Verspätungszuschlag

  • Guten Abend, folgende Frage.

    Im Dezember haben wir eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung 2015-2019 erhalten, Frist 31.1.21

    Wir wussten nicht das wir durch Elterngeld steuerpflichtig sind aber gut ich weiß Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

    Jetzt habe ich gelesen das (vorher im Ermessen der Finanzamtes) seit 2018 ein neues gesetzt gibt in dem grundsätzliche nach 14 Monaten für jeden Monat mindestens 25 € Verspätungszuschlag gezahlt werden müssen.


    Zählt das nun auch wenn man mit Frist zu Steuer aufgefordert wurde oder dann nicht mehr weil ja eine neue Frist gesetzt wurde? Müssen wir also mit einen Zuschlag rechnen ab 01.08.19?


    Liebe Grüße und schönen Abend

    • Offizieller Beitrag

    Wir wussten nicht das wir durch Elterngeld steuerpflichtig sind aber gut ich weiß Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

    Also meiner Information nach enthält der Bescheid über Elterngeld u.a. eine info zum Progressionsvorbehalt, der diese Leistung bei der Einkommensteuer unterliegt.


    Zählt das nun auch wenn man mit Frist zu Steuer aufgefordert wurde oder dann nicht mehr weil ja eine neue Frist gesetzt wurde? Müssen wir also mit einen Zuschlag rechnen ab 01.08.19?

    Für die der Neuregelung unterliegenden Veranlagungszeiträume ja. Die Aufforderung der bisher nicht abgegebenen Erklärung/en ersetzt ja nicht die gesetzliche Abgabefrist zum 31.05./31.07. des auf den veranlagungszeitraum folgenden Kalenderjahres. Für die Jahre davor gelten die alten Regelungen, aber auch da ist mit einem Verspätungszuschlag zu rechnen.


    Unabhängig davon kommen ggf. natürlich erhebliche Nachzahlungszinsen auf Euch zu.

  • Vielen Dank für Ihre Antwort, das bedeutete also einen Aufforderung mit Fristsetzung hebt den Verspätungszuschlag nicht auf wenn ich es richtig lese?

    Ok, muss man dieses Zuschlag dann pro Steuererklärung oder pro Person zahlen?

    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    das bedeutete also einen Aufforderung mit Fristsetzung hebt den Verspätungszuschlag nicht auf wenn ich es richtig lese?

    Genau. Im Gegenteil, denn bei der aktuellen Automatik läuft die Zeit zur Berechnung der angefangenen Monate ja weiter.


    Ok, muss man dieses Zuschlag dann pro Steuererklärung oder pro Person zahlen?

    Das bezieht sich natürlich auf die Erklärung.