Beispielbuchung EÜR für Dokumentation von Privateinlagen und Barzahlungen

  • Hallo,


    ich habe jetzt schon auf vielen Internetseiten zu dem Thema EÜR in Verbindung mit Barzahlungen und Privateinlagen und deren Dokumentation gelesen. Allerdings bestehen immer noch ein paar Unklarheiten und Beispielbuchungen auf sonstigen Seiten nehmen immer Bezug auf bilanzierende Unternehmen , wo die Erfüllung deren Buchführungsanforderungen sicher wünschenswert für nicht-bilanzierende Gewerbebetrieb ist, allerdings kann es in der EÜR für Kleinunternehmer auch einfacher gehandhabt werden.
    Sodass dieser Thread versuchen sollte, das ganze mittels einfacher Belegablage zu händeln. Ich glaube das hilft vielen zunächst beim Einstieg in die Materie. Später kann man ja dann immer noch auf das bilanzierende Modell mit Kasse umstellen. Es ist auch immer wieder verwirrend, dass einerseites die EÜR keine Bankkonten kennt, aber dennoch vermittelt wird, die Geldflüsse auf oder zwischen den Konten in bar zu dokumentieren.
    Nachfolgend beispielhafte Buchungen, welche ich versucht habe aus allen möglichen Fragen und Threads von Neueinsteigern zusammen zu bringen:


    Randbedingungen im Beispiel:

    - Kleinunternehmer

    - Gründung 01.11.20


    Die gesammelten Fragen, übertragen auf obiges Beispiel, sind nun:

    1. Müssen die Buchungen von Privateinlagen überhaupt so erfasst/dokumentiert werden, welche nur da sind um das Geschäftskonto flüssig zu halten? Einfluss auf den Überschuss haben die Buchungen in WISO EÜR logischerweise nicht.
    2. Wenn ja, sind die Buchungen der Privateinlagen über 1371 korrekt und bedingen etwaige Dokumentationsanforderungen? Wenn nein, einfach entsprechende Kontoauszüge von Geschäft und Privat ablegen und gar nichts buchen, sondern wirklich nur "echte" Ausgaben und Einnahmen, welche aus einem Geldfluss mit einem Gegenüber resultieren siehe Haufe.
    3. Können die Überweisungen vom Geschäftskonto auf das Privatkonto(Privatentnahme) dann über die gleichen Kontennummern in umgekehrter Reihenfolge(Soll<->Haben) getätigt werden?
    4. Soweit bekannt wenn z.B. ein Geschäftsfall per bar abgerechnet wird z.B. d.h. kein Geldeingang auf dem Geschäftskonto dokumentiert, reicht es dem FA, wenn auf dem jeweiligen Verkaufsbeleg der Hinweise "in bar bezahlt am ...." vorhanden ist und dieser Beleg entsprechend aufbewahrt wird.

      Muss oder sollte hier für den Verkauf von Maschine B(Nr 6) der Betrag noch über 1371 als Privateinlage gebucht werden, für die Dokumentation des Vorgangs "Überweisung von Privatkonto(weil da eingezahlt) auf Geschäftskonto?
      Oder ist die Buchung oben ja sowieso falsch, da der Betrag in Bar bezahlt wurde und deshalb nicht auf auf 1200 H gebucht werden darf, sondern auf 1370? Diese Konto wird auch oft erwähnt, findet sich aber nicht mehr in der DATEV-Liste 2021 und auf nicht in WISO?
      Zitat Haufe:
      Es reicht aus, wenn sie auf ihrer Ausgangsrechnung vermerken, ob und wann der Kunde bar gezahlt hat. Bei einer EDV-Buchführung sollte ohne Kassenbuch das Konto "Verrechnungskonto für Gewinnermittlung § 4/3 EStG, ergebniswirksam" 1370 beim SKR 03 bzw. 1485 beim SKR 04 verwendet werden.

      Noch ein Hinweise am Rande: Einzahlung indirekt über Privatkonto darf natürlich nicht gemacht werden, da Zweckentfremdung des Privatkontos!
    5. Auf einer anderen Seite wurde beschrieben, alle "echten" Geldflüsse immer über das Konto 1370 zu buchen und nicht wie im Beispiel über 1200. Was sind die Meinungen hierzu?
    6. Wie sollten den Buchung, auf obigen Beispiel übertragen, gebucht werden?
      Zitat Haufe:
      Besser und zweckmäßiger ist es jedoch, wenn
      • die Bareinnahmen als Erlös gebucht und als Gegenkonto das Konto Privatentnahmen verwendet wird. Buchungssatz: Privatentnahmen an Erlöse
    7. bar bezahlte Betriebsausgaben auf das jeweilige Aufwandskonto gebucht werden und als Gegenkonto das Konto Privateinlagen verwendet wird. Buchungssatz: Betriebsausgaben an Privateinlagen

    Sollten die Fragen zu tiefgreifend sein und deren Beantwortung einer steuerliche Beratung gleichkommen, dann bitte um Rückmeldung! Da ich oft diese Fragen gelesen habe, wäre es sicher von Nutzen diese zentral einmal beantwortet zu haben. Danke!


    Links:

    Haufe: Kassenführung


    Viele Grüße

  • baxbax

    Hat den Titel des Themas von „Bespielbuchung EÜR für Dokumentation von Privateinlagen und Barzahlungen“ zu „Beispielbuchung EÜR für Dokumentation von Privateinlagen und Barzahlungen“ geändert.
  • Müssen die Buchungen von Privateinlagen überhaupt so erfasst/dokumentiert werden,

    hast Du Dich eigentlich schon einmal mit der GoBD befasst?

    Ich denke das wäre, bevor solche Aufsätze wie hier geschrieben werden, wichtiger.

    Bsp. für Deinen oben zitieren Satz.

    Zitat von GoBD

    Ein Geschäftsvorfall selbst kann damit nur ordnungsgemäß sein, wenn dies auch auf alle involvierten EDV-Systeme zutrifft.

    Folglich würdest Du aus einem Geschäftsvorfall (der zu dokumentieren ist) keinen machen.

    Was nur linke Tasche, rechte Tasche, also ohne Einfluss auf das Geschäftsergebnis ist braucht erst gar nicht erwähnt zu werden.

    Na dann.

  • Ergänzend: es gelten nicht nur die GoBD (wenn auch für EÜ-Rechner nicht in vollem Umfang, näheres kann man in der Richtlinie der Finanzverwaltung nachlesen, empfiehlt sich immer), sondern hier insbesondere die Kassenrichtlinie (wenn die "Kasse" nicht zufälligerweise das private Portemonnaie ist). Dann sollte man aber keine Kassenbuchungen machen - dieses Konto macht die Finanzverwaltung nur unnötigerweise aufmerksam.