PV-Anlage: Umsatzsteuer wird nur steuermindernd berücksichtigt?

  • Ich habe in 2020 eine PV-Anlage auf meinem Haus errichten lassen. Bei der schwierigen Frage der Anwendung der Kleinunternehmerregelung habe ich mit den Änderungen hierzu in Wiso Sparbuch 2021 ein wenig ausprobiert, wie sich diese steuerlich auswirken. Was mir dabei aufgefallen ist, ist dass der Betrag, den ich bei den Anschaffungskosten als Vorsteuer angeben (knapp 2000 Euro) nicht etwa 1:1 als Steuererstattung (der Umsatzsteuer) berechnet wird, sondern dass dieser Betrag mein für das Gewerbe "PV-Anlage" zu versteuernde Einkommen reduziert und sich damit nur zu weniger als der Hälfte (ca. 900 Euro) auswirkt. Das verstehe ich nicht. Ich war der Meinung eine Umsatzsteuererklärung abzugeben und dann den entsprechenden Umsatzsteuer-Betrag auch in voller Höhe vom Finanzamt zurückzubekommen. Natürlich verrechnet mit ggf. entstandenen Einnahmen, die bei mir jedoch nicht vorhanden sind, da die Anlage am 13.11.2020 errichtet wurde und bisher keine Einspeisevergütung gezahlt worden ist. Kann mir das jemand erklären?


    Ein wenig Offtopic, aber ich schreibe es hier einfach mal dazu:

    1. Ich habe Probleme mich mit Firefox hier im Forum anzumelden und erhalte nach Eingabe der korrekten Anmeldedaten sofort die Meldung die Sitzung sei abgelaufen. Cookies gelöscht, Neustart von Firefox, etc. habe ich schon ausprobiert. Mit Chrome geht es.

    2. Ich hatte in Wiso-Sparbuch das Problem, dass mir bis auf die Registerkarte "Steuer-Automatik" keine weitere Registerkarte angezeigt wurde. Das Ausschalten aller Optionen zu Steuer:web und Neustart vom Sparbuch haben hier für Abhilfe gesorgt. Soll das so sein?

  • Zusan

    Hat den Titel des Themas von „PV-Anlage: Vorsteuerabzug wird als steuermindernd berücksichtig?“ zu „PV-Anlage: Umsatzsteuer wird nur steuermindernd berücksichtigt?“ geändert.
  • und dann den entsprechenden Umsatzsteuer-Betrag auch in voller Höhe vom Finanzamt zurückzubekommen.


    Kleinunternehmerregelung

    da widerspricht sich was.

    suche einmal nach § 19 Abs 1 Kleinunternehmerregelung

    da steht:

    Zitat

    (1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

    im Umkehrschluss wird wahrscheinlich auch keine VSt. erstattet (meine Meinung)

    bzgl. einer OT solltest du einmal die Forentechnik anfragen oder oben die Suchfunktion bemühen.

    • Offizieller Beitrag

    Im Übrigen sollte man dann auch zwischen der Umsatzsteuererklärung und der Einkommensteuererklärung unterscheiden, die rein gar nichts miteinander zu tun haben, da es sich insoweit um zwei verschiedene Steuerarten handelt.


    Vielleicht insoweit auch einfach einmal die erweiterte Forumssuche nutzen und sich die Programmhilfe/-suche intensiver zu eigen machen.


    Und "Offtopic" hat in diesem Thread nichts zu suchen, ansonsten schließe ich den. Bitte insoweit die Nutzungsbestimmungen des Forums beachten.

  • Da habe ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt: Wenn ich die Kleinunternehmerregelung NICHT nutze, dann wird die Vorsteuer als steuermindernd in WISO-Sparbuch angezeigt und nicht 1:1 als Erstattungsbetrag.


    Wenn ich sie nutzen würde, dann dürfte die Vorsteuer ja überhaupt nicht berücksichtigt werden.


    Das Login-Problem in Firefox hat sich inzwischen gelöst: Ich hatte entsprechend der Überschrift "Benutzername oder E-Mail-Adresse" die Mailadresse eingegeben und erhalte dann die o.g. Fehlermeldung. Wenn ich es mit dem Nutzernamen probiere, dann funktioniert es auch mit Firefox.

    Einmal editiert, zuletzt von Zusan ()

    • Offizieller Beitrag

    Da habe ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt: Wenn ich die Kleinunternehmerregelung NICHT nutze, dann wird die Vorsteuer als steuermindernd in WISO-Sparbuch angezeigt und nicht 1:1 als Erstattungsbetrag.

    Im Übrigen sollte man dann auch zwischen der Umsatzsteuererklärung und der Einkommensteuererklärung unterscheiden, die rein gar nichts miteinander zu tun haben, da es sich insoweit um zwei verschiedene Steuerarten handelt.


