Hallo zusammen,
die Aufwendungen für einen Hagelschaden am Dach ("nur" 310€ für die Erneuerung einer kaputten Toilettenentlüftung) wurden mit der Begründung abgelehnt,
dass steuerlich begünstigt nur die Wiederbeschaffung oder Reparatur von existenziell notwendigen Gegenständen ist und
dass der BFH einen Abzug der Kosten für die Schadensbeseitigung nur zulasse, wenn man keine Möglichkeit hatte, eine allgemein zugängliche Versicherung abzuschließen (wir haben keine Sturm, Hagel..Versicherung).
Toilettenentlüftungen sind meines Wissens vorgeschrieben, aber existentiell notwendig?
Muss ich eine Versicherung haben und kann dann nur Kosten, die diese nicht übernimmt geltend machen?
Weiß das jemand? Vielen Dank für Eure Hilfe