Buchen der 1% Regelung KFZ in der EÜR 2020 mit unterschiedlichen USt-Sätzen

  • Hallo Zusammen,

    ich erstelle im WISO steuer:Sparbuch die EÜR für meine Frau (Soloselbständig, USt-Voranmeldung Quartalsweise) und habe in den vergangenen Jahren immer den Jahresbetrag für die private Nutzung ihres PKWs im Betriebsvermögen mit der 1% Regelung am 31.12. gebucht.

    Wenn ich jetzt den Jahresbetrag am 31.12.,2020 buchen möchte, kann ich nur einen USt.-Satz angeben (entweder 19% oder 16%), was aber in beiden Fällen zu einem falschen UST.-Betrag führt.

    Buche ich den Halbjahresbetrag (30.06. und 31.12.), kann ich für's 1. HJ 19% USt. und für' s 2.HJ 16% USt. angeben, muss dann jedoch eine korrigierte USt-Voranmeldung Q2 abgeben.

    Nun meine Frage:

    Gibt es eine einfachere Buchungsmöglichkeit des 1%-Jahresbetrages 2020 oder muss ich tatsächlich aufteilen und die Q2-Voranmeldung korrigieren ? Oder habe ich einen kompletten Denkfehler ?


    Schon mal besten Dank für eure Antworten !

    Lotoma

    • Offizieller Beitrag

    ich erstelle im WISO steuer:Sparbuch die EÜR für meine Frau (Soloselbständig, USt-Voranmeldung Quartalsweise) und habe in den vergangenen Jahren immer den Jahresbetrag für die private Nutzung ihres PKWs im Betriebsvermögen mit der 1% Regelung am 31.12. gebucht.

    Was aber rechtlich nicht richtig ist. Die Buchung hat laufend zu erfolgen und der Tatbestand ist im Rahmen der jeweiligen UStVAs des Voranmeldungszeitraums zu erklären.


    Gibt es eine einfachere Buchungsmöglichkeit des 1%-Jahresbetrages 2020 oder muss ich tatsächlich aufteilen und die Q2-Voranmeldung korrigieren ? Oder habe ich einen kompletten Denkfehler ?

    Mit dem FA abklären, ob es ausnahmsweise im Rahmen der USt-Jahreserklärung berücksichtigt werden darf. Kann aber zugegebener Maßen auch dazu führen, dass man einen USt-Sonderprüfer vorbeischickt, um zu schauen, ob ansonsten alles richtig läuft.