Hallo zusammen,
ich habe letztes Jahr von meinem ehemaligen Arbeitgeber eine Abgeltung für Urlaub aus den Jahren 2019 und 2020 den ich krankheitsbedingt nicht nehmen konnte erhalten.
Diese Abgeltung habe ich als Einmalzahlung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt bekommen. Da ich 2020 keine weiteren Einkünfte hatte und die Zahlung unterhalb des Freibetrages lag, habe ich diese Zahlung steuerfrei ohne Abzug von Lohnsteuer erhalten. Soweit so gut.
In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2020, die mein ehemaliger Arbeitgeber dem Finanzamt übermittelt hat, ist diese Urlaubsabgeltung in Zeile 3 eingetragen. Beim erstellen der Steuerklärung (Zusammenveranlagung) wird diese Abgeltung jetzt aber voll versteuert, da in Zeile 4 natürlich nichts weiter steht bei mir. Die Urlaubsabgeltung war steuerfrei aber in der Steuerklärung muss ich jetzt eine Menge Steuer darauf zahlen. Es verhält sich quasi wie eine Zahlung die zwar steuerfrei ist aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt, quasi dem Einkommen des Partners hinzugerechnet wird.
Ist das wirklich korrekt so?
Liebe Grüße