Home-Office-Pauschale für Selbständige

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    Kann man denn für 2020 & 2021 die Corona-Home-Office Pauschale (5€/Tag, max. 600€/Jahr), mit oben genannten Arbeiten am Schreibtisch inkl. außerhalb vom Lockdown anfallende Nacharbeiten nach Kundenbesuch geltend machen?

    M.E. nein. Du hast ja Deine Kundenbesuche getätigt. Für Dich hat sich dann doch insoweit durch den Lockdown rein gar nichts geändert.

  • Zitat

    M.E. nein. Du hast ja Deine Kundenbesuche getätigt. Für Dich hat sich dann doch insoweit durch den Lockdown rein gar nichts geändert.

    Das heißt also, nur die „Online Meetings“ die vorher noch nicht online waren können also die Home-Office-Pauschale erhalten.
    Wo steht es denn gesetzlich geschrieben, dass man keine, bzw. wann man die Pauschale bekommt?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    M.E. nein. Du hast ja Deine Kundenbesuche getätigt. Für Dich hat sich dann doch insoweit durch den Lockdown rein gar nichts geändert.

    Das heißt also, nur die „Online Meetings“ die vorher noch nicht online waren können also die Home-Office-Pauschale erhalten.
    Wo steht es denn gesetzlich geschrieben, dass man keine, bzw. wann man die Pauschale bekommt?

    Was hat sich denn für Dich geändert? Du machst den Job genau so, wie Du ihn doch wohl immer ausgeübt hast. Du hast als Außendienstler doch schon den Vorteil, das Du ein eventuelles Arbeitszimmer unbegrenzt absetzen könntest, da Dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.


    Jetzt sind dann vielleicht mal welche mit Steuervorteilen dran, die eben mehr belastet sind durch die besonderen Bedingungen.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Home-Office-Pauschale für Selbstständige“ zu „Home-Office-Pauschale für Selbständige“ geändert.
  • „....... Was hat sich denn für Dich geändert?......“


    Ich bin leider kein Außendienstler, die sind in meinem Bereich übrigens mehrheitlich in Festeinstellung und bekommen zur Zeit Kurzarbeitergeld und dies vom AG bezahlt. Diese fahren auch im Moment nicht in die Geschäfte, somit also nur noch telefonisch oder via Online Meeting.
    Ok, bei mir sieht’s ganz anders aus. Da die Geschäfte seit fast 2 Monaten zu sind in denen ich normalerweise bin, ich kein abgetrenntes Arbeitszimmer und ich geringe Betriebskosten habe (nur einen schon lange abgeschriebenen Firmenwagen), habe ich weder Einnahmen und wenig zum Abschreiben. Also ich würde lieber auf das Abschreiben verzichten und dafür Kurzarbeitergeld nehmen. Dann könnte ich damit wenigsten meine laufenden Kosten abdecken und muss somit nicht komplett von meinen mühsam Ersparten leben. Das gibt es für Soloselbstständige aber leider nicht.....
    Da haben viele ein falsches Bild von denen.

    Das Schulungen nun Online stattfinden, man Tage, sogar Wochen mit Corona Anträgen, Änderungen, neuen Berechnungen, Stundungen von laufenden Kosten, nach eigentlich vollen Auftragsbüchern nun zig noch so kleine Job versucht an Land zu ziehen, sind alles Aufwendungen die ich vorher nicht hatte..... Da hat sich doch einiges geändert.


    So geht es den meisten Soloselbstständigen und die Angestellten die die Homeoffice-Pauschale gebrauchen könnten haben auch nix davon, weil sie mit der 1000€ Pauschale verpufft.
    Vielleicht versteht man mehr, warum man nach was sucht, wo der Soloselbstständige nicht immer durch das Raster der Corona-Förderungen fällt......;)

  • otto1234 ich verstehe Dich nur allzu gut. Ich bin mir nicht sicher, ob ein häusliches Arbeitszimmer nach Steuerrecht wirklich ein eigenes Zimmer sein muss, oder ob es nicht auch nur räumlich abgetrennt sein muß.

    In den Erläuterungen zur Anlage EÜR 2020 (Zeile 70, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer) heißt es:


    "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung sind grundsätzlich nicht abziehbar. Steht für die betriebliche/berufliche Tätigkeit kein anderer (Büro-)Arbeitsplatz zur Verfügung, sind die Aufwendungen bis zu einem Betrag von maximal 1.250 € abziehbar.

    Die Beschränkung der abziehbaren Aufwendungen auf 1.250 € gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Der Tätigkeitsmittelpunkt ist dabei nach dem inhaltlichen (qualitativen) Schwerpunkt der gesamten betrieblichen und

    beruflichen Betätigung zu bestimmen; der Umfang der zeitlichen Nutzung hat dabei nur Indizwirkung. Weitere Erläuterungen finden Sie in dem BMF-Schreiben vom 06.10.2017,

    BStBl I S. 1320."


    Vielleicht hilft Dir das weiter.

    Viele Grüße,

    MB665


    Ingenieur- und Sachverständigenbüro, weltweit tätig

    Unternehmer Mittelstand mit 3 Einzelarbeitsplätzen ist Geschichte

    WISO Mein Geld Professional

    ELSTER

    WISO Steuer-Sparbuch sehr begrenzt verwendbar, da nicht kompatibel mit WISO mein Geld (Sachkonten werden nicht übernommen)

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin mir nicht sicher, ob ein häusliches Arbeitszimmer nach Steuerrecht wirklich ein eigenes Zimmer sein muss, oder ob es nicht auch nur räumlich abgetrennt sein muß.

