich das mal über die wiso web versuche, denn überall scheint es anders zu sein. Ich bin nicht ganz doof und ich finde definitiv keine Option wo ich Werbungskosten oder arbeitsmittel in Form von verbrauchsgegenständen abschreiben kann. Ich Probier das mal und geb gern Rückmeldung

  • Also wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen. Dann gehört das Ganze in die Einnahmen-Überschussrechnung bei den Gewinneinkünften! Wenn die schon im letzten Jahr auch angesetzt wurden, musst du das auch dort wieder finden (wobei dann eigentlich der Lohnsteuerhilfeverein sich als nicht zuständig hätte erklären müssen).

    Vielleicht klärst du hier noch ein bisschen auf - man spekuliert sonst zuviel.

    • Offizieller Beitrag

    Also wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen.

    Woraus meinst Du das denn gelesen zu haben?


    wobei dann eigentlich der Lohnsteuerhilfeverein sich als nicht zuständig hätte erklären müssen

    eben ;)


    Vielleicht klärst du hier noch ein bisschen auf - man spekuliert sonst zuviel.

    Das wäre in der Tat sinnvoll.

    • Offizieller Beitrag

    Nur, weil einer einen Handwerksberuf hat, muss man doch nicht bei jedem nennen der Berufsbezeichnung gleich eine Selbständigkeit unterstellen. Wobei ich allerdings auch davon ausgegangen bin, dass ein Arbeitgeber im Handwerksberuf seinen Mitarbeitern alles wesentlichen Arbeitsmittel und Maschinen zur Verfügung stellt, was einen eher zu ganz anderen Vermutungen verleiten könnte. Deshalb eben keine Vermutungen und nur dem wahrscheinlichsten Tatbestand folgen. @Fliesefliese muss sich konkret äußern, ansonsten können wir hier dicht machen.

  • Es gibt auch Arbeitgeber im Handwerksbereich, die den Mitarbeitern "Werkzeuggeld" auszahlen und im Übrigen den Mitarbeitern überlassen, welches Werkzeug sie dann kaufen. Hat etwas mit "Schwund" beim Werkzeug zu tun.