Studium neben dem Beruf - Steuerlich anrechenbar?

  • Hallo zusammen,


    ich mache neben dem Beruf noch ein Studium Wirtschaftsinformatik. Mit dem Arbeitgeber ist festgelegt, dass die Kosten von ihm übernommen werden. Praktisch sieht dies so aus, das auf mein Brutto die Studiengebühren aufgeschlagen und als Netto wieder abgezogen werden.

    Ich stelle mir nun die Frage was ich in der Steuererklärung angeben kann und welchen Nachweis ich dafür benötige.


    Kann ich den kompletten Nettoabzug als Werbungskosten geltend machen, da ich die Kosten ja eigentlich selbst trage? Falls nein, kann ich überhaupt etwas in der Steuererklärung angeben und falls ja, wie finde ich heraus wie viel?

    Reicht in dem Fall die Lohnsteuererklärung bzw. Verdienstnachweise dafür aus, oder benötige ich hier noch andere Nachweise? Die Rechnung seitens der Uni gehen an den Arbeitgeber.


    Vielen Dank für die Antworten,

    Servior.