    Vielleicht insoweit auch einfach einmal die erweiterte Forumssuche nutzen und sich die Programmhilfe/-suche intensiver zu eigen machen.


    Und "Offtopic" hat in diesem Thread nichts zu suchen, ansonsten schließe ich den. Bitte insoweit die Nutzungsbestimmungen des Forums beachten.

  • Im Übrigen sollte man dann auch zwischen der Umsatzsteuererklärung und der Einkommensteuererklärung unterscheiden, die rein gar nichts miteinander zu tun haben, da es sich insoweit um zwei verschiedene Steuerarten handelt.

    Ich verstehe Deine Anmerkung(en) leider nicht. Natürlich bekomme ich die USt über die USt-Erklärung wieder und nicht über die Einkommensteuer-Erklärung, ich habe nie was anderes behauptet. Aber ich bekomme sie eben in voller Höhe (1:1) wieder. Wieso dann dieselbe USt. in meiner EÜR als steuermindernder Betrag ausgewiesen wird, obwohl das überhaupt keine Ausgaben sind (eben weil ich USt. ja wieder bekomme), ist genau meine Frage. Ich kann den Vorsteuer-Betrag bei den Angaben zu den Anschaffungskosten der PV-Anlage ja noch nicht einmal auf 0 setzen ohne eine Fehlermeldung zu bekommen, wenn ich die Kleinunternehmerregelung nicht nutze.

    Wenn Du der Meinung bist, ich hätte die Forensuche nicht vorher genutzt, obwohl ich das getan habe, dann poste doch bitte mal auch nur einen Link, wo etwas zu meinem Problem steht, den habe ich dann nämlich nicht gefunden.


    Was willst Du mir mit Deinem 2 Post in meinem Thread sagen? Verstehe ich nicht.


    Ansonsten, sei mir bitte nicht böse, aber sei mal bitte was freundlicher oder, besser noch, gib Hilfestellung. Auch wenn wir wohl vor 2 Jahren schonmal das zweifelhafte Vergnügen hatten, was ich zum Glück schon wieder vergessen hatte, und schon damals nicht einer Meinung waren, ist das kein Grund hier jetzt so aufzutreten.


    Ich habe übrigens "insoweit" mal die von Dir verlinkten Forenregeln durchgelesen und kann dort rein gar nichts dazu finden, dass man als Thread-Starter keine OT-Punkte aufnehmen darf. Hilfst Du mir mal und sagst, was Du meinst, dass von meinen Postings gegen welche Regel der Nutzungsbedingungen verstösst?


    EDIT: Ich habe es mir überlegt, Du brauchst nicht zu antworten, zumal ja ohnehin wieder nichts fundiertes kommen würde, sondern nur erneut unangemessene Provokationen. Mit Dir als Mod, der dann auch noch den Streit sucht, anstatt sich einfach mal rauszuhalten, und zudem keinem Mehrwert ist dieser Forum für mich ein Totalausfall. Viel Spaß noch dabei andere Anwender hier übertrieben aggressiv anzugehen und sich dabei wichtig zu fühlen.

    6 Mal editiert, zuletzt von Zusan ()

  • wenn ich die Kleinunternehmerregelung nicht nutze.

    diese Regelung kann man nicht einfach nach Gutdünken nutzen. Entweder Ja oder Nein.

    Und nicht "oooch da bekomm ich richtig Kohle zurück da bin ich Kleinunternehmer....oder nööö da muss ich Umsatzsteuer zahlen ich mach auf Kleinunternehmer. Das muss auch vom Finanzamt abgesegnet werden

    Und ich möchte wetten, dass Du den Paragrafen nicht mal gelesen hast.

  • anfaenger0815


    ganz so ist es nicht - man kann nämlich auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten, man muss sie nicht in Anspruch nehmen. Ansonsten gelten die Grenzen des § 19 UStG.


    @Zusan Bei einer EÜR wird von Zahlungen ausgegangen, nicht von Einnahmen oder Ausgaben. Dies ist ein gewaltiger Unterschied und die eingenommene Umsatzsteuer ist eine Einzahlung auf das Konto und die an das Finanzamt abgeführten Beträge laut Voranmeldung sind Auszahlungen (Abflüsse vom Konto) genaus wie gezahlte Vorsteuern.


    Schlussendlich gleicht sich das dann aus:

    Zahlung vom Kunden = erhaltene Umsatzsteuer z.B. 100 Euro

    Zahlung an Lieferant = gezahlte Vorsteuer z.B. 80 Euro

    UStVA = 20 Euro = Zahlung

    damit 100 Euro Einzahlung - 80 Euro Auszahlung - 20 Euro Auszahlung = 0