Steuererklärung für 2019

  • Hallo,


    ich hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen. Ich weiß, ich bin spät dran, sitze aber gerade an der Steuererklärung für 2019 und stehe vor ein paar Problemen.

    Folgende Situation:

    2019 haben mein Mann und ich noch zusammen in einem Haus in Brandenburg gewohnt. Die Trennung und der Umzug kam Januar 2020. Für 2019 veranlagen wir ja definitiv noch zusammen. Nun weiß ich nicht, welche Adressen ich angeben muss. Ich würde jetzt unsere jeweiligen Anschriften angeben wollen. Habe ich im Programm an irgendeiner Stelle die Möglichkeit die Adresse von 2019 anzugeben?

    Dadurch, dass mein Noch-Ehemann auch das Bundesland gewechselt hat, ist ja jetzt das Finanzamt seines jetzigen Wohnsitzes zuständig, oder? Auch wenn er 2019 da noh nicht gewohnt hat?


    Ihr merkt, ich bin leicht verwirrt und hoffe auf Hilfe.


    Danke im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Es ist die jeweilige aktuelle Anschrift anzugeben. Wie soll ansonsten der/die bescheid/e zutreffend bekanntgegeben werden.


    Bei der Zusammenveranlagung der Ehegatten ist das aktuelle Wohnsitzfinanzamt des Ehemannes zuständig. Bei einer Einzelveranlagung von Ehegatten ist das jeweilige aktuelle Wohnsitzfinanzamt der einzelveranlagten Person zuständig.

  • Die "alte" Adresse ist ja auch beim Finanzamt unter der bisherigen Steuernummer gespeichert.