Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers in der eigenen Wohnung trotz zusätzlich zur Verfügung stehenden Büros?

  • Hallo!


    Vorab: Ich bin mir nicht sicher, ob es sich bei meiner Frage um eine unangemessene Steuerberatungsfrage oder um eine hier angemessene Frage handelt. Falls das Erstere der Fall ist, dann sorry!


    Es geht um Folgendes: Ich bereite gerade mit WISO Steuer:Start unsere Steuererklärung für 2020 vor und verstehe nicht ganz die Hinweise im Programm und im Handbuch zur Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers bzw. finde ich diese Hinweise nicht ganz eindeutig.


    Im Programm steht zu den "Voraussetzungen für ein steuerlich zu berücksichtigendes Arbeitszimmer" Folgendes:


    - Zitat Anfang -


    "Bei den Voraussetzungen wird zwischen einem häuslichen und einem außerhäuslichen Arbeitszimmer unterschieden.


    Häusliches Arbeitszimmer


    Für die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers gibt es grundsätzlich ein Abzugsverbot (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG). Lediglich zwei Ausnahmen lässt das Gesetz zu:

    - Zitat Ende -


    Nun die Frage:


    Wenn das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung den Mittelpunkt der beruflichen und betrieblichen Tätigkeit darstellt, kann man es dann absetzen, obwohl man zusätzlich seitens des Arbeitgebers ein Büro zur Verfügung hat?

    Ich verstehe die Hinweise im Programm so, dass es für die Frage der Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers in der eigenen Wohnung irrelevant ist, ob man auch seitens des Arbeitgebers ein Büro zur Verfügung hat oder nicht, wenn das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet.
    In unserem Fall hat meine Frau zwar seitens ihres Arbeitgebers ein Büro zur Verfügung, sie leistet aber mindestens 80 % ihrer wöchentlichen Arbeitszeit in ihrem eigenen Arbeitszimmer in unserer Wohnung ab, d. h. ihr eigenes Arbeitszimmer bildet eindeutig den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit.


    Vielen Dank im Voraus!

  • Wenn du einen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber hast, musst du nachweisen, dass du tatsächlich den Mittelpunkt der Arbeit im häuslichen Arbeitszimmer hast! Dazu musst du alle Arbeitszeiten betrachten (also auch Dienstreisen etc.) und dann ermitteln, ob du mehr als die Hälfte davon im häuslichen Arbeitszimmer verbringst. Und dann ist noch nachzuweisen, warum du ein häusliches Arbeitszimmer benötigst, wenn dein Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zur Verfügug stellt, denn dann bedarf es eines Grundes für ein häusliches Arbeitszimmer.

  • Moin,


    ich würde das Thema gerne nochmal aufgreifen, ich versteh nämlich nur noch Bahnhof.

    Sowohl mein Steuerbüro, als auch mein zuständiges Finanzamt treffen die Aussage das ich mein häusliches Arbeitszimmer nicht zu 100% absetzen darf, sondern nur minimal.
    Und das obwohl es der Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit ist und dort keinerlei Privaten Tätigkeiten stattfinden. Ich arbeite an mindestens 4/5 Tagen im Homeoffice, und es handelt sich um ein eigenständiges vollwertiges Arbeitszimmer.


    Aussage des FA und des Steuerbüros ist dass das komplett irrelevant ist, da mir auch ein Arbeitsplatz an der Arbeit zur Verfügung steht. Wenn ich jedoch dazu recherchiere finde ich dutzende Quellen welche Aussagen das ich es voll absetzen darf wenn es ENTWEDER/UND Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit ist oder mir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.


    § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG sagt explizit:

    "[...]Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung. Dies gilt nicht, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1 250 Euro begrenzt; die Beschränkung der Höhe nach gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. [...]"


    Das es sich um den Mittelpunkt handelt, kann ich mir sogar vom Arbeitgeber bescheinigen lassen...


    Vielen Dank schonmal!


    Gruß
    Anon

  • will sich Dein Chef einen Arbeitsplatz sparen?

    Deine Recherche hat anscheinend das übersehen:

    Zitat

    Steuerpflichtige können für 2020 und 2021 für jeden Tag, den sie ausschließlich zu Hause arbeiten, eine Pauschale von 5 €, max. 120 Tage pro Jahr, geltend machen Der Höchstbetrag ist jedoch auf 600 € pro Jahr gedeckelt.

  • Ob die Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer vorliegen, wird unter "normalen" Umständen geprüft, Sonderfälle wie Corona werden hier zunächst ausgeblendet. Und hier liegt eindeutig ein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber vor, also maximal die 1.250 Euro. Ob diese gewährt werden können, ist erst beantwortbar, wenn geklärt ist, ob alle Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer gegeben sind. Alternativ ist die von lavender genannnte Corona-Pauschale ansetzbar.

    • Offizieller Beitrag

    Sowohl mein Steuerbüro, als auch mein zuständiges Finanzamt treffen die Aussage das ich mein häusliches Arbeitszimmer nicht zu 100% absetzen darf, sondern nur minimal.

    Da davon auszugehen ist, dass sowohl Steuerberater als auch FA den gesamten Sachverhalt kennen, kann man davon ausgehen, dass deren gleichlautende Aussagen zu dessen steuerlicher Würdigung zutreffen.


    Im Übrigen ist dem Forum eine Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes untersagt. Du solltest das ggf. mit Deinem Steuerberater ausdiskutieren und Dir begründen lassen.