Liebe Verwalter,
laut Beschluss der Eigentümer muss der Abrechnungszeitraum einer WEG vom 1.10-30.9. auf das Kalenderjahr umgestellt werden.
Es wurde beschlossen, dass das Abrechnungsjahr 2019/20 um die 3 Monate 10-12/2020 einmalig erweitert wird.
Wie lässt sich dies bewerkstelligen? Erst dachte ich, ich mache einfach die Abrechnung 19/20 über 12 Monate fertig, danach dann eine separate Abrechnung über den Zeitraum Oktober bis Dezember 2020. Die beiden Abrechnungen dann zusammenrechnen. Ich weiß, dass eine quartalsweise Abrechnung nicht zulässig ist.
Problem: die Stadtwerke bleiben bei ihrem ARZ vom 1.10.-30.9., also fehlen mir bis Ende diesen Jahres die Zahlen für die Heizkostenabrechnung.
Bei einer Abrechnung ohne Heizkostenabrechnung hätten die Eigentümer jedoch sehr hohe Erstattungen, die sich auf die Liquidität des Hausgeldkontos negativ auswirken.
Oder sollte man dies durch eine Sonderzahlung ausgleichen? Irgendwelche fiktiven Zahlen annehmen ist vermutlich auch nicht machba
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir da irgendwie weiterhelfen könntet.
Schöne Grüsse,
Altavawalta