Verhältnisse setzen - Eigenheim mit Arbeitszimmer und Mietwohnung

  • Hallo Leute,

    seit kurzem nutze ich die Software steuer:Sparbuch (2020) und bin begeistert.

    An ein paar Ecken hakt es, ich finde die richtigen Masken nicht. Vielleicht haben ihr ein paar Tipps?

    Ausgangssituation - Aufteilung der Wohnfläche:

    Flächen inklusive Mietwohnung:

    Privat 70%

    Arbeitszimmer 7%

    Mietwohnung 23%


    Flächen ohne Mietwohnung:

    Privat 91%

    Arbeitszimmer 9%


    Mein absetzbares Arbeitszimmer habe ich unter Verwaltung der gesamten Hausfläche ink. Mietwohnung zugeordnet - 7%.

    Unter V+V habe ich die Verhältnisse für die Mietwohnung eingetragen - 23%.


    Die Aufteilung für die V+V (Betriebskosten) bekomme ich problemlos eingetragen, hier gibt es Masken für Verhältnisaufteilung und die Möglichkeit die Kosten der Mietwohnung direkt zuzuordnen.

    Beim Arbeitszimmer gibt es diese Masken nicht.

    Nimmt man eine Rechnungen die das gesamte Haus inkl. Mietwohnung betreffen (V+V, AZ und privat) passt alles.

    Nehme ich unsere Stromkostenrechnung (betifft nur AZ und privat), kann ich diese nicht mit 9% eintragen, da immer 7% gezogen werden. Hier gibt es nur die Tabelle "weitere Ausgaben, die auf das gesamte Haus entfallen".
    Ich finde auch keine andere Kategorie zum Eintragen.

    Gibt es eine programmunterstützte Maske?

    Oder gibt es eine manuelle Möglichkeit Rechnungen/Werte manuell der Anlage hinzuzufügen?


    Die zweite Frage geht in eine ähnliche Richtung. Die Rechung Wartung der Heizung enthält Lohnkosten und betrifft V+V, AZ und privat. Gibt es hier eine programmunterstützte Eingabe?

    Ich habe die Betriebskosten bis jetzt im Haus (für Arbeitszimmer) und bei V+V im Verhältnis eingetragen und würde nun die Lohnkosten im Verhältnis ausrechnen, um diese in den Allgemeinen Ausgaben (Handwerker) einzutragen.

    Gibt es hier eine programmunterstützte Eingabe?

    Oder kann ich den Rechenweg zu Erklärungszwecken manuell in die Anlage übergeben?


    Würde mich über Rückmeldung freuen :)

  • Wohnst du in der vermieteten Wohnung? Maßstab ist doch immer der von dir insgesamt genutzten Fläche für eigene Wohnzwecke. Die vermietete Wohnung wird doch auch ganz anders behandelt.

    • Offizieller Beitrag

    Wohnst du in der vermieteten Wohnung?

    Ich würde da an Untervermietung denken. Aber wäre auch nur eine Unterstellung, im Prinzip spricht @diehessekomme in Rätseln. Da fehlen also in der Tat noch ein paar aufklärende Infos.

  • Sry, irgendwie wurde der Beitrag in meinem Browser nicht aktualisiert.

    Danke für die schnellen Antworten.

    Die Korrekte Bezeichnung ist Einliegerwohnung, welches im UG und vermietet ist, wir wohnen im EG und OG.

    Die Flächenverhältnisse hat 2017 mein Steuerbüro für das FA verwendet und es wurde auch so anerkannt. Deswegen gehe ich davon aus, dass das steuerlich so korrekt ist.

    Das Steuerbüro hat ebenfalls die Betriebskosten für das Arbeitszimmer aufgeteilt - 7% für Betriebskosten, die das Haus inklusive Einliegerwohnung betreffen, und 9% für Betriebskosten, die nur die Privatflächen betreffen. Ich suche nun nach einer Möglichkeit, diese Rechnung in der Steuersoftware zu übernehmen.

  • Indem du in der Verwaltung das Haus gesamt eingibst, die vermietete Flächen und die eigengenutzten Flächen und dann davon das Arbeitszimmer.

  • Ja, so nutze ich es aktuell.

    Das Ergebnis kommt dem FA zu Gute, da dadurch alle Eingaben unter den Betriebskosten des AZ mit 7% berechnet werden.

    Korrekt wäre in einigen Fällen (Strom,Heizung) aber die 9%.

    Strom und Heizung kann ich mit Belegen exklusiv dem privaten Bereich zu ordnen, was die 9% Flächenverhältnis rechtfertigen.


    Ist nicht finaniziell nicht so tragisch. Nur ärgerlich, falls es das Programm kann und ich den Weg dahin nicht finde.


    Vorstellen würde ich mir das so, dass ich zusätzlich zur automatisch berechneten Tabelle (laufende Betriebskosten beim AZ) weitere Werte abgebe und dazu ein eigenes Verhältnis angebe (direkt, verhältnismäßig). Oder alternativ unter Verwaltung zwei Verhältnisse berechnet werden „gesamte Fläche“ und „Fläche ohne vermietete Anteile.