Umsatzsteuer für Vorjahr buchen OHNE Vorauszahlungen

  • Hallo liebe Mitglieder,


    ich komme alleine einfach nicht weiter und habe auch über die Forumssuche nichts gefunden, was mir weiterhilft, daher wende ich mich an euch.


    Bisher war ich zur quartalsweisen UST-Vorauszahlung verpflichtet. Für das letzte Quartal habe ich im Kassenbuch am 31.Dezember die Summe der Vorauszahlung gebucht über 1780 an 1789 (UST-Vorauszahlung an UST laufendes Jahr). Im folgenden Jahr habe ich dann die Vorauszahlung an das Finanzamt überwiesen und dann 1789 an 1200 gebucht (UST laufendes Jahr an Bank).


    Nun war ich für 2020 nicht mehr zur quartalsweisen Vorauszahlung verpflichtet und muss nun die komplette Umsatzsteuer für das Jahr 2020 im Kassenbuch erfassen, ohne dass ich das Konto 1780 (Vorauszahlung) benutzen kann. Wie sehen in diesem Fall die benötigten Konten aus?


    Also noch mal anders formuliert: Wie / mit welchem Konto buche ich die Umsatzsteuer auf das laufende Jahr, wenn die faktische Überweisung dafür erst im Folgejahr getätigt wird?


    Ich hoffe, dass ihr mir diesbezüglich weiterhelfen könnt. Viele Grüße

    Sara

  • wozu Vorauszahlungen erfassen wenn keine getätigt werden und keine Pflicht mehr besteht?

    eine USt.-Erklärung im Folgejahr erledigt das doch.

    Zum Jahresende anfertigen und buchen damit sie noch für das WJ zählt und im Folgejahr Termingerecht einreichen.

  • Danke für den Vorschlag, aber mein Problem zeigt sich im Kassenbuch / der EÜR. Da ist nämlich der Gewinn zu hoch, wenn ich die Zahlung nicht irgendwie erfasse. Klar kann ich Das Ende 2021 für 2021 so machen, aber was mache ich nun für 2020? Aktuell zählt die eingenommene UST als Gewinn, was faktisch falsch ist. :/

  • Ich vermute, ich drücke mich zu laienhaft aus, oder ich verstehe deine Antworten nicht. Sorry, ich versuche es noch mal:

    Es geht mir um das Jahr 2020. Da habe ich aktuell laut Kassenbuch einen zu hohen Gewinn, da die in 2020 eingenommene Umsatzsteuer dazugezählt wird. Das Problem hatte ich sonst dank der Vorauszahlungen nicht.

    Jetzt möchte ich für das letzte Jahr den Gewinn korrekt in der EÜR angezeigt bekommen.


    Mit Beispielzahlen und 19 % UST zur Vereinfachung:

    Angezeigter Gewinn für das letzte Jahr 2020 sind 119 Euro.

    Ich weiß, dass davon 19 Euro Umsatzsteuer sind und kein Gewinn.


    Wären wir noch in 2020, würde ich 19 Euro 1789 an Bank buchen. Wir sind nun aber in 2021. Was ist also zu tun?

  • Ich vermute, ich drücke mich zu laienhaft aus,

    nein, tust Du nicht.

    vllt. versteht Du meine Erklärung nur falsch.

    Also:

    in 2020 - eine USt-Erklärung für 2020 machen, (da sind alle Umsatzsteuer-Vorsteuer-Beträge erfasst)

    und schon hast Du was du zahlen musst.

    die Buchung 1789 an Bank oder Geldtransit. mindert doch Dein zu versteuernden Gewinn.

    So wie wenn Du jeden Monat oder 1/4 Jahr die Vorauszahlung leistest oder erstattet bekommst. Nur dass Du eben anstatt auf 1780 auf 1789 buchst.

    Egal .... dann buche eben deine Schlusszahlung auf 1780 damit Du deinen gewohnten Trott enhälst. :rolleyes:

  • in 2020 - eine USt-Erklärung für 2020 machen, (da sind alle Umsatzsteuer-Vorsteuer-Beträge erfasst)

    und schon hast Du was du zahlen musst.

    die Buchung 1789 an Bank oder Geldtransit. mindert doch Dein zu versteuernden Gewinn.

    Okay, danke, das klingt gut.

    Ich dachte, ich dürfe das nicht machen, da ich die tatsächliche Überweisung ja erst 2021 tätige.


    Auf diese Lösung wäre ich auch so nicht unbedingt gekommen, da das WISO-Programm die UST-Erklärung auf Basis des Kassenbuchs erstellt. Da beißt sich dann die Katze in den Schwanz, wenn ich die UST-Erklärung brauche, um die zu zahlende Umsatzsteuer zu verbuchen.


    Ich kann bei den wenigen Zahlungen aber gut händisch ausrechnen, was ich an UST zahlen muss, das als Buchung im Kassenbuch tätigen (1789 an 1200) und dann eine korrekte UST-Erklärung daraus generieren. Hätte nur erwartet, dass das irgendwie schlauer geht in WISO. ;)

  • Ich hätte zu dem Thema auch mal ne Frage!


    Gibt es irgendwo eine Übersicht zu den Konten?


    Ich müsste das Konto 1545 mal anlegen, weil das leider nicht vorhanden ist.

    Ich kann beim Arbeiten in der EÜR rechts die Kontenübersicht parallel öffnen. Direkt unter der Angabe des aktuell ermittelten Gewinns. Ich habe die Mac-Version und weiß nicht, ob die analog zur Windows-Variante ist.

