Hallo,
ich beabsichtige ein Grundstück in den nächsten 2 Jahren zu bebauen und die dort entstehenden Wohnungen zu vermieten.
Im 2020 sind nun Kosten für eine Bauvoranfrage und ein dafür notwendiges Gutachten angefallen.
Wie kann ich diese als vorweggenommene Werbungskosten angeben ?