Softwareentwicklung

  • Hallo unbekannte(r) Steuerfachfrau/mann,
    wir haben ein mittelschweres Problem. Wir haben eine GbR in der Branche EDV-Dienstleistung gegründet, die erfgolgreich arbeitet. Für einen unserer Kunden haben wir jetzt eine Anwendungssoftware programmiert und haben lt. Urteil des FG Rheinland-Pfalz somit einen nicht gewerbesteuerpflichtigen Gewinn erzielt. Unser Steuerberater sagt jetzt, dass dieser Gewinn trotzdem gewerbesteuerpflichtig ist, da es eine sog. Abfärbetheorie" gibt. Das heißt, der Auftrag zur Programmierung ist durch die gewerbliche Tätigkeit der GbR zustande gekommen und somit auch gewerbesteuerpflichtig. Ist für uns absolut nicht nachvollziehbar und wenn das so ist, gibts da nicht ein Hointertürchen???
    In der Hoffnung auf Hilfe
    mfG Sylvia