Fremdmieter von Garagen wie anlegen/verbuchen/verwalten

  • Hallo


    ich bin (immernoch) dabei mich in das Programm einzuarbeiten und die Verwaltung von einem Mietobjekt (kein WEG) einzurichten.


    Jetzt bin ich unsicher wie ich folgende Konstellation korrekt, effetiv und einfach in HV365 anlege.


    Ausgangspunkt ist ein Mehrfamilienhaus mit 7 Einheiten

    sowie ein Garagenobjekt mit 6 Garagen auf eine getrennten Grundstück,

    es fallen für die Garagen also gesonderte umlagefähige Kosten (Grundsteuer, Versicherung etc.) an.

    Die entstehenden Kosten buche ich auf ein extra hierfür eingerichtetes 4000er Konto.


    2 der Mieter aus dem Haus haben in ihrem Mietvertrag jeweils eine Garage stehen

    und die Nebenkosten für die Garagen werden ihnen über die Nebenkostenabrechnung in Rechnung gestellt.

    Die Mieten für Wohnung + NK + Garage werden entsprechend der Verträge verbucht (Personenkonto).

    Jeweils 1/6 der Kosten des o.g. 4000er Ausgabenkontos habe ich für die Garagen auf die jeweiligen Wohnungs-Mietern umgelegt.


    Die 4 übrigen Garagen sind an Externe-/Fremdmieter vermietet, die eine pauschale Miete ohne gesonderte Nebenkosten bezahlen.

    Hier kann ich die restlichen 4/6 der anfallenden Kosten also nicht umlegen.

    Die 4 Garagen habe ich bisher auch nicht als eigene Mietobjekte mit Mieten angelegt sondern verbuche

    die Mieten auf ein extra angelegtes Einnahmenkonto. Sollte ich hierfür besser Mietobjekte anlegen ?


    Hat jemand einen Tipp wie ich diese Konstellation korrekt im HV365 anlege

    damit die Nebenkosten Abrechnung und die EÜR automatisch stimmen ?



    Vielen Dank vorab.


    Thorsten

  • ein Garagenobjekt mit 6 Garagen auf eine getrennten Grundstück,

    Ich versuche mich mal langsam anzutasten.


    Wenn die Garagen auf einem anderen Grundstück liegen und dafür eine eigene Grundsteuer usw. erhoben wird, hat das nichts in dem Mietobjekt zu suchen. Das kannst du aber als separate Immobilie anlegen und alle anfallenden Kosten auch dort zubuchen.

    Welche Nebenkosten fallen für dieses Garagengrundstück an? Grundsteuer, evtl. Niederschlagswasser, Versicherung, weitere öffentliche Ausgaben, das war es dann.


    Für das Wohnhaus kannst du dann keine Nebenkosten aus dem Garagengrundstück verwenden. Du kannst aber den Mietern, egal ob aus dem MF-Haus oder extern, dann über diesen Weg eine Garagen-Nebenkostenabrechnung erstellen.


    Sollte es noch einen anderen Grund geben der dir Sorge macht, melde dich.

  • Danke errjot,

    für deine Rückmeldung.


    Dein Vorschlag würde aber bedeuten, das ich meinen Haus-Mietern

    mit Garage 2 Nebenkostenabrechnungen zuschicken und verbuchen muss.

    Das wollte ich eigentlich vermeiden.


    Außerdem was mache ich mit den Nebenkosten-Anteilen der Fremd-Mietern ?

    Sind das einfach Verluste oder uneinbringliche Forderungen ?

  • Außerdem was mache ich mit den Nebenkosten-Anteilen der Fremd-Mietern ?

    Sind das einfach Verluste oder uneinbringliche Forderungen

    Das kommt auf den Mietvertrag für die Garagen an. Wenn dort steht, dass damit alle Kosten wie Grundsteuer usw. abgegolten ist, musst du das von der Miete bezahlen. Oder du erhöhst die monatliche Miete, das muss aber von allen abgesegnet werden.

    Wenn du den beiden Mietern im Haus das über die eine Schiene geben willst, musst du einige Dinge beachten, die dann separeat aufgeführt werden, denn die anderen Mietern haben damit nichts zu tun.

  • Hallo ihr beiden,


    warum so kompliziert?


    Einfach mit verschiedenen Umlageschlüsseln arbeiten. Und dann in den entsprechenden Einheiten "einschalten" oder "ausschalten". Anteile der Einheit am Umlageschlüssel meine ich damit.


    Und wenn es kein separates Konto für die Mieteinnahmen "Garagen" gibt, würde ich auch keines anlegen. Ich habe mehrere Objekte, wo Garagen zum Mietvertrag der Wohnung gehören, und einige, die separat vermietet sind. Die Miete für die Garage ist dann unter "Stellplatz, Konto 8300" ausgewiesen.


    Also, 7 Wohneinheiten und 4 Garageneinheiten anlegen . Und dann per Umlageschlüssel entsprechend verteilen:


    Grundsteuer Grundstück Garage geht also durch 6 Einheiten. Die 4 Garageneinheiten bekommen daran den Umlageschlüssel auf "0" gesetzt, die zwei Wohneinheiten den Schlüssel auf "1". Damit wird also 1/6 verteilt.


    Grundsteuer Wohnhausgrundstück per Wohnfläche verteilen (oder was auch immer im MV steht). Garagen haben keine Wohnfläche, sonst in den Anteilen der Einheit kontrollieren, und alles müsste gut sein.


    Mit anderen Kosten entsprechend verfahren.


    LG