Fahrvergünstigung

  • Servus zusammen,


    welches "Genutzte Verkehrsmittel" muss ich in der Entfernungspauschale angeben, wenn ich von meinem Arbeitgeber einen steuerfreien Fahrtkostenersatz bekomme?


    Ich fahre mit der Bahn und bekomme das Jobticket von meinem AG kostenfrei gestellt. Das ist dann auf der Lohnsteuerbescheinigung als steuerfreier Fahrtkostenersatz angegeben. Wenn ich aber öffentliches Verkehrsmittel auswähle, will das Programm von mir eine Angabe der Fahrtkosten. Die hab ich ja aber nicht, weil kostenfrei...


    Danke für die Antwort


    mk

  • Du gibst die (öffentlich einsehbaren) Preise für eine Monats-/Jahreskarte an und die Erstattung des Arbeitgebers.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich aber öffentliches Verkehrsmittel auswähle, will das Programm von mir eine Angabe der Fahrtkosten.

    Du gibst die (öffentlich einsehbaren) Preise für eine Monats-/Jahreskarte an ... .

    Wozu? Ist doch gar nicht nötig. Er markiert den Programmhinweis insoweit als gelesen und ok ("ignorieren") und es wird ganz normal mit der Entfernungspauschale gerechnet und dieser auch etwaige steuerfreie oder pauschal besteuerte AG-Erstattungen gegengerechnet. Fiktive Kosten mag das FA gar nicht. Im Übrigen zahlt er ja keinen Eigenanteil und da sollten die tatsächlichen Kosten öffentliche Verkehrsmittel eigentlich der Höhe nach dem vom AG steuerfrei oder pauschal besteuert gezahlten und bescheinigten Betrag entsprechen. Ggf. könnte man dann diesen Betrag nehmen.

  • Hallo zusammen! Auch ich erhalte ein kostenfreies Jobticket seitens meines Arbeitgebers. Allerdings sind in den Zeilen 17 und 18 der elektr. Lohnsteuerbescheinigung keine Einträge erhalten. Wo, bzw. wie im Programm muss ich das vermerken?

    Hinsichtlich Jobticket würde ich mir gerne mehr Programmunterstützung wünschen.

    Schon mal im Voraus ein Dankeschön für eure Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Auch ich erhalte ein kostenfreies Jobticket seitens meines Arbeitgebers. Allerdings sind in den Zeilen 17 und 18 der elektr. Lohnsteuerbescheinigung keine Einträge erhalten.

    Muss aber eigentlich, sofern es wirklich kostenfrei und steuerfrei bzw. pauschalbesteuert durch den AG bereitgestellt wird. Genaueres müsste sich ja aus den monatlichen Gehaltsabrechnen ergeben. Du solltest das ggf. mit Deinem AG klären.


    Ansonsten hast Du bei steuerfreien Erstattungen des AG diese bescheinigen zu lassen und im Rahmen der Werbungskosten zur Entfernungspauschale zu erklären.


    Hinsichtlich Jobticket würde ich mir gerne mehr Programmunterstützung wünschen.

    Noch mehr? ?(

  • https://www.haufe.de/finance/s…gesetz-2019-verabschiedet


    Jobtickets werden attraktiver

    Arbeitgeberleistungen zu Aufwendungen der Mitarbeiter für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, sog. Jobtickets, genießen bisher Steuerfreiheit unter Anrechnung auf die Entfernungspauschale bzw. Werbungskosten des Arbeitnehmers. Nach dem Jahressteuergesetz 2019 können Arbeitgeber nun die Ausgabe eines Jobtickets mit 25 % pauschal versteuern, auch, wenn das Jobticket nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird, d.h. es einen Gehaltsbestandteil darstellt. Das steigert seine Attraktivität bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen. Im Gegenzug entfällt die Anrechnung auf die Entfernungspauschale bzw. Werbungskosten. Die Neuregelung, die ab dem Tag nach Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt gelten soll, bezieht sich auf Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (z.B. Jobtickets) sowie für private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr.

    • Offizieller Beitrag

    Jobtickets werden attraktiver

    .... Nach dem Jahressteuergesetz 2019 können Arbeitgeber nun die Ausgabe eines Jobtickets mit 25 % pauschal versteuern, auch, wenn das Jobticket nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird, d.h. es einen Gehaltsbestandteil darstellt.

    bzw. pauschalbesteuert durch den AG

    = Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung