Hallo zusammen,
ich habe gerade einen Knoten im Kopf bezüglich der korrekten Verbuchung der Kontoführungsgebühren bei Rücklagenkonten.
Sachverhalt:
- WEG-Verwaltung
- Wir haben zwei Konten: Hausgeld, Rücklage
- Kontoführungsgebühren werden zu gleichen Anteilen von beiden Konten belastet
Die Kontoführungsgebühren des Hausgeldkontos werden normal als Ausgabe erfasst und dem entsprechenden Konto zugeordnet, damit es in der Abrechnung brav erscheint. Das passt.
Nun möchte ich die Kontoführungsgebühren vom Rücklagenkonto buchen. Dafür gibt es ja auch im Wizard die Option der Kontoführungsgebühren. Das habe ich gemacht mit dem Ergebnis, dass der Betrag in der Rücklagenentwicklung auftaucht und die Rücklage entsprechend reduziert. Muss der Betrag nicht aber zusätzlich noch in den nicht umlagefähigen Betriebskosten erscheinen, genau wie auch die Bankgebühren des Hausgeldkontos? Habe ich einen Denkfehler?
Danke für "Denkanstöße" :-).