Home-Office-Pauschale für Selbständige

  • Hallo zusammen,

    eine Frage bezüglich der für 2020 und 2021 eingeführten Home-Office-Pauschale aufgrund Corona.

    Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?


    Die konkrete Frage hierbei ist es, muss man als Selbständiger zur Anerkennung der Home-Office-Pauschale eine Betriebsstelle außerhalb der Wohnung haben?

    Oder darf man die Pauschale auch angeben, obwohl man seinen Arbeitsplatz nicht verlässt, da dieser eh zu Hause liegt?


    Vielen Dank.

    Gruß,

    olque001

    • Offizieller Beitrag

    Die konkrete Frage hierbei ist es, muss man als Selbständiger zur Anerkennung der Home-Office-Pauschale eine Betriebsstelle außerhalb der Wohnung haben?

    Oder darf man die Pauschale auch angeben, obwohl man seinen Arbeitsplatz nicht verlässt, da dieser eh zu Hause liegt?

    Dazu habe ich mich noch nicht eingelesen. Aber alle Hersteller von Steuerprogrammen werden da kurzfristig Infos anbieten.


    Buhl hat da z.B. heute ein Update drin, das für mein WISO steuer:Sparbuch jede Menge an Infos diesbezüglich liefert und auch ansonsten unterstützt:



    Ggf. also ein paar Euro für ein Steuerprogramm Deiner Wahl investieren. ;)

  • Vielen, lieben Dank für deine ausgiebige Antwort. Ich habe tatsächlich gefragt, da ich eben in meinem WISO Steuer-Buch 2021 keine Antwort auf die Frage gemeint habe, zu finden; ob bei Selbstständigkeit, die man eh zu Hause durchführt, auch die Home-Office-Pauschale nutzen kann, da ich sonst auch kein Arbeitszimmer ansetzen kann.


    Gruß!

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe tatsächlich gefragt, da ich eben in meinem WISO Steuer-Buch 2021 keine Antwort auf die Frage gemeint habe, zu finden; ob bei Selbstständigkeit, die man eh zu Hause durchführt, auch die Home-Office-Pauschale nutzen kann, da ich sonst auch kein Arbeitszimmer ansetzen kann.

    Habe ich doch markiert. Die Formulierung lässt mich vermuten, dass das Home Office i.S.d. Regelung dem Grunde nach das Vorliegen einer Betriebstätte, analog der 1. Tätigkeitsstätte eines Arbeitnehmers, bedarf. Für "Reisende" hat sich doch im Prinzip nichts geändert, außer das vielleicht die Anfragen geringer geworden sind und deren Durchführung erschwert ist.

  • Vielen Dank für die bebilderte Erklärung; das war bereits sehr hilfreich.


    Allerdings habe ich bislang für meine EÜR das EÜR-Modul verwendet und darüber im laufenden Jahr auch meine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht. Ich sehe gerade zum ersten Mal, dass die Einkommensteuererklärung auch ein eigenes EÜR Modul hat, das deutlich übersichtlicher gestaltet zu sein scheint. Kann man zwischen den Modulen wechseln beziehungsweise sie kombinieren? Falls nein, hat jemand eine Idee, unter welcher SKR man die Homeoffice-Pauschale im dezidierten EÜR-Modul angibt? Einfach wie Arbeitszimmer unter 4288?

    Vielen Dank für eure Tipps im Voraus!

  • Sicher nicht Arbeitszimmer, weil du keines hast. Ich würde das eher in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sehen, wenn ansetzbar.

  • Sicher nicht Arbeitszimmer, weil du keines hast. Ich würde das eher in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sehen, wenn ansetzbar.

    was meinst Du mit „wenn ansetzbar“?


    Die Corona- Home-Office Pauschale 2020/2021 sollte doch auch für Büroarbeiten wie Auftragssuche, EÜR, Fahrtenbuch, Coronahilfen erkunden und ausrechnen, Planungen, Onlinemeetings mit Auftraggebern, als Aufwendungen ansetzbar sein, wenn kein separates Arbeitszimmer angesetzt werden kann, oder?
    Auch wenn die ganzen Jahre ein Kellerraum als Lager angesetzt wird?

