Buchhaltung mein Büro 365. Steuerfragen

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal eine Frage. Ich habe eine neue Steuerberaterin gesucht. Diese macht mir kein guten Professionellen Eindruck.

    Sie sagte ein paar Sachen die mich stutzig machten. Ich brauche mal euer Schwarmwissen.


    Für 2019 hatte ich 4 Einkommensquellen (Kunden)


    Direktvertrieb ( Abrechnung Mit MwSt. )

    Dienstleistungen ( Abrechnung Mit MwSt.)

    Stromvertrieb (Abrechnung ohne Mwst.)

    Lohn durch angestellten Verhältnis.

    Die Steuerberaterin meinte so kann es nicht sein das etwas dabei ist, wo keine MWST bei sind. Entweder muss alles mit oder alles ohne MWST sein.
    #Ist diese Aussage richtig so ?



    Zu Beginn meiner Selbstständigkeit habe ich angegeben das ich wohl mehr als 17500 verdienen werde. Demnach zahlte ich ja Steuern.

    Mein Jahresumsatz durch das Gewerbe war aber geringer als 17500 €


    Im selben Jahr habe ich mit einer Arbeit im Angestellten Verhältnis begonnen.


    Gegen Ende des Gespräches mit der Steuerberaterin meinte Sie, Sie #benötigt noch meine Steuerbescheide (Umsatz und Einkommensteuerbescheid von 2018.)

    Die Buchhaltung was die vorherige Steuerberaterin gemacht hat. (Um dort nachzusehen)


    Ich habe bei dieser Steuerberaterin ein ungutes Gefühl. Was meint ihr dazu ? Ist an ihren Aussagen etwas dran oder ist es nur unprofessionell ?


    Werden von Buhl Schulungen mit Steuerhintergrund angeboten ?
    Diese würde ich dann gerne machen und auch dafür Geld zahlen.

  • Nein ich habe keine Angst vor den Kosten wenn die gerechtfertigt sind.
    Ich habe nur Angst das die Mist baut was mir dann unnötiges Geld kostest.


    Meine Betrieblichen Einnahmen waren 2019 nur ca. 10000 €.
    Rest verdiente ich als Arbeitnehmer.


    Und von den ca. 10000 € sind noch einiges an Benzin und Spritkosten abzuziehen.


    Wie erwähnt, 2 von 3 Kunden wurden mit MwSt abgerechnet. Und eine Provisionsfirma hat ohne MwSt. abgerechnet.
    Und die Steuerberaterin meint das kann so nicht sein.

    Ich habe den Eindruck Sie macht die Arbeit relativ frisch.


    Und wenn Sie vieles Falsch macht, dann kann es sehr viel kosten was durch Fehler passiert ist. Und das möchte ich vermeiden.

    • Offizieller Beitrag

    Und eine Provisionsfirma hat ohne MwSt. abgerechnet.

    Und mit welcher Begründung? Da muss es ja eine Grundlage für geben. Und die zu kennen wäre für @anfaenger0815 und andere potentielle Hilfesteller nicht unwichtig Die zweifelnde Meinung der Steuerberaterin ist auf jeden Fall nachvollziehbar und genau deshalb möchte sie ja auch "Futter" zu einer steuerlichen Würdigung haben. ;)

  • Habe eben auf der Steuerfreien Abrechnung nachgesehen.

    Kein Umsatzsteuerausweis gemäß § 19 UStG.


    Es ist aber kein Problem, die Steuernummer dort hinzuschicken. Steht da so drin. Also ist die Aussage von der Steuerberaterin richtig.

    • Offizieller Beitrag

    Habe eben auf der Steuerfreien Abrechnung nachgesehen.

    Kein Umsatzsteuerausweis gemäß § 19 UStG.

    Und das kann eben nicht sein, was Deine (neue) Steuerberaterin zurecht verwundert hat. Denn:

    Direktvertrieb ( Abrechnung Mit MwSt. )

    Dienstleistungen ( Abrechnung Mit MwSt.)

    Du bist nun einmal Unternehmer und da sind alle Deine Umsätze im Rahmen des Unternehmens einheitlich zu behandeln. Entweder bist Du Kleinunternehmer i.S. § 19 UStG oder Du hast auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung i.S.d. Vorschrift verzichtet.


    Zu Beginn meiner Selbstständigkeit habe ich angegeben das ich wohl mehr als 17500 verdienen werde. Demnach zahlte ich ja Steuern.

    Eben.


    Mein Jahresumsatz durch das Gewerbe war aber geringer als 17500 €

    Dann bliebe aber aufgrund des gesonderten USt-Ausweises immer noch der § 14c UStG.


    Also ist die Aussage von der Steuerberaterin richtig.

    ja


    Es ist aber kein Problem, die Steuernummer dort hinzuschicken. Steht da so drin.

    Das würde ich dann mal schnellstens machen.


    Ich habe bei dieser Steuerberaterin ein ungutes Gefühl.

    Dann hat Dich Dein Gefühl wohl getrogen.

  • Du gibst ja auch nur eine Umsatzsteuererklärung für alle drei Tätigkeiten zusammen ab - sonst bekommst du eine liebe Aufforderung deines Finanzamtes, dies nachzuholen. Und dann fällt ganz schnell auf, dass man entweder nur Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist oder voll Umsatzsteuer berechnet.