Urlaubsabgeltung

  • Hallo zusammen,


    ich habe letztes Jahr von meinem ehemaligen Arbeitgeber eine Abgeltung für Urlaub aus den Jahren 2019 und 2020 den ich krankheitsbedingt nicht nehmen konnte erhalten.

    Diese Abgeltung habe ich als Einmalzahlung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt bekommen. Da ich 2020 keine weiteren Einkünfte hatte und die Zahlung unterhalb des Freibetrages lag, habe ich diese Zahlung steuerfrei ohne Abzug von Lohnsteuer erhalten. Soweit so gut.


    In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2020, die mein ehemaliger Arbeitgeber dem Finanzamt übermittelt hat, ist diese Urlaubsabgeltung in Zeile 3 eingetragen. Beim erstellen der Steuerklärung (Zusammenveranlagung) wird diese Abgeltung jetzt aber voll versteuert, da in Zeile 4 natürlich nichts weiter steht bei mir. Die Urlaubsabgeltung war steuerfrei aber in der Steuerklärung muss ich jetzt eine Menge Steuer darauf zahlen. Es verhält sich quasi wie eine Zahlung die zwar steuerfrei ist aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt, quasi dem Einkommen des Partners hinzugerechnet wird.

    Ist das wirklich korrekt so?



    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Da ich 2020 keine weiteren Einkünfte hatte und die Zahlung unterhalb des Freibetrages lag, habe ich diese Zahlung steuerfrei ohne Abzug von Lohnsteuer erhalten.

    Was aber nicht gleichbedeutend mit einkommensteuerfrei i.S.d. EStG ist. Lediglich aufgrund der eingearbeiteten Freibeträge fällt halt keine Lohnsteuer (Erhebungsform der Einkommensteuer) an.


    Beim erstellen der Steuerklärung (Zusammenveranlagung) wird diese Abgeltung jetzt aber voll versteuert, da in Zeile 4 natürlich nichts weiter steht bei mir. Die Urlaubsabgeltung war steuerfrei aber in der Steuerklärung muss ich jetzt eine Menge Steuer darauf zahlen.

    Das kommt jetzt halt durch Deine anderen Einkünfte und dem progressiv gestalteten Einkommensteuertarif.


    Es verhält sich quasi wie eine Zahlung die zwar steuerfrei ist aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt, quasi dem Einkommen des Partners hinzugerechnet wird.

    Mit dem Progressionsvorbehalt hat das nun wieder rein gar nichts zu tun und auch die Besteuerung erfolgt anders.

  • Vielen lieben Dank für die Information. Tja dann ist das wohl so. Ist schon ein ganzer Batzen an Steuern der da anfällt.:(.

    Ich selbst habe zwar keine weiteren Einkünfte 2020 gehabt aber da wir Zusammenveranlagt sind wird dies dann wohl dazu gerechnet.