Behandlung echter Zuschüsse (Umweltprämie, E-Mobilitätsförderung für Berliner Kleingewerbe) bei Privatentnahme vom Geschäftsfahrzeug

  • Ich habe folgendes Problem:

    2019 habe ich einen Firmenwagen gekauft. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Hybridfahrzeug, für das ich eine Umweltprämie in Höhe von 1600,- Euro 2019 und Anfang 2020 einen Zuschuss in Höhe von 3000,- Euro von der Berliner Wirtschaftsförderung erhalten. Da beide Zuschüsse der Förderung der Elektromobilität dienen sind sie als echte Zuschüsse erfolgsneutral.

    Ich habe sie also nicht als Einnahme verbucht sondern die Anschaffungskosten des Fahrzeuges 2019 um 1600,- und 2020 um 3000,- Euro gemindert, wodurch die Abschreibunsbeträge entsprechend gemindert wurden.

    Im März diesen Jahres werde ich mein Geschäft aufgeben und das Fahrzeug als Privatentnahme in den Privatbesitz überführen. Damit entsteht für mich folgendes Problem:

    Der Buchwert des Fahrzeuges beträgt zu Entnahmezeitpunkt ca. 22000 Euro. Der Brutto-Fahrzeugwert wird sich zum Entnahmezeitpunkt auf ca 28000 Euro belaufen, Netto somit ca 23500 Euro. Ohne die Berücksichtigung der Zuschusse würde sich bei der Entnahme somit ein fiktiver Veräusserungsgewinn von 1500 Euro ergeben.

    Ohne Zuschüsse hätte sich hingegen bei entsprechend höherer Abschreibung zum gleichen Zeitpunkt ein Veräusserungsverlust von ca. 500,- Euro ergeben.

    Wenn ich also Privatentnahme in Höhe von Brutto 28000 Euro verbuche, was ich aufgrund der Umsatzsteuer machen muss, müsste ich aus meiner Sicht ebenfalls einen Aufwand in Höhe von 2000,- verbuchen, damit die Zuschüsse erfolgsneutral bleiben? Sehe ich das richtig und falls ja, wie lautet diese Buchung im SKR 03?:?:

  • Woher weist du jetzt schon, was dein Fahrzeug wert sein wird? Du musst den Abgangswert anhand von nachprüfbaren Bewertungen (Gutachten, Anfragen bei Ankäufern etc.) nachweisen.

    Und dann gilt ganz strikt die Regel Verkaufs-/Abgangswert abzüglich Restbuchwert = Abgangsgewinn/-verlust.

  • Ohne Zuschüsse hätte sich hingegen bei entsprechend höherer Abschreibung zum gleichen Zeitpunkt ein Veräusserungsverlust von ca. 500,- Euro ergeben.

    Und damit würdest du dir auch zweimal einen Steuervorteil verschaffen wollen? Die Zuschüsse waren doch schon steuerfrei.

  • Woher weist du jetzt schon, was dein Fahrzeug wert sein wird? Du musst den Abgangswert anhand von nachprüfbaren Bewertungen (Gutachten, Anfragen bei Ankäufern etc.) nachweisen.

    Deshalb steht bei mir auch ca.!!! Hilft also nix, diese Anmerkung.

  • Ohne Zuschüsse hätte sich hingegen bei entsprechend höherer Abschreibung zum gleichen Zeitpunkt ein Veräusserungsverlust von ca. 500,- Euro ergeben.

    Und damit würdest du dir auch zweimal einen Steuervorteil verschaffen wollen? Die Zuschüsse waren doch schon steuerfrei.

    Das sehe ich ein wenig anders. Dadurch das der Anschaffungswert den Zuschüssen entsprechend gemindert wurde, habe ich weniger Abschreibungen (steuerlicher Nachteil)!) Wenn ich das Fahrzeug jetzt veräußere und ich lediglich den Restbuchwert zu Grunde lege, dann versteuere ich den Zuschuß jedoch nachträglich in voller Höhe als zusätzliche Einnahme. Als Privatmann hingegen bekomme ich den Umweltbonus aber steuerfrei!!

    Beispiel: Kaufpreis 30.000, Verkauf nach einem Jahr für 25.000, Umweltprämie z.Zt. 6000,- Euro
    Der Privatmann hätte nach einem Jahr also einen steuerfreien Gewinn von 1000,- Euro

    Für den Geschäftsmann hingegen entsteht im gleichen Fall, da das Fahrzeug nach einem Jahr nur noch einen Restwert von 20.000 Euro hat, ein Gewinn von 5.000,- Euro, den er voll versteuern müsste. Der Zuschuss wäre also nicht erfolgsneutral, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Das sehe ich ein wenig anders.

    Würdest Du bei einem Rabatt durch den Verkäufer beim Kauf ebenso argumentieren? Hier kommt der "Rabatt" halt von einem Dritten. Es sind die Anschaffungskosten zu ermitteln und im Zeitpunkt einer möglichen Veräußerung ist halt der Erlös zu versteuern. Eben wie bei jedem anderen Anlagevermögen auch.


