Versorgungsausgleich als Sonderausgaben absetzen

  • Liebe Forenteilnehmer,

    den Versorgungsausgleich kann man als Sonderausgaben absetzen, jedoch nicht in unbegrenzter Höhe.

    Kann ich die Höhe des Versorgungsausgleich errechnen?

    WEnn der Versorgungsausgleich z.B. 10.550 € beträgt, wie viel kann man höchstens bei den Sonderausgaben absetzen?

  • Das leistet das Programm nicht.

    Mir ist der Versorgungsausgleich des geschiedenen Mannes meiner Frau bekannt, jedoch nicht was bei den Sonderausgaben eingesetzt wurden. Gibt es dafür eine Berechnungsformel?

    • Offizieller Beitrag

    Und was sagt die unterschriebene Anlage U diesbezüglich?


    Alles andere ergibt sich doch zweifelsfrei aus der/n entsprechenden gesetzlichen Vorschrift/en des EStG sowie aus den Erläuterungen des Programms bei Eingabe des Stichworts Versorgungsausgleich in die Programmhilfe/-suche Deines Steuerprogramms (welches auch immer Du nutzen solltest).

  • Hallo,


    da hab ich auch mal eine Frage zu, da ich das nicht so richtig verstehe.

    Ich bin 2008 geschieden und wurde zu Versorgungsausgleich in nicht unerheblicher Höhe verurteilt.

    ca. 600,- x 12 = 720 € pro Jahr und immer weiter steigend.


    Sind diese Zahlungen/Abbuchungen vom Gehalt damit gemeint?


    Ich habe im Sparbuch das hier gefunden:



    Da ich dieser Versorgungsausgleich ja an die Rentenversicherung abgeführt wird, weiß ich nicht so recht, ob das so einfach geht.
    Meine geschiedene Ehefrau ist auch Rentnerin und erhält ja sowieso, im Rahmen ihrer Rentenpunkte daraus Zahlungen auf ihre Rente und muss in jedem Fall eine Steuererklärung machen.


    Ich wäre dankbar für eine zielführende Erläuterung.

    • Offizieller Beitrag

    Sind diese Zahlungen/Abbuchungen vom Gehalt damit gemeint?

    Was zwischen Dir und Deiner Ex-Partnerin vereinbart wurde, sollte Dir doch bekannt sein. Also wende Dich mit Deinen Unterlagen an einen entsprechenden Fachanwalt oder einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Seit 2008 (!) sollte man da ja ohnehin eigentlich mal Kontakt mit einer dieser Berufsgruppen gehabt haben.


    Wir kennen die vertraglichen Vereinbarungen nicht und dürfen aufgrund des Steuerberatungsgesetzes auch keine Steuerberatung machen. Von daher schließe ich den Thread und bitte insoweit um Verständnis.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.