Hallo Forum,
aus einer alten Gewerbetätigkeit habe ich noch EMails im Archiv.
Im Grunde liegen zwei Arten von EMails vor:
1. EMails mit angehängten Rechnungen - die archiviere ich 10 Jahre wie alle originalen Papierrechnungen.
2. EMails mit Terminabsprachen, Besichtigungsterminen und ggf. auch Aufträgen zur Wohnungsvermittlung.
Kann ich diese unter 2. ebenso wie Geschäftsbriefe nach 6 jahren löschen oder gilt hier eine andere Aufbewahrungspflicht.
Danke im Voraus
PS:
Kostenübersichten für An-und Abfahrten, Kilometerpauschalen oder Fahrtenbuch musste ich nicht anlegen, da damals alles über die 1%-Regel des Dienstwagens abgerechnet wurde.