    Als Privatmann hingegen bekomme ich den Umweltbonus aber steuerfrei!!

    Da hast in diesem Fall aber nicht als Privatmann gehandelt und bei Unternehmen gelten eben andere Regeln. Dafür hast Du ja auch andere Vorteile in Anspruch genommen, die ein/e Privatmann/-frau nicht hat.


    Ohne Zuschüsse hätte sich hingegen bei entsprechend höherer Abschreibung zum gleichen Zeitpunkt ein Veräusserungsverlust von ca. 500,- Euro ergeben.

    Und damit würdest du dir auch zweimal einen Steuervorteil verschaffen wollen? Die Zuschüsse waren doch schon steuerfrei.

    Das sehe ich ebenso.

  • Das sehe ich ein wenig anders.

    Würdest Du bei einem Rabatt durch den Verkäufer beim Kauf ebenso argumentieren? Hier kommt der "Rabatt" halt von einem Dritten. Es sind die Anschaffungskosten zu ermitteln und im Zeitpunkt einer möglichen Veräußerung ist halt der Erlös zu versteuern. Eben wie bei jedem anderen Anlagevermögen auch.

    Ein Rabatt ist kein "echter Zuschuss" und damit anders zu behandeln! Die Umweltprämie ist jedoch ein "echter Zuschuss" und damit erfolgsneutral!!!!!!!!!!

    Wenn es also so einfach wäre, müsste nicht zwischen echten und unechten Zuschüssen unterschieden werden. Also wenn ihr mir den Unterschied in der Behandlung zwischen unechten Zuschüssen (Rabatten) und echten Zuschüssen anders erklären könnt, wäre ich dankbar. Das ist ja eben mein Problem. Wo bitte ist denn dann der Unterschied.

    • Offizieller Beitrag

    Ein Rabatt ist kein "echter Zuschuss" und damit anders zu behandeln! Die Umweltprämie ist jedoch ein "echter Zuschuss" und damit erfolgsneutral!!!!!!!!!!

    Natürlich ist er das und er mindert Deine Anschaffungskosten. Eben genau wie ein Rabatt, das war der Vergleich. So läuft es nun einmal bei Betriebs-/Unternehmensvermögen.


    Du bekommst jetzt schließlich den Marktwert des Fahrzeugs und hattest geringere Anschaffungskosten. Der Staat schenkt Dir ja nicht Geld.


    Deine Taste klemmt übrigens anscheinend manchmal.

  • Egal. Ich werde diese Frage mit dem Finanzamt klären. Die müssen es ja wissen :)

    • Offizieller Beitrag

    Egal. Ich werde diese Frage mit dem Finanzamt klären. Die müssen es ja wissen :)

    Du hast die Auszahlung des Zuschusses steuerfrei erhalten, was der auch immer bleiben wird, und hast selbstverständlich entsprechend geringere Anschaffungskosten zu aktivieren. Danach ist das Fahrzeug im Unternehmensvermögen und unterliegt denselben steuerlichen wie betriebswirtschaftlichen Regeln wie alle anderen WG auch. Und bei einem Veräußerungserlös ist eben dieser der ggf. der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen und bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist dem Verkaufserlös der Restbuchwert gegenzurechnen. Deinen Schnitt machst Du schon dadurch, dass Du ja geringere Anschaffungskosten hattest und auch nach ganz normaler ertrag- und umsatzsteuerlicher Würdigung immer noch ein guter Batzen des Bonus in Deinem Geldsäckel verbleibt. Mit 19% Umsatzsteuer und Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer (jeweils aus dem Bonus fiktiv herausgerechnet) bleibt immer noch was übrig und bei Dir. Den Rest frisst der Markt. Auch Deine Versicherung würde Dir im Falle eines Totalschadens ja den Verkehrswert laut Gutachten erstatten und nicht sagen, 3.000€ hast Du ja gar nicht bezahlt, die ziehen wir also vom Verkehrswert ab. Da wärest Du sicherlich im Klinsch mit Deiner Versicherung.


    Im Übrigen ist das Prozedere im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts i.S.d. § 23 EStG, z.B. einem vermieteten Gebäude, ebenso. Auch da sind ausdrücklich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Ermittlung des Veräußerungsgewinns um etwaige steuerfreie Zuschüsse zu kürzen. Und, um im unternehmerischen/gewerblichen Bereich zu bleiben, auch bei den Solaranlagenbetreibern kürzen die steuerfreien öffentlichen Zuschüsse bekanntermaßen die Anschaffungs-/Herstellungskosten.


    Du siehst also, der Sachverhalt an sich ist gar nicht so selten und auch rechtlich geklärt. Und das ist auf viele Sachverhalte übertragbar und nachlesbar.