Sanierungskosten nach Messi Mieter Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten (Substanzverlust)

  • Hallo zusammen,


    ich stehe vor der steuerlichen Erfassung folgenden Sachverhaltes und würde mich euer Feedback freuen:


    Ich habe eine vermietete Wohnung in 2015 gekauft für die bis 2020 keine Sanierung/Renovierung durchgeführt worden war. Der Mieter hat die Wohnung als eine Mülldeponie hinterlassen und die Wohnung war stark von Schimmel befallen. Der Mieter hat mehrere Monate keine Miete gezahlt und ist letztendlich abgehauen. Ich habe die Wohnung Mitte 2020 kostenintensiv saniert/renoviert.


    Nun zu meiner Frage:


    Darf ich diese Aufwendungen für Sanierung als Erhaltungsaufwand für 2020 sofort geltend machen oder muss ich diese den Herstellungskosten hinzuzählen und dann mit 2% abschreiben?


    Leider bin ich mir auch nicht sicher wann die 15% Regel greift, da immer von „innerhalb der ersten drei Jahre“ die Rede ist. Könnte mich jemand diesbezüglich aufklären?


    Ich danke vorab.


    Beste Grüße


    Rookie

    • Offizieller Beitrag

    Leider bin ich mir auch nicht sicher wann die 15% Regel greift, da immer von „innerhalb der ersten drei Jahre“ die Rede ist. Könnte mich jemand diesbezüglich aufklären?

    Genau das kann man dann aber doch unter anschaffungsnahem Aufwand nachlesen, der eben nach der Rechtsprechung grundsätzlich auf diese 3 Jahre zeitlich begrenzt ist.

  • Darf ich diese Aufwendungen für Sanierung als Erhaltungsaufwand für 2020 sofort geltend machen oder muss ich diese den Herstellungskosten hinzuzählen und dann mit 2% abschreiben?


    Leider bin ich mir auch nicht sicher wann die 15% Regel greift, da immer von „innerhalb der ersten drei Jahre“ die Rede ist. Könnte mich jemand diesbezüglich aufklären?

    Ja dann kann der Erhaltungsaufwand sofort geltend gemacht oder ggf. auf Wunsch auf bis zu 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden.

    "Innerhalb der ersten 3 Jahre" bedeutet "innerhalb der ersten 3 Jahre nach Anschaffung", also vom Anschaffungsdatum in 2015 gerechnet. Da waren die 3 Jahre in 2018 vorbei.

  • Wenn ich das richtig verstehe sind diese Sanierungskosten die ich ausgegeben habe als Erhaltungsaufwand erfassbar und werden nicht vom Finanzamt als Anschaffungsnahe Herstellungskosten zu werten.
    Kannst du mir noch sagen wie ich diese Kosten auf fünf Jahre gleichmäßig verteilen kann und dies in der Steuerklärung an welcher Stelle erläutern/angeben muss?

    • Offizieller Beitrag

    Kannst du mir noch sagen wie ich diese Kosten auf fünf Jahre gleichmäßig verteilen kann und dies in der Steuerklärung an welcher Stelle erläutern/angeben muss?

    Der § 82b EStDV wird z.B. in Buhl-Steuersoftware direkt in den Eingabemasken abgefragt (... Verteilung ...). Sollte in jedem anderen Steuerprogramm anderer Hersteller ebenso sein.