Abfindung: Ausgaben zu Entschädigungen / zum Arbeitslohn für mehrere Jahre

  • Hallo Zusammen,


    ich habe im im Januar 2020 eine Abfindung meines damaligen Arbeitgebers erhalten. Nach Eingabe im WISO hat sich der Erstattungsbetrag allerdings erhöht... Ich dachte, ich müsste im Nachgang Steuern auf diesen Betrag zahlen? Sprich die Abfindung ist doch steuerpflichtig oder? Auf der zugehörigen Lohnsteuerbescheinigung stehen ja auch Lohn-, Kirchsensteuer und Solidaritätszuschlag.


    Dazu muss ich aber sagen, dass ich zum Zeitpunkt der Zahlung bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden war und so die Abfindung mit Steuerklasse 6 erhalten habe. Sprich ich müsste, hier wiederum eine Erstattung erhalten. Richtig?


    Und die dritte Frage dazu - ich hatte mal etwas von einer 1/5 Regelung gelesen. Weiß jemand was es damit auf sich hat?


    Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte :)


    Grüße

    akg

    • Offizieller Beitrag

    ich habe im im Januar 2020 eine Abfindung meines damaligen Arbeitgebers erhalten. Nach Eingabe im WISO hat sich der Erstattungsbetrag allerdings erhöht... Ich dachte, ich müsste im Nachgang Steuern auf diesen Betrag zahlen? Sprich die Abfindung ist doch steuerpflichtig oder? Auf der zugehörigen Lohnsteuerbescheinigung stehen ja auch Lohn-, Kirchsensteuer und Solidaritätszuschlag.

    Das kommt auf die Besteuerungsgrundlagen insgesamt an.


    Dazu muss ich aber sagen, dass ich zum Zeitpunkt der Zahlung bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden war und so die Abfindung mit Steuerklasse 6 erhalten habe. Sprich ich müsste, hier wiederum eine Erstattung erhalten. Richtig?

    Auch hier kommt es auf die Besteuerungsgrundlagen insgesamt an.


    Und die dritte Frage dazu - ich hatte mal etwas von einer 1/5 Regelung gelesen. Weiß jemand was es damit auf sich hat?

    Einfach einmal Fünftelregelung in die erweiterte Forumssuche eingeben oder im § 34 EStG nachlesen.


    Und bitte keine Sammelthreads in der hier gewählten Form (1., 2., 3.), da ansonsten die erweiterte Forumssuche nicht mehr sinnvoll zu nutzen wäre.

    • Offizieller Beitrag

    Aber was ist mit Besteuerungsgrundlage gemeint?

    Alles, was sich bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommen und der verbleibenden Einkommensteuer im Rahmen der Steuerabrechnung auswirkt.

  • Ich klinke mich hier mal ein, weil ich auch ein Anliegen zu der 1/5 Regelung habe.

    Ich nutze WISO Steuer 2021 und mit geht es um die richtige Erfassung der Daten.

    Die Abfindung ist im Jahr 2020 ausgezahlt worden. Es sind keine weiteren Gehaltszahlungen dieses Arbeitgebers geflossen.

    Der Arbeitgeber hat hier die Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung 10-13 gemacht. Unter Punkt 10 ist die steuerbegünstigte Entschädigung gemäß 1/5 Regelung eingetragen.

    Nun habe ich die Daten elektronisch über ELStAM erhalten und in WISO Steuer 1:1 übernommen.

    Es sind u.a. noch weitere Lohnersatzzahlungen geleistet worden.

    Erschreckender Weise hat das Programm dann eine nicht unerhebliche Nachzahlung berechnet.

    In den Berechnungen habe ich dann gesehen, dass das Programm die volle steuerbegünstigte Entschädigung aus Punkt 10 der Lohnsteuerbescheinigung zu dem zu versteuernden Einkommen (zvE) einbezieht, also 100%.

    Nun gibt es diverse Erläuterungen und Rechenbeispiele im Internet, bei denen man mit der 1/5 Regelung arbeitet, und dann nur 20% der Entschädigung in das zu versteuernde Einkommen (zvE) einbezieht.

    Begehe ich hier jetzt einen Denkfehler oder kann ich das in WISO Steuer entsprechend modifizieren?

