Hallo,
ich würde gerne eine fondgebundene Renteversicherung zur Tilgung eines Baudarlehens für eine vermietete Wohnung abschließen.
Mir ist bekannt, dass man hierzu früher einen Bausparer eingesetzt hat. Dieser ist aber bei den aktuellen Zinsen unrentabel. Aber die Abschlussgebühren und auch die Zinsen waren hier dann über V+V als Werbungskosten bzw. als Einnahmen anzusetzen. Somit würde dann auf die Gewinne keine Kapitalertragssteuer fällig sondern müsste über den persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Kann man nun diese Abschlussgebühren und auch die Gewinne aus der fondgebundenen Rentenversicherung auch so behandelt wie beim Bausparer?
Sachverhalt wäre ja gleich nur das eben das Kind einen anderen Namen trägt.
Würde mich dazu auch auf §9 EStG beziehen
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. 2Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. 3Werbungskosten sind auch
Schuldzinsen und auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten, soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.
Die Abschlussgebühren für die fondegebunden Rentenversicherung sind im wirtschaftelichen Zusammenhang mit V+V und damit sollte man diese auch als Werbungskosten absetzen könnnen.
Meine Fragen hierzu.
- Ist das so richtig kam man das so angeben?
- Im Rahmen der Steuererklärung muss ich hierzu einen Hinweis oder ergänzende Angaben geben oder reicht es wenn man die Abschlussgebühren dann einfach als Werbungskosten bei V+V angibt?
- Bei der Auszahlung der fondgebundenen Rentenversicherung behält die Gesellschaft ja Kapitalertragsteuer ein. Im Rahmen der Zuordnung zu V+V fällt aber normale Einkommenssteuer an. Muss ich mir dann die Kapitalertragssteuer wieder zurückholen, weil sonst wäre es ja eine doppelete Besteuerung!?
- Woher weis das FA dass die fondgebundene Rentenversicherung in 30 Jahren ausgezahlt wird? Man könnte ja die Auszahlung und den Gewinn in der Steuererklärung danach nicht angeben und man zahlt dann nur die von der Gesellschaft einbehaltene Kapitalertragssteuer. Legen die hierzu eine Akte an oder setzen sich eine Hinweis?
Gruß