wiso füllt Anlage N falsch aus / Berechnung der Entfernungspauschale

  • Guten Tag,


    ich habe mit der Software Steuersparbuch 2017 meine Einkommenssteueerklärung für das Jahr 2016 angefertigt. Die Software ist auf dem aktuellsten Updatestand.

    Ich habe folglich den Bescheid vom FA erhalten, jedoch habe ich weniger Geld zurückerhalten, als mir das Programm ausgerechnet hat. Die Abweichung habe ich mit der "Prüfen-Funktion" auch recht schnell gefunden: Ich hatte im Jahr 2016 mehrere erste Tätigkeitsstätten, das FA berücksichtigte davon jedoch nur eine, weshalb ein Großteil meiner Fahrten zur Arbeit überhaupt nicht berechnet wurde.


    Da ich mir kaum vorstellen konnte, dass solche Dinge einfach vom FA "vergessen" werden, habe ich mir die Anlage N genauer angeschaut. Die Software gibt in Zeile 31 der Anl. N meine 1. Tätigkeitsstätte an und verweist in Zeile 32 für weitere Tätigkeitsstätten auf die Anlage zu Anlage N. Bis hier ist das für mich auch nachvollziehbar und verständlich, da die Zeile 32 alleine nicht mehr gereicht hätte, um alle weiteren Tätigkeitsstätten des Jahres 2016 anzugeben.


    Ab Zeile 35 werden dann die tatsächlich gefahreren Kilometer usw. angegeben. Eingetragen ist hier aber lediglich die Entfernung und die Tage von Tätigkeitsstätte #1 (Zeile 35), alle anderen Tätigkeitsstätten (Zeilen 36 - 38) fehlen komplett, dabei sind sie ganz regulär im Programm erfasst worden und fließen ja auch in die Berechnung des Programms ein.


    Bin ich nur zu doof die Anlage N richtig zu lesen und zu verstehen, sprich das FA hat einen Fehler gemacht, oder wie kommt es, dass mir das Programm in der Anlage N lediglich die Fahrten zu einer Tätigkeitsstätte und nicht zu allen auswirft? Falls unklar ist, was ich meine, hier ein Bild davon:



    In der Anlage zur Anlage N werden hingegen alle Tätigkeitsstätten richtig aufgeschlüsselt.


    Vielen Dank & Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Bin ich nur zu doof die Anlage N richtig zu lesen und zu verstehen, sprich das FA hat einen Fehler gemacht, oder wie kommt es, dass mir das Programm in der Anlage N lediglich die Fahrten zu einer Tätigkeitsstätte und nicht zu allen auswirft? Falls unklar ist, was ich meine, hier ein Bild davon:

    Du hättest dem FA mit gesondertem Anschreiben Deine Belege zur Erklärung nachreichen sollen:


    Eine entsprechende Erläuterung müsste Dir das Programm in Deinen Unterlagen eigentlich auch gegeben haben. Leider ein häufiges Missverständnis. Das FA fragt dann eben wegen der Massenverfahren mit überschlägiger Prüfung leider oft nicht nach, sondern veranlagt einfach (automatisch) so.

  • Du hättest dem FA mit gesondertem Anschreiben Deine Belege zur Erklärung nachreichen sollen:


    Eine entsprechende Erläuterung müsste Dir das Programm in Deinen Unterlagen eigentlich auch gegeben haben. Leider ein häufiges Missverständnis. Das FA fragt dann eben wegen der Massenverfahren mit überschlägiger Prüfung leider oft nicht nach, sondern veranlagt einfach (automatisch) so.

    Ich kann nicht nachvollziehen, welche Belege du meinst - es geht hier um ganz normale Fahrten zur Arbeit...


    Und auch sonst verstehe ich das nicht. Mein Programm hat mir keinerlei Hinweis darauf gegeben, dass der Steuererklärung noch irgendetwas hinzugefügt werden müsste. Das "siehe Anlage" bezieht sich ja auf die Anlage zur Anlage N, da steht ja auch alles richtig drinn - es wird nur nicht in die Zeilen 36 ff. eingetragen, obwohl sie genau dafür gedacht sind.

    also Einspruch einlegen oder Änderungsantrag mit den richtigen Angaben!


    Das werde ich machen. Für mich war wie gesagt aber auch wichtig, den Fehler zu finden, damit er sich nicht wiederholt und damit ich auch weis, was ich in den Einspruch schreiben soll :)

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann nicht nachvollziehen, welche Belege du meinst - es geht hier um ganz normale Fahrten zur Arbeit...

    Die grundsätzlich auch ganz normal übermittelt werden. Nur hat das FA bei bestimmten Sachverhalten teilweise andere interne Kennziffern auszufüllen. Da kann das dann eben bei der Massenbearbeitung durchrutschen.


    Und auch sonst verstehe ich das nicht. Mein Programm hat mir keinerlei Hinweis darauf gegeben, dass der Steuererklärung noch irgendetwas hinzugefügt werden müsste.

    Es sagt Dir das. Dies aber leider nur ganz dezent, weshalb das vielen Nutzern eben nicht auffällt:

  • Sehr interessant.


    Ich habe mir grad exakt die Stelle, die du als Screenshot angehangen hast bei mir im Steuersparbuch 2017 angesehen. Sieht fast genauso aus wie bei, mit dem Unterschied dass es keinen Hinweis darauf gibt, dass weitere Tätigkeitsstätten nicht auf dem Formular erscheinen.


    Vielen Dank auf jeden Fall. Was ich jetzt aber immernoch nicht weiß:


    Wie gebe ich denn nun weitere Tätigkeitsstätten im Programm richtig an, so dass ich nicht noch irgendwelche Zusatzdokumente mitsenden muss? Das habe ich aufgrund wechselnder Arbeitsstandorte leider recht häufig. Den Fehler habe ich nun zwar gefunden, weiß aber immernoch nicht, was ich in Zukunft anders machen muss, damit das FA alles korrekt berücksichtigt.


    Oder ist grundsätzlich alles in Ordnung, wenn weitere Tätigkeitsstätten nur in der Anlage, nicht aber im Formular angegeben werden?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mir grad exakt die Stelle, die du als Screenshot angehangen hast bei mir im Steuersparbuch 2017 angesehen. Sieht fast genauso aus wie bei, mit dem Unterschied dass es keinen Hinweis darauf gibt, dass weitere Tätigkeitsstätten nicht auf dem Formular erscheinen.

    Dann hat man künftige Programmversionen anscheinend "verbessert", in dem man dann eben einen entsprechenden rotfarbigen (Warn-)Hinweis in den Anlagen, die ja jeder vor der Erklärungsabgabe zumindest überschlägig lesen sollte, angebracht hat.


    Wie gebe ich denn nun weitere Tätigkeitsstätten im Programm richtig an, .... ?

    Genau so wie bisher auch


    ... , so dass ich nicht noch irgendwelche Zusatzdokumente mitsenden muss?

    Das wird sich nicht vermeiden lassen. Zur Sicherheit solltest Du immer die entsprechenden Anlagen mit gesondertem Begleitschreiben dem FA zukommen lassen.


    Oder ist grundsätzlich alles in Ordnung, wenn weitere Tätigkeitsstätten nur in der Anlage, nicht aber im Formular angegeben werden?

    s.o.