  • Wenn das Büro zu Hause ist (Home-Office) können 20% der Nebenkosten als Betriebsausgaben angesetzt werden. Unabhängig von Corona.

    Viele Grüße,

    MB665


    Ingenieur- und Sachverständigenbüro, weltweit tätig

    Unternehmer Mittelstand mit 3 Einzelarbeitsplätzen ist Geschichte

    WISO Mein Geld Professional

    ELSTER

    WISO Steuer-Sparbuch sehr begrenzt verwendbar, da nicht kompatibel mit WISO mein Geld (Sachkonten werden nicht übernommen)

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das Büro zu Hause ist (Home-Office) können 20% der Nebenkosten als Betriebsausgaben angesetzt werden. Unabhängig von Corona.

    Wo soll das denn gesetzlich geregelt sein? Selbst das Steuerprogramm sagt da schon etwas anderes: -> siehe #5

  • Wenn meine Wohnung/mein Haus meine Betriebsstätte ist, dann können 20% der Kosten, die nicht direkt dem Büro zugeordnet werden können (z.B. Strom, Wasser, Abwasser) als Betriebsausgaben angesetzt werden. Das hat mir meine Stb gesagt und ich mache das seit 2013 so. Erst als Mieter, jetzt als Eigentümer mit Büro im eigenen Haus. Völlig unabhängig von den Corona-Regelungen.

    Viele Grüße,

    MB665


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    • Offizieller Beitrag

    Wenn meine Wohnung/mein Haus meine Betriebsstätte ist, dann können 20% der Kosten, die nicht direkt dem Büro zugeordnet werden können (z.B. Strom, Wasser, Abwasser) als Betriebsausgaben angesetzt werden.

    Noch einmal: Wo ist die gesetzliche Grundlage dafür oder ein entsprechendes BMF-Schreiben? Nur, weil jemand es so macht und es bisher unbeanstandet, aus welchen Gründen auch immer durchgeht, ist es ja nicht richtig bzw. gestattet. Dann wäre es schön, wenn Du Deinen Berater nach der Grundlage dessen fragen würdest und das an dieser Stelle ebenfalls postest. Ich frage mich nur, aus welchem Grund ein Unternehmer insoweit besser gestellt werden sollte als ein Arbeitnehmer. Und wenn im Einzelfall aufgrund umfangreicher Lagerbestände etc. diverse Sondervereinbarungen getroffen worden sind, dann kann man das nun wirklich nicht verallgemeinern.

  • Wenn mein Stb 3 Jahre lang meine Buchführung macht und das so anwendet, frage ich nicht nach einem BMF-Schreiben, sorry. Wenn ich in meinem Büro auch noch eine Angestellte beschäftige, werde ich die Raumkosten ja wohl irgendwie ansetzen können.

    Der Unterschied zum Arbeitnehmer: Der/Die hat üblicherweise einen Arbeitsplatz im Büro des Arbeitgebers, der die Kosten für Strom, Wasser usw. natürlich als Betriebskosten verbucht.

    Viele Grüße,

    MB665


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    • Offizieller Beitrag

    Wenn mein Stb 3 Jahre lang meine Buchführung macht und das so anwendet, frage ich nicht nach einem BMF-Schreiben, sorry. Wenn ich in meinem Büro auch noch eine Angestellte beschäftige, werde ich die Raumkosten ja wohl irgendwie ansetzen können.

    Aber genau deshalb kannst Du so etwas doch nicht verallgemeinern. Genau das sind besondere Umstände, für die man ggf. mit dem FA aus Vereinfachungsgründen entsprechende Absprachen trifft. Die sollte man dann aber für sich behalten und vor allem sollte man diese nicht als allgemein gültig und pauschal anwendbar darstellen.


    Der Unterschied zum Arbeitnehmer: Der/Die hat üblicherweise einen Arbeitsplatz im Büro des Arbeitgebers, ... .

