Gasrechnung für Heizung ab dem 01.02.2020, Einzug der Mieter erfolgte am 01.05.2020

  • Hallo Zusammen,


    ich habe von EON eine Gasrechnung ab 01.02.2020. Die KW habe eingetragen vom 01.02.2020 bis 31.12.2020. Die Mieter sind alle zum 01.05.2020 eingezogen und der jeweilige Verbrauch habe ich vom 01.05.2020 bis 31.12.2020.


    Rechnet das Programm dann entsprechen richtig oder muss ich einen Leerstand erfassen ? vom 01.02.2020 bis 30.04.2020.


    Viele Grüße

  • muss ich einen Leerstand erfassen

    Ja Frank, du musst ab Übernahme des Hauses die Daten eingeben, egal ob Grundsteuer oder andere Kosten. Dann musst du nur für die Heizung die Verbrauchszahlen ab und bis Einzug erfassen, dann die vom Jahresende. Dann berechnet das Programm die fürdie Mieter anfallenden Kosten korrekt.