Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

  • Hallo,

    ich habe ein Haus mit zwei Wohnungen. Eine Wohnung bewohnt ein Familiengehöriger und bezahlt Miete. Die andere Wohnung, oben, bewohne ich selber.

    Ich habe den Dachboden ausgebaut und zwei Dachfenster gekauft. Die Fenster selber erfüllen die Vorraussetzungen für "Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen"

    Allerdings habe ich die Fenster selber eingebaut. Laut VELUX kann man entweder über die KFW und einen Energieberater einen Zuschuss bekommen oder über den Steuervorteil über 3 Jahre eine Steuerermäßigung. Ich habe gesehen das man im 1. Jahr 7 % im 2. Jahr 7 % und im 3. Jahr 6% anwenden kann. Kann ich das auch nur für den Kaufpreis von den Fenstern anwenden ? Und wo genau kann ich das im Steuersparbuch angeben ? Die Originalrechnung der Fenster habe ich natürlich.

    Vielen Dank im voraus.

    MFG

  • Jetzt habe ich gerade etwas gefunden , was evtl. meine Frage mit "ja" beantwortet.



    Neuer Steuerbonus für die Renovierung ab Januar 2020

    Neben den Steuervorteilen für Handwerker und Co. gewährt der Fiskus ab dem Jahr 2020 einen weiteren Steuerbonus. Denn nun fördert der Staat energetische Baumaßnahmen am Eigenheim in besonderem Maße. Denn hier können nicht nur Lohn- und Fahrtkosten abgesetzt werden, sondern auch Anschaffungskosten für das Material.

    Zu energetischen Baumaßnahmen zählen z. B. die Erneuerung der Wärmedämmung an Fassade und Dach, neue Fenster, neue Heizungssysteme und Entlüftungsanlagen. Kurz: Alles, was Ihr Eigenheim energieeffizienter macht.

    Natürlich ist der Steuervorteil an einige Voraussetzungen geknüpft:

    • Ihre Immobilie muss älter als 10 Jahre sein,
    • Die Baumaßnahmen müssen zwischen dem 1.1.2020 und 31.12.2029 durchgeführt werden
    • Die Immobilie muss von Ihnen selbst bewohnt werden.



    Sehe ich das richtig das ich den Steuervorteil für den Kauf der Fenster nutzen kann ?

    Wenn das so ist, müsste ich nur noch wissen wo ich das mit den 7 % eintragen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Sehe ich das richtig das ich den Steuervorteil für den Kauf der Fenster nutzen kann ?

    Nein, das siehst Du falsch.


    Einfach mal das Stichwort energetisch oben rechts in die Programmhilfe/-suche eingeben oder auch einfach mal in den maßgeblichen § 35c EStG schauen.