Tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer in der Einkommensteuererklärung - Anlage G (als Gewerbetreibender/EÜR)

  • Hallo liebe Forumianer,


    ich bin selbstständig, mache EÜR und habe 2016 bis 2018 Gewerbesteuer bezahlt.


    Wegen Unzufriedenheit und sinkender Umsätze habe ich meinem Steuerberater gekündigt und erstelle gerade meine Einkommenssteuererklörung 2019 (spät dran, jaja).


    Jetzt stehe ich vor der Frage, wie sich die "tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer" berechnet, die ich in die Anlage G, Zeile 17 eintragen muss.

    Bzw. im Steuersparbuch im Abschnitt "Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb".


    Ist das die Gewerbesteuer laut Bescheid?

    Oder sind es die getätigten Vorauszahlungen.


    Meine Ex-Steuerberater hat es die letzte leider nicht einheitlich gemacht, daher die Frage.


    Vielleicht kann ja jemand helfen.

    Danke und Gruß

    Christian


  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer in der Einkommenssteuererklärung - Anlage G (als Selbstständiger/EÜR)“ zu „Tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer in der Einkommensteuererklärung - Anlage G (als Gewerbetreibender/EÜR)“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Gewerbesteuer-Messbetrag x Hebesatz = Gewerbesteuer


    Vielleicht einfach einmal die kleinen vorstehenden Fragezeichen anklicken oder die rechtsseitigen Erläuterungen zu jeder Zeile lesen. ;)

  • Hallo miwe4,


    danke für die Antwort.


    Das ist dann also die Gewerbesteuer aus dem Bescheid für das betreffende Jahr, und das heisst die Gewerbesteuererklärung muss bereits eingereicht und der Bescheid vorhanden sein, sehe ich das richtig?


    Viele Grüße

    Christian

    • Offizieller Beitrag

    Das ist dann also die Gewerbesteuer aus dem Bescheid für das betreffende Jahr, und das heisst die Gewerbesteuererklärung muss bereits eingereicht und der Bescheid vorhanden sein, sehe ich das richtig?

    Nein, den Gewerbesteuer-Messbetrag rechnet Dir Dein Steuerprogramm bei der Gewerbesteuererklärung doch auch aus.

  • OK, das ist soweit klar, danke.

    Wann die Gewerbesteuer gezahlt wird, und ob es Vorauszahlungen gab, spielt damnach keine Rolle, richtig?


    P.S.: Ich habe gar nicht erwartet hier so schnell Anworten zu bekommen, bin positiv überrascht. Ich hoffe, ich kann auch mal behilflich sein.