Frage zu Steuerfreie Verpflegungszuschüsse

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zur Ziffer 20 auf der Lohnsteuerbescheinigung. Ich bin gerade dabei die Lohnsteuer für 2020 vorzubereiten. Ich hatte 2020 eine Weiterbildung, sämtliche entstandenen Kosten wurden mir bereits vom Arbeitgeber ersetzt. D.h. Hotelkosten und die Verpflegungspauschale wurden mir zu 100% erstattet. Wieso taucht jetzt aber auf der Lohnsteuerbescheinigung trotzdem ein Betrag auf? Problem ist, ich kann den Betrag auch nicht "richtig" zuordnen. Ich hab keine Ahnung wie der Arbeitgeber auf diesen Betrag dort kommt, da erstens ja schon alles erstatte wurde und zweitens der Betrag auch nur ca 10% der Kosten ausmacht. Könnte da eventuell ein Fehler seitens des Arbeitgebers vorliegen? Wenn ich diesen Betrag ausgleichen muß auf dem Steuerbescheid, wie soll man dies dann machen? Wenn ich ja die Weiterbildung angebe, mit den genauen Daten, dann komme ich ja auf einen viel größeren Betrag und würde dann ja was geltend machen was eigentlich schon erledigt ist. Vielleicht hat ja jemand einen Tipp.


    Grüße

  • Du musst alle deine Dienstreisen eintragen und dann die Erstattungen des Arbeitgebers in der vorgesehenen Zeile eintragen. Die Angabe der Verpflegungskosten wird für die Plausibilierung deiner Angaben benötigt, da du hier die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand entsprechend kürzen musst. Die Summe der Kürzungsbeträge müsste dem Eintrag in der Lohnsteuerbescheinigung entsprechen.

  • Die Summe der Kürzungsbeträge müsste dem Eintrag in der Lohnsteuerbescheinigung entsprechen.

    Danke für die Antworten. Nein, das ist ja das Problem, habe das eventuell falsch beschrieben. Ich lese mich aber gerade durch den Thread der hier noch verlinkt wurde. Habe dort wohl auch die Antwort gefunden. Ich schau gleich mal nach im Programm.

  • OK, bin jetzt durch den anderen Thread durch. Evntuell habe ich auch nur einen Denkfehler drinnen, aber ich verstehe nicht warum der unter Punkt 20 auf der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführte Betrag niederiger ist wie die Pauschale, welche mir der Arbeitgeber auch wirklich ausbezahlt hat. Einfaches Beispiel. Dienstreise von Montag bis Freitag wären insgesamt 112€. Der AG zahlt mir nach der Dienstreise 112€ als Verpflegungspauschale, dann müßten doch auch 112€ auf der Lohnsteuerbescheinnigung ausgewiesen sein, oder nicht?

    • Offizieller Beitrag

    Die Berechnungsgrundlagen der steuerfrei gezahlten Verpflegungsmehraufwendungen und deren Ausweis in Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung solltest Du Dir von Deinem AG erläutern lassen.


    Aber beachte bitte, dass sich dieser Eintrag, wie schon gesagt, ausschließlich auf die steuerfrei gezahlten Verpflegungsmehraufwendungen bezieht. Etwaige andere steuerfrei geleistete Erstattungen seitens des AG bzw. Dritter sind in der Erklärung eben gesondert zu erklären und zu berücksichtigen. Darauf wird aber auch in dem oben verlinkten Thread hingewiesen.