Hallo,
Abschlussgebühren für Bausaprverträge kann man ja steuerlich absetzen als Werbungskosten bei V+V wenn das Bausparvertrag bzw. Bauspardarlehen für V+V verwendet wird,
Wenn man nun einen Bausparvertrag abschließt und mit diesem ein bereits bestehen Darlehen in 15 Jahren tilgen will, muss man hierzu einen Nachweis dem FA liefern, dass dieser Bausparvertrag für die Ablösung des Darlehens verwendet wird?
Weil die Abschlussgebühr und auch die Zinsen aus dem Bausparer muss man ja dann bei V+V verwenden.
Aber wenn man den Bausparer dann in 15 Jahren doch nicht zur Ablkösung des Baudarlehens verwendet, dann wäre ja die Versteuerung bei V+V falsch gewesen (vorallem die Abschlussgebühren). Demnach wäre das ganze dann über die Kapitalertragssteuer zu versteuern.
Aber wie liefere ich dem FA hier bereits zu Beginn einen Nachweis oder wollen die das garnicht?
Eine Abtretungseklärung des Bausparers an die Bank bei dem ich das bereits bestehende Darlehen haben ist nicht möglich. Weil dann wäre ja der Verwendungszweck bereits gesichert.
Aber wie sichere ich dann den Verwendungszweck vorab jetzt schon ab?