Hallo zusammen,
2019 starb die Mutter meiner Frau. In 2020 zahlte der ehemalige Arbeitgeber der Mutter für sie und ihre Schwester eine Abfindung und Urlaubsgeld aus. Dies wurde bei meiner Frau über eine Zweitanmeldung Kurzzeitarbeit die dann mit Steuerklasse 6 besteuert wurde vorgenommen. Nun sind wir bei der Steuererklärung für 2021.
Dort ist nun vom Finanzamt der Bescheid ihres regulären Arbeitgebers und der zweite Bescheid des Arbeitgebers der Mutter nun abgerufen.
Der zweite Bescheid sorgt nun dafür das sich unserer Erklärung (gemeinsame Veranlagung), um genau den Bruttobetrag des zweiten Bescheids verringert . Obwohl auf den Bruttobetrag ja schon ca. 50% Lohnsteuer abgezogen wurde.
Was ist falsch in der Berechnung, was muss ich hier angeben das es passt? Aus meiner Sicht ist es ja Erbe und die Lohnsteuer wurde schon abgegolten, da bezahlen wir ja doppelt?!
Grüße Markus