Hallo,
ich habe jetzt schon auf vielen Internetseiten zu dem Thema EÜR in Verbindung mit Barzahlungen und Privateinlagen und deren Dokumentation gelesen. Allerdings bestehen immer noch ein paar Unklarheiten und Beispielbuchungen auf sonstigen Seiten nehmen immer Bezug auf bilanzierende Unternehmen , wo die Erfüllung deren Buchführungsanforderungen sicher wünschenswert für nicht-bilanzierende Gewerbebetrieb ist, allerdings kann es in der EÜR für Kleinunternehmer auch einfacher gehandhabt werden.
Sodass dieser Thread versuchen sollte, das ganze mittels einfacher Belegablage zu händeln. Ich glaube das hilft vielen zunächst beim Einstieg in die Materie. Später kann man ja dann immer noch auf das bilanzierende Modell mit Kasse umstellen. Es ist auch immer wieder verwirrend, dass einerseites die EÜR keine Bankkonten kennt, aber dennoch vermittelt wird, die Geldflüsse auf oder zwischen den Konten in bar zu dokumentieren.
Nachfolgend beispielhafte Buchungen, welche ich versucht habe aus allen möglichen Fragen und Threads von Neueinsteigern zusammen zu bringen:
Randbedingungen im Beispiel:
- Kleinunternehmer
- Gründung 01.11.20
Die gesammelten Fragen, übertragen auf obiges Beispiel, sind nun:
- Müssen die Buchungen von Privateinlagen überhaupt so erfasst/dokumentiert werden, welche nur da sind um das Geschäftskonto flüssig zu halten? Einfluss auf den Überschuss haben die Buchungen in WISO EÜR logischerweise nicht.
- Wenn ja, sind die Buchungen der Privateinlagen über 1371 korrekt und bedingen etwaige Dokumentationsanforderungen? Wenn nein, einfach entsprechende Kontoauszüge von Geschäft und Privat ablegen und gar nichts buchen, sondern wirklich nur "echte" Ausgaben und Einnahmen, welche aus einem Geldfluss mit einem Gegenüber resultieren siehe Haufe.
- Können die Überweisungen vom Geschäftskonto auf das Privatkonto(Privatentnahme) dann über die gleichen Kontennummern in umgekehrter Reihenfolge(Soll<->Haben) getätigt werden?
- Soweit bekannt wenn z.B. ein Geschäftsfall per bar abgerechnet wird z.B. d.h. kein Geldeingang auf dem Geschäftskonto dokumentiert, reicht es dem FA, wenn auf dem jeweiligen Verkaufsbeleg der Hinweise "in bar bezahlt am ...." vorhanden ist und dieser Beleg entsprechend aufbewahrt wird.
Muss oder sollte hier für den Verkauf von Maschine B(Nr 6) der Betrag noch über 1371 als Privateinlage gebucht werden, für die Dokumentation des Vorgangs "Überweisung von Privatkonto(weil da eingezahlt) auf Geschäftskonto?
Oder ist die Buchung oben ja sowieso falsch, da der Betrag in Bar bezahlt wurde und deshalb nicht auf auf 1200 H gebucht werden darf, sondern auf 1370? Diese Konto wird auch oft erwähnt, findet sich aber nicht mehr in der DATEV-Liste 2021 und auf nicht in WISO?
Zitat Haufe:
Es reicht aus, wenn sie auf ihrer Ausgangsrechnung vermerken, ob und wann der Kunde bar gezahlt hat. Bei einer EDV-Buchführung sollte ohne Kassenbuch das Konto "Verrechnungskonto für Gewinnermittlung § 4/3 EStG, ergebniswirksam" 1370 beim SKR 03 bzw. 1485 beim SKR 04 verwendet werden.
Noch ein Hinweise am Rande: Einzahlung indirekt über Privatkonto darf natürlich nicht gemacht werden, da Zweckentfremdung des Privatkontos! - Auf einer anderen Seite wurde beschrieben, alle "echten" Geldflüsse immer über das Konto 1370 zu buchen und nicht wie im Beispiel über 1200. Was sind die Meinungen hierzu?
- Wie sollten den Buchung, auf obigen Beispiel übertragen, gebucht werden?
Zitat Haufe:
Besser und zweckmäßiger ist es jedoch, wenn- die Bareinnahmen als Erlös gebucht und als Gegenkonto das Konto Privatentnahmen verwendet wird. Buchungssatz: Privatentnahmen an Erlöse
- bar bezahlte Betriebsausgaben auf das jeweilige Aufwandskonto gebucht werden und als Gegenkonto das Konto Privateinlagen verwendet wird. Buchungssatz: Betriebsausgaben an Privateinlagen
Sollten die Fragen zu tiefgreifend sein und deren Beantwortung einer steuerliche Beratung gleichkommen, dann bitte um Rückmeldung! Da ich oft diese Fragen gelesen habe, wäre es sicher von Nutzen diese zentral einmal beantwortet zu haben. Danke!
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Viele Grüße