Umsatzsteuererklärung Kleinunternehmer Regelung / Vereinbarte bzw. Vereinnahmte Entgelte

  • Hallo zusammen,


    ich habe nebenberuflich ein kleines Gewerbe mit kleinem Umsatz im Jahr (Taschengeld) und verwende die Kleinunternehmerregelung und nutze zum 1x Wiso. Ich habe gestern meine Einkommensteuererklärung gemacht und die EÜR ausgefüllt für das Gewerbe, nun wollte ich die Umsatzsteuerklärung ausfüllen (Überall Nullen) bisher wurde ich zwar nie aufgefordert diese abzugeben aber man weiß ja nie und ich habe gerne alles sortiert bereit.


    Folgendes:

    Ich habe unter "Allgemeine Angaben" meine Umsätze aus 2019 und 2020 eingegeben, darunter ist ein Feld was leider obligatorisch ist ich aber absolut nicht weiß, wofür es da ist und leer lassen geht leider auch nicht.

    Jemand eine Idee wo der Fehler liegen könnte? Weil damals bei dem Bogen der Steuerlichen Erfassung habe ich es leer gelassen, da ich in Zeile 134 Kleinunternehmer angeklickt habe.

  • Diese Felder sind doch für dich völlig irrelevant, du füllst doch "nur" die beiden Felder mit dem Umsatz des Geschäftsjahres und des Vorjahres aus, damit das Finanzamt prüfen kann, ob die Kleinunternehmerregelung zu Recht in Anspruch genommen wurde (Ausnahmen wären igErwerbe oder andere Umsätze, die in den Gesamtumsatz einzubeziehen wären).

    Allerdings: du bekommst eine Fehlermeldung, wenn du hier nichts eingibst (den Sinn verstehe ich nicht). Also gibt "2" ein.

  • Ich würde ja auch gerne nur die Umsätze aus 2019 und 2020 eintragen und dann fertig, nur wie gesagt verlangt er da in dem Feld drunter eine Angabe von mir, es gibt 3 Möglichkeiten.


    Vereinahmte Entgelte

    Vereinbarte Entgelte

    Vereinnahmte und Vereinbarte Entgelte


    Ich komme nicht dazu nur mit der Eintragung der Umsätze 2019/2020 die Erklärung fertigzustellen.

    • Offizieller Beitrag

    Vereinahmte Entgelte

    Vereinbarte Entgelte

    Vereinnahmte und Vereinbarte Entgelte

    Da Du ja Deine EÜR der zur Berechnung Deines Gesamtumsatzes i.S. § 19 Absatz 3 UStG maßgeblich ist, würde ich in jedem Fall "vereinnahmte Entgelte" anklicken. Haben wir auch schon mehrfach hier so erläutert.


    Hat das FA denn überhaupt eine USt-Erklärung angefordert?

  • Nein bisher noch nicht es hat immer die einfache EÜR gereicht...aber es ist soweit ich weiß aber auch nirgendwo ausgeschlossen dass es mal passieren kann dann würde ich gerne alles vorbereitet fertig haben.


    Ich wundere mich halt wieso diese Stelle eine Pflichtangabe ist obwohl ich ein Feld vorher bestätige ein KU zu sein.

  • Vielen Dank für eure Mühe, werde dann sehen müssen wie ich das löse, möchte eigentlich nicht irgendwas eintragen was nicht wirklich zutrifft. Ich werde nun erstmal meine Einkommenssteuer und die EÜR abschicken, falls das Finanzamt dann eine USt möchte sehe ich weiter.


    Danke nochmal

    • Offizieller Beitrag

    .... werde dann sehen müssen wie ich das löse, möchte eigentlich nicht irgendwas eintragen was nicht wirklich zutrifft.

    Das siehst Du falsch, dass passt schon. Für die EÜR gilt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG und das ist im Prinzip nichts anderes als die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) nach § 20 UStG. Zwei Gesetze, zwei Vorschriften, aber letztlich ähnliche Rechtsfolgen innerhalb der unterschiedlichen Steuerarten.