Heizkostenabrechnung mit 2 Wärmeerzeugern

  • Hallo Leute,


    wir haben in unserem Objekt zur bestehenden Gasbrennwertheizung eine Wärmepumpe installiert und haben somit 2 Wärmeerzeuger in Betrieb, die verschiedene Brennstoffe nutzen um ein Heizsystem mit Wärme zu versorgen.


    Ich kann jetzt aber dem Objekt keinen zusätzlichen Wärmeerzeuger zuordnen. Das Programm lässt dann den Betrieb des Gaskessels ab dem Inbetriebnahmedatum der Wärmepumpe enden.


    Ich muss aber den erfassten Strom für den Wärmepumpenbetrieb auch über die Heizkostenabrechnung umlegen.


    Jede WE und ein Warmwasserbereiter hat je einen Wärmezähler. Bisher wurden die Brennstoffkosten (Gas) darüber verteilt und abgerechnet.


    Kann mir da jemand helfen?


    Vielen Dank!

  • Kann mir da jemand helfen?

    Leider nein, denn zwei selbstständige Heizungsanlagen, also Gas und Wärmepumpe, kann man nicht eingeben.


    In der Regel ist es doch so, dass die Wärmepumpe alleine die Heizenergie liefert, dafür Strom als "Brennstoff" nutzt. Nur in extremer Kälte muss die Gasheizung zugeschaltet werden.

    Bedeutet doch, dass die Primärheizung die Wärmepumpe ist.


    Wenn du das trennen willst gibt es nur eine Möglichkeit, dass die Heizkostenberechnung bis zum Tag x mit Gasheizung abrechnest, dann den Wechsel auf Wärmepumpe für den Rest deines Abrechnungszeitraumes eingibst. Dann hast du zwar einmalig drei Abrechnungen, einmal NUR die Nebenkosten und zweimal eine Heizkostenabrechnung. Das bedeutet auch, dass du unter Gebäude mittels Ändern die Heizkosten rausnimmst, sonst geht es nicht.

  • m WISO-Vermieter wir die zweite Anlage als Erneuerbare Energie (auch Wärmepumpe) eingetragen und erscheint als eine Heizkostenabrechnung

    Entschuldige, deinen Beitrag habe ich vermutlich "unterschlagen".....


    Ich habe ein Wohnobjekt mit 24 Wohneinheiten, dort sind 2 selbständige Gasheizungen jeweils in 4 verschiedenen Hausnummern. Obwohl ich mir sehr sicher war, habe ich beim Support nachgefragt, ob man mit dem Hausverwalter zwei Heizungen in einem Objekt betreiben kann, denn ich muss dort für alle WE z. B. Wasser, bei den anderen nur für die Hausnummer 1+2 die Umlage machen.


    Nein das geht nicht, und als Techniker muss ich dem zustimmen, wie soll das gehen. Also habe ich zwei Häuser angelegt und dann die Umlageschlüssel, die es im Vermieter nicht gibt oder nicht angelegt werden kann, entsprechend so installiert, dass ich die Kosten usw. eingeben kann.


    Eigentlich logisch, dass man das nicht machen kann. Das bedeutet, dass der Vermieter das sicherlich ja auch nicht "können dürfen" darf, denn das ist ja einfacher gestrickt als der HV.


    Wie du das da reinbekommen hast, keine Ahnung. Und das hat nichts mit erneuerbarer Energie zu tun, in einem Haus gibt es nur eine Möglichkeit eine Heizung anzulegen. Aber ich bin auch mit fast 75 noch lernfähig;)

  • Und das hat nichts mit erneuerbarer Energie zu tun

    Dann erkläre es mir bitte. Luft-Wärmepumpe, Wasser-Wasser-Wärmepumpe bereitet, ein Teil seiner Energie, aus erneuerbare Energie.

    Auch ich, als 76 jähriger, lerne auch noch dazu.

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  • 76 jähriger

    Sehr gut;)


    Ein Bekannter hat eine Wärmepumpe heißt, im Garten steht so ein Monster und liefert die Wärmeenergie für das Haus. Brennstoffkosten sind dann die Stromkosten in kWh.

    Sollte die Außentemperatur bei ca. -10°C liegen, schaltet sich seine "normale" Heizung dazu. Da es ein selbst bewohntes Haus ist, keine Mieter dort wohnen, ist es ihm egal, er will Wärme haben.


    Für eine Abrechnung würde ich die Wärmepumpe als primäre Heizung eingeben. Da es beim HV keine Möglichkeit gibt, eine weitere Heizung anzulegen kann man einen Kompromiss machen und manuell einen Fossilienverbrauch nach einem im Mietvertrag eingetragenen Umlageschlüssel einbuchen.

    Das dürfte kein Problem sein, so würde ich es machen, denn m. E. gibt es keinen anderen Weg.