EÜR2020

  • Hallo, ich habe als selbstständig Versicherter meine KSK Bankabbuchungen auf 4165 kontiert (SKR03)-Altersversorgung, im laufenden Jahr 2020 gebucht. In der EÜR möchte ich diese nach Angaben der tatsächlichen Berechnungen der KSK in die unterschiedlichen Bereichen unterteilen, also Rente, Kranken- und Pflege Anteile - im Elsterformular gab es ja dazu die entsprechend Felder, nur im Wiso eür-kasse Mac 2020 finde ich diese Felder im Bereich der EÜR nicht.


    Das was ich finde ist: Auswertung, EinnahmeÜberschussRechnung, Betriebsausgaben, Ausgaben für eigenes Personal und dort sehe ich dann unter dem Konto 4165 auch den Gesamtbetrag der laufenden Jahres-Buchhaltung.

    Muss ich dort die jeweiligen KSK-Anteile einzelnen eingeben? Danke für Infos :)

    • Offizieller Beitrag

    selbstständig Versicherter meine KSK Bankabbuchungen auf 4165 kontiert (SKR03)-Altersversorgung,

    Und was hat Deine Altersversorgung/Krankenkasse denn mit Deinen "Personalaufwendungen" (für Angestellte) zu tun?



    Wenn die Zahlungen von betrieblichen Konten erfolgten, solltest Du Dich einmal mit dem Bereich Privatentnahmen beschäftigen.


  • Hallo MIWE4, alle Zahlungen an KSK wurden immer steuerlich geltend gemacht!

    Meine Frage stellte ich doch so, dass sie eindeutig war...!?

    Also, meine Frage etwas genauer:


    Wo stelle ich in welcher Maske und unter welchem Konto die KSK Zahlungen ein... und das zu den jeweiligen Aufteilungen?

    Kannst du diese frage vielleicht beantworten ?

    Ansonsten freue ich mich über Antworten anderer Teilnehmer.

    Mit freundlichen Grüßen :)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo MIWE4, alle Zahlungen an KSK wurden immer steuerlich geltend gemacht!

    Aber offensichtlich an der falschen Stelle.


    Meine Frage stellte ich doch so, dass sie eindeutig war...!?

    In der Tat, es geht um Deine Beiträge zur Künstlersozialkasse, oder? Und die haben nun einmal nichts ergebniswirksam in einer EÜR zu suchen. Deshalb auch auch meine ebenso eindeutige Antwort.


    https://www.buhl.de/wiso-softw…=k%C3%BCnstlersozialkasse

  • Hallo MIWE4, deine Antwort ist faktisch richtig aber erklärt leider nicht!

    Ich suchte nach Hilfe :P: ein Hinweis auf den Reiter: WERKZEUGE , Jahresabschluss wäre für mich hilfreicher gewesen!


    KSK Beiträge sind keine Privatentnahmen, sondern gesetzlich vorgeschriebene Abgaben... somit eben AUSGABEN und diese sind in den ElsterUnterlagen explizit in gesonderten Feldern einzutragen!!!


    Ich suchte irrtümlich in der EÜR, FEHLER.... JA!

    Dein Kommentar war aber nicht hilfreich sondern verwirrend!


    Danke

  • Dein Kommentar war aber nicht hilfreich sondern verwirrend!

    finde ich nicht

    miwe4 hat eindeutig erklärt, dass deine privaten Beiträge zur KSK nichts in der EÜR verloren haben.

    Ich suchte nach Hilfe :P : ein Hinweis auf den Reiter: WERKZEUGE , Jahresabschluss wäre für mich hilfreicher gewesen!

    Jeder nichtselbständig Beschäftigte/r trägt diese Angaben in der Einkommensteuererklärung ein, bzw. ruft diese beim Finanzamt ab.

    Ebenso Unternehmer/Gewerbetreibende und Selbständige. Nur machen die ihre Angaben dort unter dem "Werkzeug" Sonderausgaben. Und da gibt es auch keinen Jahresabschluss.

  • KSK Beiträge sind keine Privatentnahmen, sondern gesetzlich vorgeschriebene Abgaben... somit eben AUSGABEN und diese sind in den ElsterUnterlagen explizit in gesonderten Feldern einzutragen!!!

    Im Rahmen der EÜR wären KSK-Beiträge aber Privatentnahmen. Nur weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind, sind es nicht gleich betriebliche Ausgaben. Angestellte sind ja auch verpflichtet, in die gesetzliche Sozialversicherung einzuzahlen. Und genau wie sie sind auch die Ausgaben für die KSK an eben dieser Stelle in der Einkommensteuererklärung einzutragen.


    Um es zusammenzufassen:

    Es bietet sich an, die Zahlung an die KSK nicht über das Geschäftskonto laufen zu lassen, sondern über das Privatkonto - da es sich nicht um betriebliche Aufwendungen handelt. In der Steuererklärung werden diese Ausgaben dann ganz normal in den Sonderausgaben angegeben. Bestenfalls werden sie dort sogar automatisch eingetragen, wenn du den Elster-Belegabruf nutzt.

  • Um es zusammenzufassen:

    Es bietet sich an, die Zahlung an die KSK nicht über das Geschäftskonto laufen zu lassen, sondern über das Privatkonto -

    Was mich seinerzeit sehr durcheinander gebracht hatte war, dass ich dachte, dass die laufenden Bank-Abbuchungen der KSK dann auch in der EÜR als Versorgungsaufwendung verbucht werden müsste.

    Es war mir damals als Anfänger nicht klar, dass die KSK Beiträge NUR in der Einkommensteuererklärung erfasst werden und das es dafür extra Felder gibt!


    Petzi, du hast natürlich Recht! Heute bin ich glücklicherweise wesentlich informierter und kompetenter. Schönen Gruß :)