    Nein, auch da gibt es genug andere Fälle und auch die können Ihr Arbeitszimmer bzw. entsprechende Kosten nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen absetzen.


    . im Büro des Arbeitgebers, der die Kosten für Strom, Wasser usw. natürlich als Betriebskosten verbucht.

    Und eben nur Gleiches mit Gleichem vergleichen.

  • Wenn das Büro zu Hause ist (Home-Office) können 20% der Nebenkosten als Betriebsausgaben angesetzt werden. Unabhängig von Corona.

    miwe 4 hat schon darauf hingewiesen - dies ist definitiv falsch! Es gibt im gesamten Einkommensteuergesetz keine solche Regelung und auch die Richtlinien und Hinweise sowie BFH-Urteile geben keine Grundlage für diese Aussage.

    Fakt ist: neben einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer gibt es keine Corona-Home-Office-Pauschale. Entweder - oder.

  • Fakt ist: neben einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer gibt es keine Corona-Home-Office-Pauschale. Entweder - oder.

    Habe ich etwas anderes behauptet?.

    Wenn das Büro zu Hause ist (Home-Office) können 20% der Nebenkosten als Betriebsausgaben angesetzt werden. Unabhängig von Corona.

    Nein

    Viele Grüße,

    MB665


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  • Deine ganze Aussage ist falsch - es gibt keine 20% neben dem Arbeitszimmer. Aber das willst du nicht verstehen - du hast eine von deinem Finanzamt geduldete Lösung, schon ein anderer Sachbearbeiter dort wird dir das "um die Ohren hauen".

    Die einzige Möglichkeit, die deine Aussage stützen könnte:

    du hast kein Arbeitszimmer, sondern nur das Lager und hierfür werden 20% der Kosten anerkannt. Ist aber etwas völlig anderes als in der Ausgangsfrage stand.

  • es gibt keine 20% neben dem Arbeitszimmer

    Die 20% sind das Arbeitszimmer!

    Viele Grüße,

    MB665


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    • Offizieller Beitrag

    es gibt keine 20% neben dem Arbeitszimmer

    Die 20% sind das Arbeitszimmer!

    Was denn jetzt?

    Wenn meine Wohnung/mein Haus meine Betriebsstätte ist, dann können 20% der Kosten, die nicht direkt dem Büro zugeordnet werden können (z.B. Strom, Wasser, Abwasser) als Betriebsausgaben angesetzt werden.


    Lass dann doch vielleicht einfach gut sein, da es mit der Fragestellung des @olque001 ja nun auch nichts zu tun hat. Da hat auch @neida schon drauf hingewiesen.

  • um mal auf meine Fragen zurückzukommen........

    Sicher nicht Arbeitszimmer, weil du keines hast. Ich würde das eher in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sehen, wenn ansetzbar.

    was meinst Du mit „wenn ansetzbar“?


    Die Corona- Home-Office Pauschale 2020/2021 sollte doch auch für Büroarbeiten wie Auftragssuche, EÜR, Fahrtenbuch, Coronahilfen erkunden und ausrechnen, Planungen, Onlinemeetings mit Auftraggebern, als Aufwendungen ansetzbar sein, wenn kein separates Arbeitszimmer angesetzt werden kann, oder?
    Auch wenn die ganzen Jahre ein Kellerraum als Lager angesetzt wird?


    Wenn man nur eine Ecke der Mietwohnung mit Schreibtisch hat, kann man ja kein häusliches Arbeitszimmer geltend machen. Ein Kellerraum (der genauso groß ist) als Lager mit Werbeartikel, Firmenwagenreifen, etc. aber anteilig der Miete ohne die strengen Arbeitszimmer-Bedingungen.
    Kann man denn für 2020 & 2021 die Corona-Home-Office Pauschale (5€/Tag, max. 600€/Jahr), mit oben genannten Arbeiten am Schreibtisch inkl. außerhalb vom Lockdown anfallende Nacharbeiten nach Kundenbesuch geltend machen?