Abrechnungszeitraum WEG auf Kalenderjahr umstellen

  • Liebe Verwalter,

    laut Beschluss der Eigentümer muss der Abrechnungszeitraum einer WEG vom 1.10-30.9. auf das Kalenderjahr umgestellt werden.

    Es wurde beschlossen, dass das Abrechnungsjahr 2019/20 um die 3 Monate 10-12/2020 einmalig erweitert wird.


    Wie lässt sich dies bewerkstelligen? Erst dachte ich, ich mache einfach die Abrechnung 19/20 über 12 Monate fertig, danach dann eine separate Abrechnung über den Zeitraum Oktober bis Dezember 2020. Die beiden Abrechnungen dann zusammenrechnen. Ich weiß, dass eine quartalsweise Abrechnung nicht zulässig ist.


    Problem: die Stadtwerke bleiben bei ihrem ARZ vom 1.10.-30.9., also fehlen mir bis Ende diesen Jahres die Zahlen für die Heizkostenabrechnung.

    Bei einer Abrechnung ohne Heizkostenabrechnung hätten die Eigentümer jedoch sehr hohe Erstattungen, die sich auf die Liquidität des Hausgeldkontos negativ auswirken.

    Oder sollte man dies durch eine Sonderzahlung ausgleichen? Irgendwelche fiktiven Zahlen annehmen ist vermutlich auch nicht machba


    Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir da irgendwie weiterhelfen könntet.


    Schöne Grüsse,

    Altavawalta

  • Ich weiß, dass eine quartalsweise Abrechnung nicht zulässig ist

    Warum soll denn jetzt dieses "Vierteljahr" separat abgerechnet werden? Wenn es darum geht, dass zukünftig der Abrechnungszeitraum vom 1.1.-31.12. eines Jahres gehen soll, dann hast du schon richtig gedacht.

    Du musst dann alle Kosten entsprechend der Rechnung eingeben UND (!) bei dem Zeitraum unten diesen eingeben. Dann berechnet das Programm die zeitanteiligen Kosten, der Rest bleibt dann für den kurzen Zeitraum 1.10.-31.12.20 "übrig".

    Das kannst du mit allen Betriebskostenarten so machen, nur nicht mit den Heizkosten, solltest du die auch buchen und abrechnen. Hier MUSS der genaue Zeitraum aus den einzelnen Komponenten rausgerechnet werden.


    Selbstverständlich darf wie in deinem Fall, ein Abrechnungszeitraum weniger als 12 Monaten betragen. Das sollte aber den Mietern bei der ersten Abrechnung angegeben werden.


    Versuche es mal, das klappt schon!

  • Danke für die Antwort, errjot.


    Zunächst wollte ich ja erstmalig das Jahr 2021 als Kalenderjahr abrechnen und die Abrechnung 19/20 wie gehabt von Oktober bis September. Die Monate Oktober bis Dezember 2020 dann separat (allerdings fehlen da die Heizkosten ab Oktober 2020).

    Ich hab jetzt mal umgedacht und habe das Abrechnungsjahr im Programm auf den 1.1.2020-31.12.2020 umgestellt, der Heizkostenzeitraum bleibt bei 1.10.2019-30.09.2020. Die Heizkostenabrechnung lasse ich in die Jahresabrechnung einberechnen. .

    Bleiben also die Monate 10-12 aus 2019 übrig. Die habe ich jetzt als eigenständigen Abrechnungszeitraum abgerechnet.

    Ich denke, so rum ist es korrekt?

    Problem sind bei dieser Variante auch wieder die hohen Erstattungen, weil die Hausgelder in diesen 3 Monaten eingezahlt wurden, aber keine sehr hohen Kosten anfielen.

    Vermutlich werden wir dies per Beschluss so regeln, dass ein Teil der Erstattung nicht ausgezahlt wird.


    Habe ich etwas übersehen?

  • das Jahr 2021 als Kalenderjahr abrechnen

    Wie soll das gehen, wir haben heute den 18. Tag in 2021, hast du dich da verschrieben?



    auf den 1.1.2020-31.12.2020 umgestellt, der Heizkostenzeitraum bleibt bei 1.10.2019-30.09.2020.

    Das geht nicht, du musst dann erst einmal die Nebenkosten abrechnen, die Heizkosten rausnehmen. Wenn du das gemacht hast, musst du die Nebenkosten deaktivieren und die Heizkosten aktivieren.

    Denn sollte es unterschiedliche Abrechnungszeiträume zwischen Neben- und Heizkosten kommen, was bei dir scheinbar so ist, dann geht das nur über die vorgenannte Trennung.

  • ja, war ziemlich unklar ausgedrückt, bin schon ganz durcheinander.

    Ich dachte halt erst, ich rechne wie bisher Okt. bis Sept. ab, dann separat Okt.-Dez. 2020. Dann (ausserhalb des Programms) zusammenrechnen. Erst dann wollte ich im Programm (also ab 2021) auf das Kalenderjahr umstellen.

    Da die HK-Abrechnung nur bis Sept. 2020 geht erschien das aber zu unklar, daher hab ich es jetzt gleich für das Kalenderjahr 2020 umgestellt, dann fällt das Ende der HK Abrechnung in den ARZ rein.


    Bei der "kleinen Abrechnung" Okt.-Dez. 2019 hab ich die Heizkosten rausgenommen.

    Bei der Abrechnung vom 1.1.20-31.12.20 hab ich sie mit reingenommen.

    Das ist das, was Du meintest, oder?