  • Moin,


    m. E. ist die Zahlung aufgrund der Umsatzsteuerererklärung - im Gegensatz zu den Vorauszahlungen- *keine* wiederkehrende Zahlung und deshalb greift die 10 Tage-Regelung *nicht*. Eine "Verschiebung" in das alte Jahr daher nicht möglich....


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • m. E. ist die Zahlung aufgrund der Umsatzsteuerererklärung - im Gegensatz zu den Vorauszahlungen- *keine* wiederkehrende Zahlung und deshalb greift die 10 Tage-Regelung *nicht*.

    irgendwie stehe ich jetzt auf einer Leitung. Wie kommst du jetzt auf die 10-Tage-Regelung?


    sara1021160 muss für 2020 keine UVAs mehr abgeben sondern nur eine UStE. soweit okay.


    Es besteht keine Pflicht erst im Folgejahr 2021 eine UStE. für 2020 abzugeben. Sie* kann also, wenn sie die Beträge alle hat schon am 31.12. 20 ihre* Erklärung anfertigen und übertragen.

    Es findet doch gar keine Verschiebung nach 2020 statt.

    Wenn sie* nachzahlen muss, wird das eben über Geldtransit geh(ä)ndelt, weil die Bank ihre* Überweisung logischerweise erst im neuen Jahr Wert stellt.

    Und im neuen Jahr wird dann, damit der Banksaldo wieder stimmt Geldtransit ausgeglichen.

    Bei ihr* werden die 2020 nicht abgeführten Umsatzsteuern zum Gewinn gezählt aber die verauslagten Vorsteuern nicht als Ausgaben.

    Es geht mir um das Jahr 2020. Da habe ich aktuell laut Kassenbuch einen zu hohen Gewinn, da die in 2020 eingenommene Umsatzsteuer dazugezählt wird. Das Problem hatte ich sonst dank der Vorauszahlungen nicht.

    Du verstehst jetzt?


    Jetzt könnte man noch den Vorschlag machen, gebe weiterhin alle Quartal eine UstVa. ab, egal was das Finanzamt da schreibt. Aber sara1021160 möchte eben Ordnung in Ihren* Steuerangelegenheiten haben.

  • Du verstehst jetzt?

    :P



    Bei ihr* werden die 2020 nicht abgeführten Umsatzsteuern zum Gewinn gezählt aber die verauslagten Vorsteuern nicht als Ausgaben.

    Das wird üblicherweise saldiert ?


    m. E. ist die Zahlung aufgrund der Umsatzsteuerererklärung - im Gegensatz zu den Vorauszahlungen- *keine* wiederkehrende Zahlung und deshalb greift die 10 Tage-Regelung *nicht*

    -> keine Buchung in 2020


    Und bitte kein hätte/könnte/ wäre ohne konkrete Angaben von der/dem TE*in ;)

  • Erstens kann eine Erklärung erst abgegeben werden, wenn das Jahr beendet ist (also frühestens am 31.12. 24 Uhr oder man gibt sein Geschäft auf! Steuererklärungen sind immer auf das ganze Geschäftsjahr bezogen, nicht auf einen abgekürzten Zeitraum. Niemand weiß vor Ende des Geschäftsjahres, ob nicht doch noch Rechnungen eintrudeln.

    Zum anderen: warum werden verauslagte Vorsteuern nicht als Ausgaben berücksichtigt? Selbstverständlich stehen diese als Ausgaben in der EÜR, wenn sie bezahlt wurden! Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung zählt immer und einzig die Zahlung (also Zu- oder Abfluss auf Bank oder Kasse). Die Ausnahme ist die 10-Tage-Regelung und hierunter fallen die Umsatzsteuerzahlungen nicht, sondern nur die monatlichen Vorauszahlungen.

    Und selbst, wenn die Erklärung noch im Dezember abgegeben würde, muss auch gezahlt werden, damit dieser Betrag in die Einnahmen-Überschussrechnung des Jahres noch eingehen würde.

  • Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung zählt immer und einzig die Zahlung (also Zu- oder Abfluss auf Bank oder Kasse).

    und Geldtransit zählt nicht?


    okay auch für Dich, wenn es maulwurf23 nicht versteht, verstehen will


    sara1021160 hat z.B. Erlöse in Höhe von 5000,-- incl. 798,32 USt.


    Da sara1021160 ja nur eine Jährliche USt.-Erklärung abgeben soll, wäre Deiner Auffassung nach, dies erst im Folgejahr möglich.

    Folglich hat sara1021160 einen steuerpflichtigen Gewinn von 5.000,-- der in die ESt-Erkl. eingeht.

    Werden jedoch diese 798,32 auf 1780 mit Gegenkto. 1360 gebucht, mindert sich der Steuerbare Gewinn um diesen Betrag.

    Das Konto 1360 wird dann im neuen Jahr ausgeglichen und somit dem dann aktuellen Banksaldo angeglichen.

    Wenn sara1021160 zum Jahreswechsel dann noch fähig ist, kann auch um Punkt 00:00 gebucht werden.

    • Offizieller Beitrag

    Da wir ja mittlerweile den 19.01.2021 haben, sollte sich @sara1021160 vielleicht mal wieder zu Wort melden, ob und ggf. wann sie jetzt die USt-Jahreserklärung 2020 versendet hat und wann sie die Bezahlung wie ausgeführt hat.


    Vielleicht ist ja durch diese ganzen (abgeschlossenen) Daten die Diskussion jetzt mittlerweile sowieso obsolet. Denn ein Wahlrecht hat sie diesbezüglich ja unstreitig nicht.