Umsatzsteuer für PV Anlage

  • Hallo, ich habe echt ein Problem. Evtl bin ich auch einfach zu blind es zu finden.


    Ich habe 2018 eine PV Anlage in Betrieb genommen. Diese habe ich bei der Ust Voranmeldung dann angegeben und mit die Steuer zurück geholt.


    Bei der Steuer habe ich diese dann in der Einnahme- Überschussrechnung angegeben und den Betrag welchen ich erhalten habe als abzugsfähige Vorsteuer ausgewiesen.


    Nachdem ich dann meine Steuer eingereicht habe, habe ich nun eine Rechnung erhalten und soll den Betrag dem Finanzamt erstatten.


    Woran kann das liegen? Hätte ich die Anlage noch irgendwo aufführen müssen oder habe ich einfach ein Kreuz nicht richtig gesetzt?


    Mit freundlichen Grüßen

    • Offizieller Beitrag

    Bei der Steuer habe ich diese dann in der Einnahme- Überschussrechnung angegeben und den Betrag welchen ich erhalten habe als abzugsfähige Vorsteuer ausgewiesen.

    Die als Ausgabe eigener Art abziehbare Vorsteuer ist das eine (Betriebsausgabe), aber die Erstattungen des Finanzamtes aufgrund von USt-Voranmeldungen stellen dann im Rahmen der Einkunftserzielung wiederum Einnahmen dar. Alles in demselben Jahr, gleicht sich das nahezu aus, die Abwicklung in unterschiedlichen Jahren kann zu Verschiebungen führen.


    Nachdem ich dann meine Steuer eingereicht habe, habe ich nun eine Rechnung erhalten und soll den Betrag dem Finanzamt erstatten.

    Das Finanzamt schickt Dir keine Rechnung, sondern allenfalls einen Steuerbescheid. Im Zweifel auch einen Schätzungsbescheid. Eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung hast Du nach Deinen UST-Voranmeldungen laut Thread 1. Umsatzsteuer Voranmeldung für Photovoltaikanlage doch hoffentlich auch noch abgegeben, oder? Und was für einen Bescheid hast Du erhalten mit welchen Erläuterungstext zur Steuerfestsetzung?


    Woran kann das liegen? Hätte ich die Anlage noch irgendwo aufführen müssen oder habe ich einfach ein Kreuz nicht richtig gesetzt?

    Wer soll das genau sagen, ohne Deine Erklärungen/Anmeldungen im Detail zu kennen?


    Genau sollten im Steuerrecht nicht so ganz kundige, dann auch besser zu einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe gehen.

  • Sorry Fehlerteufel meine natürlich 2019.


    Also ich habe die Anlage gekauft. Habe dann mit der ersten Voranmeldung die an den Händler entrichtete Steuer erstattet bekommen.


    Mein Problem ist jetzt, wie ich diese Erstattung quasi in der Umsatzsteuer abbilden muss.


    Bei Einnahme-Überschuss-Rechnung Vorauszahlungssoll 2020 Trage ich die Steuer der Anlage und der entsprechenden Monatsabschläge vom Stromanbieter mit vorzeichen "-" ein.


    Unter Anschaffungen Trage ich die Kosten für die Anlage und unter Abzugsfähige Vorsteuer die dafür entrichtete Steuer ein.


    Unter Betriebseinnahmen klar der verkaufte und selbst genutzte Strom...... Weitere Betriebseinnahmen Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer kommt die für die Anlage vom FA erstattete Steuer rein.


    Hierraus errechnet sich dann meine gesammte Betriebseinnahme.


    Bei den Betriebsausgaben ergibt sich der Betrag der abziebaren Vorsteuerbeträge aus der in EÜR angegebenen abzugsfähigen Vorsteuer


    der Punkt 2019 an das Finanzamt abgeführte und ggf verrechnete Unsatzsteuer ergibt sich aus den jewailigen Voranmeldungen der einzelnen Monate. Hierbei ist natürlich auch die entrichtete Steuer für die anlage mit aufgeführt.


    Jetzt ist es so, dass meine Betriebsausgaben doppelt so hoch sind wie die Einnahmen. Rein rechnerisch finde ich das sehr seltsam.


    Was die Rechnung angeht ja ich habe natürlich einen Bescheid erhalten wonach ich die vom Finanzamt erstattete Steuer für die PV Anlage jetzt zurückzahlen soll. Daher vermute ich, dass ich in der Software irgend etwas falsch angegeben habe. Beschäftige mich halt das erste mal mit dem Steuersparbuch und dachte evtl gibt es hier jemanden der das schon mal gemacht hat und ggf. eine brauchbare erklärung hat wo was anzugeben ist.

  • Also bei dem Punkt "an das Finanzamt 2019 abgeführte und verrechnete Umsatzsteuer" kann etwas nicht stimmen. Da muss doch ein negativer Betrag stehen, wenn du die Vorsteuer per Voranmeldung schon erhalten hast!

    • Offizieller Beitrag

    Was die Rechnung angeht ja ich habe natürlich einen Bescheid erhalten wonach ich die vom Finanzamt erstattete Steuer für die PV Anlage jetzt zurückzahlen soll.

    Und was steht darin in den Erläuterungen zum Bescheid? Habe ich doch oben schon mal gefragt:

    Und was für einen Bescheid hast Du erhalten mit welchen Erläuterungstext zur Steuerfestsetzung?

    Und das sagt allen vielleicht schon sehr viel.

  • Ich weiß beim besten Willen nicht was die Art des Bescheides mit einem Eingabefehler in der Software zu tun haben soll.


    Nichts steht da drinnen lediglich dass ich die Umsatzsteuer von x Euro zahlen soll.

    Ein finaler Bescheid ist noch net da. Ich soll eine korrigierte Steuer einreichen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß beim besten Willen nicht was die Art des Bescheides mit einem Eingabefehler in der Software zu tun haben soll.

    Nicht die Art des Bescheides, wobei auch die Info Schätzungsbescheid für Ratgeber durchaus hilfreich als Info sein kann, sondern die darin enthaltenen Begründungen zu Art und Umfang der Steuerfestsetzung.


    Nichts steht da drinnen lediglich dass ich die Umsatzsteuer von x Euro zahlen soll.

    Das Finanzamt erlässt keinen Verwaltungsakt ohne irgendeine Begründung.


    Ein finaler Bescheid ist noch net da. Ich soll eine korrigierte Steuer einreichen.

    Ja was denn Jetzt? Gibt es einen Steuerbescheid mit einer Steuerfestsetzung und einer Begründung zu dem Verwaltungsakt oder gibt es keinen?


    Aber da Dich meine Rückfragen ja offensichtlich stören, werde ich ohne Infos an dieser Stelle dann passen und halte mich jetzt hier raus. Ich zumindest weiß anhand Deiner bisherigen verklausulierten Aussagen bis jetzt nur annähernd wo das Problem liegen könnte.

  • Möglicherweise werden hier wieder einmal Einkommensteuer und Umsatzsteuer in eine Topf geworfen. Die EÜR ist jedenfalls Einkommensteuer.

    • Offizieller Beitrag

    Möglicherweise werden hier wieder einmal Einkommensteuer und Umsatzsteuer in eine Topf geworfen. Die EÜR ist jedenfalls Einkommensteuer.

    War mein erster Gedanke, wogegen aber eigentlich wieder die Formulierung "Rechnung" = Bescheid sprechen würde. Aber da @Moro83 ja offensichtlich konkrete Nachfragen zu seinen ungenauen und verwirrenden Angaben stören, bin ich bei dem Ratespiel jetzt raus.