Steuererklärung "mehrfach abgeben"

  • Hallo Community,


    ich muss immer recht lange, normalerweise bis zum April warten bis alle Unterlagen vorliegen, zB für Anlage KAP. Da ich aber bereits im Januar schon hohe Werbungskosten ansetzen kann für Einnahmen aus Unselbständiger Arbeit sowie Vermietung:

    - kann ich jetzt schon eine Erklärung machen und mir einer frühen Rückzahlung rechnen?
    - und dann nochmal zB im Mai zum zweiten mal abgeben, wenn sich eigentlich auf die Höhe der Rückzahlung nur marginal auswirkenden Unterlagen für Anlage KAP da sind?


    Danke, Grüße
    TrueC64

  • Wäre auch etwas ungewöhnlich, da die Erklärung ja von Anfang an vollständige Angaben zu enthalten hat. Die zweite Erklärung könnte man dann schon als Selbstanzeige werten, denn es wurde ja bewusst nicht vollständig eingetragen. Also Finger weg von solchen Gedanken.


    Außerdem: vor Anfang März fangen die Finanzämter nicht an, die Erklärungen für 2020 zu bearbeiten.