Ich habe folgendes Problem:
2019 habe ich einen Firmenwagen gekauft. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Hybridfahrzeug, für das ich eine Umweltprämie in Höhe von 1600,- Euro 2019 und Anfang 2020 einen Zuschuss in Höhe von 3000,- Euro von der Berliner Wirtschaftsförderung erhalten. Da beide Zuschüsse der Förderung der Elektromobilität dienen sind sie als echte Zuschüsse erfolgsneutral.
Ich habe sie also nicht als Einnahme verbucht sondern die Anschaffungskosten des Fahrzeuges 2019 um 1600,- und 2020 um 3000,- Euro gemindert, wodurch die Abschreibunsbeträge entsprechend gemindert wurden.
Im März diesen Jahres werde ich mein Geschäft aufgeben und das Fahrzeug als Privatentnahme in den Privatbesitz überführen. Damit entsteht für mich folgendes Problem:
Der Buchwert des Fahrzeuges beträgt zu Entnahmezeitpunkt ca. 22000 Euro. Der Brutto-Fahrzeugwert wird sich zum Entnahmezeitpunkt auf ca 28000 Euro belaufen, Netto somit ca 23500 Euro. Ohne die Berücksichtigung der Zuschusse würde sich bei der Entnahme somit ein fiktiver Veräusserungsgewinn von 1500 Euro ergeben.
Ohne Zuschüsse hätte sich hingegen bei entsprechend höherer Abschreibung zum gleichen Zeitpunkt ein Veräusserungsverlust von ca. 500,- Euro ergeben.
Wenn ich also Privatentnahme in Höhe von Brutto 28000 Euro verbuche, was ich aufgrund der Umsatzsteuer machen muss, müsste ich aus meiner Sicht ebenfalls einen Aufwand in Höhe von 2000,- verbuchen, damit die Zuschüsse erfolgsneutral bleiben? Sehe ich das richtig und falls ja, wie lautet diese Buchung im SKR 03?