Bausparer Abschlussgebühr bei V+V - Verwendungszweck

  • Hallo,

    Abschlussgebühren für Bausaprverträge kann man ja steuerlich absetzen als Werbungskosten bei V+V wenn das Bausparvertrag bzw. Bauspardarlehen für V+V verwendet wird,


    Wenn man nun einen Bausparvertrag abschließt und mit diesem ein bereits bestehen Darlehen in 15 Jahren tilgen will, muss man hierzu einen Nachweis dem FA liefern, dass dieser Bausparvertrag für die Ablösung des Darlehens verwendet wird?

    Weil die Abschlussgebühr und auch die Zinsen aus dem Bausparer muss man ja dann bei V+V verwenden.


    Aber wenn man den Bausparer dann in 15 Jahren doch nicht zur Ablkösung des Baudarlehens verwendet, dann wäre ja die Versteuerung bei V+V falsch gewesen (vorallem die Abschlussgebühren). Demnach wäre das ganze dann über die Kapitalertragssteuer zu versteuern.


    Aber wie liefere ich dem FA hier bereits zu Beginn einen Nachweis oder wollen die das garnicht?


    Eine Abtretungseklärung des Bausparers an die Bank bei dem ich das bereits bestehende Darlehen haben ist nicht möglich. Weil dann wäre ja der Verwendungszweck bereits gesichert.


    Aber wie sichere ich dann den Verwendungszweck vorab jetzt schon ab?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man nun einen Bausparvertrag abschließt und mit diesem ein bereits bestehen Darlehen in 15 Jahren tilgen will, muss man hierzu einen Nachweis dem FA liefern, dass dieser Bausparvertrag für die Ablösung des Darlehens verwendet wird?

    Dieselben Nachweise wie immer in diesem Zusammenhang.


    Aber wenn man den Bausparer dann in 15 Jahren doch nicht zur Ablkösung des Baudarlehens verwendet, dann wäre ja die Versteuerung bei V+V falsch gewesen (vorallem die Abschlussgebühren). Demnach wäre das ganze dann über die Kapitalertragssteuer zu versteuern.

    Wo hast Du nach Deinen ganzen Fragen zu diesem Thema noch ein Problem? Die Quellenbesteuerung funktioniert jedes Jahr ganz normal über die Abschnittsbesteuerung und § 11 EStG. Der Ansatz in der jährlichen Einkommensteuererklärung ergibt sich aus den entsprechenden Einträgen/Zeilen in den Anlagen V+V und KAP.


    Du solltest doch endlich einmal den Weg zu einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe finden, wenn Dir das Thema Steuergestaltung und Steuerersparnis so wichtig ist.


    Abgesehen davon hast Du im Prinzip genau dieselbe Frage schon vor einigen Monaten gestellt Bausparer Zinsen bei Vermietung und Verpachtung und diese wurde Dir genau so auch beantwortet.

  • Aber welche nachweise sind dies? Steht das in einer Vorschrift? Finde hierzu nichts.

    Nur das es eben eindeutig zum Zweck für V+V zugeordnet sein muss. Oder? Aber gibt es hierzu eine Vorschrift die die Art und Weise dazu vorschreibt?

  • Du kannst selber wählen, was du als Nachweis einreicht, es gibt hier keine gesetzlichen Vorgaben. Alles, was dazu dient, die Ausgaben als glaubhaft zu belegen, reicht in der Regel aus. Wenn nicht, reagiert das Finanzamt meistens mit Nachfragen.