Hallo ,
bei den Erhaltungsaufwendendugen gibt ja ja die möglichkeit auf 1 Jahr oder max 5 Jahre auzuteilen.
Wenn man mit den Jahren spielt gibt ja teils etwas mehr wegen der rundung. Ist das so zulässig ?
Danke Freundlicher Gruß
Hallo ,
bei den Erhaltungsaufwendendugen gibt ja ja die möglichkeit auf 1 Jahr oder max 5 Jahre auzuteilen.
Wenn man mit den Jahren spielt gibt ja teils etwas mehr wegen der rundung. Ist das so zulässig ?
Danke Freundlicher Gruß
Fragst Du das jetzt im ernst? Steuerlich wird immer zu Gunsten des Steuerbürgers gerundet.
Klasse also darf ich das somachen und das FA. darf nicht motzen .
Freundlicher Gruß
Klasse also darf ich das somachen und das FA. darf nicht motzen .
Du freust Dich jetzt über einen aufgerundeten Euro? Wenn man nur alle so leicht zufriedenstellen könnte.
"Kleinvieh macht auch Mist"
Bei fünf Jahren sind das maximal 5 Euro weniger Einkommen und bei 40% Grenzsteuersatz immerhin 2 Euro Steuerersparnis!