Hallo,
ich habe 2020 eine Eigentumswohnung gekauft und vermietet. Bei der Suche nach der Immobilie habe ich 2019 mehrere Objekte mit einem Gutachter besichtigt und habe für diese Dienstleistung natürlich bezahlt. In der Steuererklärung für 2019 habe ich versucht diese kosten als vorweggenommene Werbungskosten anzusetzen, jedoch ohne Erfolg. Im Jahr 2019 habe ich keine Immobilie gekauft.
Jetzt zu meiner Frage:
Kann ich diese Kosten in der Steuererklärung für das Jahr 2020 ansetzen obwohl diese nicht im gleichen Jahr angefallen sind und es sich bei den besichtigten Objekten nicht um die gekaufte Wohnung handelt?
Ich bin für jede Hilfe Dankbar.
LG
Bero