    Das ist nun wirklich abschließend geklärt. Und ich weise jetzt nochmals auf die Fragestellung des Threaderstellers hin und bitte um entsprechende Beachtung.

  • Klar, deswegen kann ich bis heute ja auch kein häusliches Arbeitszimmer geltend machen.


    Dort wird aber nichts davon erwähnt, dass die Home-Office-Pauschale deswegen auch flach fällt, bzw. unter welchen Bedingungen diese geltend gemacht werden kann. Bin selbst am suchen, habe aber noch nichts gefunden.


    Gerade wenn man wegen der nicht vorhandenen Abtrennung kein häusliches Arbeitszimmer absetzen kann sollte die HOP greifen und als (Solo)Selbstständiger zählt doch jede Arbeit (Auftragssuche, Rechnungen schreiben, Buchführung erstellen, Fahrtenbuch, UstVA, Corona-Anträge vorbereiten und erstellen -auch wenn sich dann im Nachhinein kein Anspruch herausstellt -, Einsätze planen, etc.) am Schreibtisch die mit dem Unternehmen zu tun hat als betriebliche Nutzung.

    Abgetrennt würde es doch auch vom FA anstandslos anerkannt, obwohl man mit Kundenbesuchen das Geld verdient.

  • miwe4 Vielen Dank nochmals für die Bebilderung. Lässt sich das EÜR Modul der Einkommenssteuererklärung mit dem eigenständigen EÜR Modul kombinieren? Das erstere scheint mir deutlich übersichtlicher zu sein.


    Im dezidierten EÜR Modul würde ich jetzt die Home Office Pauschale einfach als Buchung von Privateinlagen (1890) auf sonstige betriebliche Ausgaben (4900) buchen. Die Eingabe über die Maske fände ich deutlich komfortabler und würde in mir weniger Angst auslösen, etwas falsch zu machen.

  • Um diese inzwischen etwas leidige Diskussion vielleicht endgültig zu beantworten, hilft mögicherweise dieser Link https://www.buhl.de/steuernsparen/home-office-pauschale/

    Damit dürfte klar sein, dass Selbständige die Home Office Pauschale nicht nutzen können.

    Allerdings heißt es doch gerade im von Ihnen verlinkten Dokument:


    Gilt die Home-Office-Pauschale auch für Selbstständige?

    Auch Selbstständige und Freiberufler können die Home-Office-Pauschale nutzen, wenn Sie ausschließlich von zu Hause gearbeitet haben. Hier gelten die gleichen Voraussetzungen und Höchstbeträge wie für Arbeitnehmer.



    Gilt die Home Office Pauschale nun für Selbständige - oder nicht? Und wenn ja: wo wird diese verbucht? Ich arbeite mit 'WISO EÜR + Kasse' und habe da nichts gefunden, wo man dies verbuchen kann.

  • Wenn das Büro zu Hause ist (Home-Office) können 20% der Nebenkosten als Betriebsausgaben angesetzt werden. Unabhängig von Corona.


    Als Selbständige mache ich das auch schon seit vielen Jahren so und mein Steuerberater hat das auch schon so bestätigt.


    Nur die Prozentzahl ist nicht pauschal 20%, sondern man muss das Verhältnis von Größe des Arbeitszimmers zur gesamten Wohnfläche berechnen.


    Dann drei Posten (mehrwertsteuerfrei, zB Gebäudeversicherung), 19% (zB Strom) und 7% (Frischwasser) gesamt ermittelt und davon dann jeweils diese x% Anteil ermittelt. Am Jahresende den jeweiligen Beitrag als Arbeitszimmer mit dem passenden Steuersatz gebucht.


    Wichtig: Prüfen, ob das Arbeitszimmer aktiviert werden muss (Ausnahme gilt nur wenn Wert des Arbeitszimmers unter 20Tsd Euro liegt, Details einfach googlen)



    Die Corona Pauschale (5 Euro pro Tag für max. 120 Tage) gilt für Arbeitnehmer. Wichtig: Für diese Tage darf natürlich nicht mehr die Entfernungspauschale angesetzt werden. Am besten Bescheinigung des Arbeitsgebers holen, an wie viel Tagen Home Office gemacht wurde und an wie viel Tagen die Betriebsstätte aufgesucht wurde.



    Wichtig: Das sind alles Infos, die ich erst kürzlich von meinem Beratungsgespräch beim Steuerberater erhalten hatte.

    • Offizieller Beitrag

    Als Selbständige mache ich das auch schon seit vielen Jahren so und mein Steuerberater hat das auch schon so bestätigt.


    Nur die Prozentzahl ist nicht pauschal 20%, sondern man muss das Verhältnis von Größe des Arbeitszimmers zur gesamten Wohnfläche berechnen.

    Noch einmal der Hinweis, dass es dem Fragesteller ausschließlich um die Home-Office-Pauschale geht.


    Abgesehen davon hat man entweder ein Arbeitszimmer oder ein Büro (Betriebstätte) oder nicht. Alles andere sind Sondersachverhalte, die nach dem Einzelfall beurteilt werden und deren Regelungen über den Einzelfall hinaus nicht anzuwenden sind.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Zusammen!


    Ich möchte euch folgende Information von unseren Kollegen der Entwicklungsabteilung weitergeben:


    Mit dem Update auf die Programm-Version 28.06 werden wir im Modul EÜR ein separates Konto für das Einbuchen der Home-Office-Pauschale für Selbständige (EÜR) einführen: 4645 (EKR03 + SKR03) sowie 6646 (SKR04).

    Gebucht wird dann gegen Privateinlage (1890), das ist Aufwand, keine Ausgabe.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.