Muss ich meine monatlich an das Finanzamt geleisteten Umsatzsteuervorauszahlungen in der Jahres-EUR überhaupt angeben?
Denn wenn ich das mit wiso steuer Mac 2020 buche, dann als Ausgabe auf Sachkonto 1780 (bzw. für eine Erstattung als Einnahme unter ebenfalls 1780). Ist das korrekt oder wird das ausschließlich in der Umsatzsteuerjahresmeldung angegeben und gar nicht in der EÜR?
Ich steh gerad völlig auf dem Schlauch: Denn das ist ja keine Betriebsausgabe oder -einnahme. Wenn ich es aber buche, dann ändert sich in der Maske mein Gewinn. (Wo ist mein Denkfehler...? Konnte das im Forum mit alten Posts nicht klären und finde im Internet keine Klärung...).
Umsatzsteuervorauszahlung oder -erstattung in EÜR erforderlich?
- Angelika22
- Erledigt
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In dem Moment, in dem du Zahlungen an das Finanzamt machst, hast du Ausgaben und in dem das Finanzamt dir etwas zurückzahlt, Einnahmen. Du machst eine Einnahmenüberschussrechnung, keine GuV. Damit gehören die Buchungen auf 1780 in die EÜR.
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Muss ich meine monatlich an das Finanzamt geleisteten Umsatzsteuervorauszahlungen in der Jahres-EÜR überhaupt angeben?
ja
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miwe4
Hat das Thema aus dem Forum Unternehmen und Steuern nach WISO steuer:Mac verschoben. -
Super! Vielen Dank!
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Eine Zusatzfrage habe ich noch: Dann müsste ich auch Einkommenssteuervorauszahlungen in der EÜR buchen, richtig? Ich hatte an anderer Stelle gelesen dass man da nicht macht da es vom Finanzamt automatisch erfasst würde, aber das erscheint mir unlogisch wenn man die Umsatzsteuervorauszahlungen wiederum angibt.
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Eine Zusatzfrage habe ich noch: Dann müsste ich auch Einkommenssteuervorauszahlungen in der EÜR buchen, richtig?
Nein, falsch. Deine Privatsteuern haben in Deiner EÜR grundsätzlich nichts zu suchen. Außer, dass sie vielleicht über Dein betriebliches Konto laufen. Dann wären es Privatentnahmen bzw., im Erstattungsfall, ggf. auch Privateinlagen.
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Danke ok verstehe - es sind Privatsteuern.