    • Offizieller Beitrag

    In den Berechnungen habe ich dann gesehen, dass das Programm die volle steuerbegünstigte Entschädigung aus Punkt 10 der Lohnsteuerbescheinigung zu dem zu versteuernden Einkommen (zvE) einbezieht, also 100%.

    Das FA überprüft selbstverständlich die Eintragungen zur ermäßigten Besteuerung des Arbeitslohns. Man muss es halt dem FA entsprechend erläutern und ggf. nachweisen. Nicht in jedem Fall ist letztlich eine "Zusammenballung" i.S.d. § 34 EStG gegeben.

  • In den Berechnungen habe ich dann gesehen, dass das Programm die volle steuerbegünstigte Entschädigung aus Punkt 10 der Lohnsteuerbescheinigung zu dem zu versteuernden Einkommen (zvE) einbezieht, also 100%.

    Das FA überprüft selbstverständlich die Eintragungen zur ermäßigten Besteuerung des Arbeitslohns. Man muss es halt dem FA entsprechend erläutern und ggf. nachweisen. Nicht in jedem Fall ist letztlich eine "Zusammenballung" i.S.d. § 34 EStG gegeben.

    Hallo zusammen

    Ich klinke mich hier auch mal ein, weil mir das Berechnungsverhalten vom WISO irgendwie nicht plausibel erscheint. Sorry.

    Mir geht es wie cavekeeper. Seitens der Firma wurde die Abfindung korrekt mit 1/5 versteuert. Und in Zeile 10 eingetragen. Dank der Online-Anbindung muss ich nix eintragen, habe meine Daten per Abruf erhalten und diese sind nach visueller Prüfung alle korrekt und komplett.

    Warum dennoch das WISO eine nicht unerhebliche Nachzahlung errechnet... ist mir schleierhaft! Irgendwie habe ich erwartet, dass der "Fall" einigermaßen korrekt durchläuft. Geht ja mit allen anderen Dingen auch (und da habe ich in meinem Fall bereits eine Menge machen "dürfen"...). In den vergangenen Jahren stimmte die Berechnung aus WISO 1:1 mit der tatsächlichen Berechnung des FA überein. Und nun soll ich was "nachweisen"? Ist doch alles seitens der Firma bereits erledigt.

    viele Fragezeichen...

    Viele Grüße und danke für jeden Tipp!

    Wonko

    • Offizieller Beitrag

    Warum dennoch das WISO eine nicht unerhebliche Nachzahlung errechnet... ist mir schleierhaft! Irgendwie habe ich erwartet, dass der "Fall" einigermaßen korrekt durchläuft.

    Läuft doch auch ganz "normal" durch. Das Stichwort der Wahl dürfte dann die Steuerprogression sein.


    In den vergangenen Jahren stimmte die Berechnung aus WISO 1:1 mit der tatsächlichen Berechnung des FA überein.

    Und wer sagt, dass das dieses Jahr anders ist?


    Ist doch alles seitens der Firma bereits erledigt.

    Was soll da "geregelt" sein. Die machen die Lohnsteuerberechnung nach der Lohnsteuertabelle. Wie die Endabrechnung in der ESt-Veranlagung aussieht kann doch vorab niemand sagen, da keiner die weiteren Besteuerungsgrundlagen mit ihren jeweiligen steuerlichen Auswirkungen kennt.

  • Allgemeine Frage:

    Wenn die Abfindung bereits in der Lst-Bescheinigung unter 10-13 eingetragen wurde, muss ich diese zusätzlich unter 19 eintragen? Blicke nicht mehr durch, überall steht was anderes drin.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die Abfindung bereits in der Lst-Bescheinigung unter 10-13 eingetragen wurde, muss ich diese zusätzlich unter 19 eintragen?

    Im Gegenteil. Wenn es in den Zeilen 10-13 bescheinigt ist, dann darf es gar nicht nochmals in Zeile 19. Einfach einmal die vorstehenden erläuternden Fragezeichen anklicken oder rechtsseitig stehenden Erläuterungen zu der Zeile lesen.


    Unabhängig davon ist der Sachverhalt dem Grunde nach dem FA auf Anfrage natürlich zu belegen.