Gas und Wasserrechnung buchen

  • Cowgirl :

    Ok. ich Verstehe, leuchtet mir auch irgendwie ein, versuche dies gleich mal nachzustellen.

    Ich glaube, dies getan zu haben, damit ich quasi einfach "Stück" den Betrag, so wie er mir geliefert wurde vom Ableser eingeben zu können und dann eben wie von ihm auf der Abrechnung zu lesen, die Verteilung auf die Mieter/Eigentümer vorzunehmen.

    In meiner Vorstellung hätte ich dann quasi die vorher auf Wasser 4150 (im fortlaufenden Jahr monatlich per Onlinebanking abgeholten ) gebuchten Kosteneinfach irgendwie gegengebucht, was mir aber eben nicht gelang.


    -Wenn das geschafft ist, muss ich "nur" noch das mit dem Wirtschaftsjahr 2020 (Abgrenzung der beiden unterschiedlichen Laufzeiten) hinbekommen.

    Bleibst du nochmal mit im Boot??


    Mit einem großen Dank an dich und allergrößter Verneigung für deine Hilfe, würde ich das ganze dann mal separat dokumentieren in einer PDF für den Fall, dass irgendjemand anders ähnliches zu bewältigen hat.

  • Um es nochmal zu erläutern, ich finde ihr konstruiert da etwas kompliziert mit dem Dienstleister.

    Ich mach das so, die Abschlagszahlungen der Stadtwerke gehen auf Konto 4450. Die Endrechnungen aus dem Folgejahr werden hier

    auch verbucht, das hatte ich ja bereits im anderen Thread bzgl. "Abgrenzung" schon erklärt.

    Dann wird das Konto 4450 wieder entlastet...zum einen gegen die Konten Allgemeinstrom, Wasser/Abwasser und Niederschlagswasser.

    Und hierbei wird noch aufgesplittet, Allgemeinstrom bekommt nur den Teil am Gesamtstromverbrauch der nicht für die Heizung benötigt wurde,

    der Rest (und den kennt der Dienstleister WDV schon aus den Unterlagen für die Abrechnung) wird ans Konto 4505 gebucht.

    Auf diesem wird alles gesammelt, was in die Wärmeabrechnung kommt. Die Summe dieses Kontos entspricht dann immer der Hausabrechnung,

    und das Konto wird "per Abrechnung" verteilt auf die Einheiten. So hat jeder Eigentümer zum einen die Abrechnung des Dienstleister, zum anderen kann ich die Heizkostenabrechnung vom WISO HV ausdrucken, und diese stimmt 1zu1 mit der von WDV überein.


    Meine Wasserabrechnung geht korrekt nach Verbrauch der Wassermenge, in meiner Heizkostenabrechnung sind auch nur die Kostenbestandteile drin, die da auch drin sein dürfen.

    Die Konten im Kontenrahme über 4599 sind alle im Heizkostenkontenbereich. Wenn ihr die heranzieht für eine NK Abrechnung könnte es haarig werden...also schaut genau hin, was dabei rauskommt.


    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Ich kneife mir auch alles an "Verbindlichkeit" gegen Bank usw. Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht? Aber ich bin auch kein Buchhalter, vielleicht liegt es einfach daran, sondern Ingenieur und Immobilienverwalter (IHK). Ich schreibe das jetzt einfach mal dahin, weil ich mich tatsächlich ein paar Monate in die Fänge der IHK begeben habe. Um eben richtig abrechnen zu können.

    Ich verkneif mir den Kommentar, das Dir der IHK Prüfer diese Vorgehensweise mit Sicherheit beanstandet hätte....

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Mein Beispiel:

    1.Wasser/Abwasserrechnung für 01.03.-31.12.2020- Eingang der Rechnung 29.01.2021,:

    -Gesamtbetrag Wasser/Abwasser 759,86€, darin gezahlte Abschläge in 2020 444 €, Nachforderung 315,86 €

    2. Abrechnung durch externen Dienstleister am 08.2021:

    - Gesamtbetrag: Wasser/Abwasser: 812,98 € (inkl. der Service-Gebühren) mit dort Aufteilung auf die Mieter bzw. Eigentümer

    Lass uns nochmal spezifisch werden:


    Du bekommst vom Versorger eine Rechnung über den Wasserverbrauch, hier werden die Abschläge vom Rechnungsendbetrag abgezogen ? Soweit richtig ?


    Diese Dienstleisterabrechnung: was genau ist da drin ? Service, Miete KW, und was ist das mit den Wasserkosten ? Zahlst Du dort auch für Wasser ???

    Oder hat der in seiner Abrechnung "nur" den Gesamtbetrag mit aufgeführt, den Du ihm am Jahresende genannt hast (aus der Versorgerrechnung) ?

    So klingt das für mich...der macht doch nix anderes, als Dir die Arbeit der korrekten Verbrauchsaufteilung auf die Bewohner abzunehmen, weil er die Zähler alle abliest und dann den Kostenblock "Wasser" auch noch mit auf die Wärmeabrechnungen aufschreibt.


    Was ich nicht verstehe----irgendwo hast Du geschrieben, Du zahlst Abschläge an den Dienstleister ?? Wofür ?

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Cowgirl

    Ich vermelde großen Teilerfolg. Tausend Dank Cowgirl!

    Habe es jetzt wie von dir vorgeschlagen so gemacht für den ARZ 01.03.20-31.12.2020 und dort klappt es jetzt wunderbar für eben diesen Zeitraum und zwar sowohl mit Mieter-Abrechnung als auch mit Hausgeld, für genau diesen Zeitraum. Analog habe ich das mit der Heizkostenabrechnung für genau diesen Zeitraum 01.03.20-31.12.2020 gemacht, wobei da wegen des Leistungsprinzips dies dtl. weniger kompliziert war.


    Mein Problem bleibt bei der Hausgeldabrechnung, dass ich aufgrund des o.g. Wechsels der ARZ von ursprünglich 01.03.2019-29.02.2020 natürlich unterschiedliche Abrechnungen habe, die in das für die Hausgeldabrechnung maßgebliche Wirtschaftsjahr 2020 eingehen (nämlich hier der 01.01.-29.02.2020) und ich für diese Kosten vom externen Dienstleister natürlich keine Kostenabgrenzung mit Verteilung auf Mieter und Eigentümer habe,

    ---Mit dieser "Unschärfe" werde ich wohl leben müssen, in dem ich aus der Gesamtverteilung auf Mieter/Eigentümer jeweils 2/12 auf das Wirtschaftsjahr 2020 umrechne (oder nach Tagen)

    - Was besseres fällt mir hier wirklich nicht ein. Oder hast du noch eine andere Idee?

  • ---Mit dieser "Unschärfe" werde ich wohl leben müssen, in dem ich aus der Gesamtverteilung auf Mieter/Eigentümer jeweils 2/12 auf das Wirtschaftsjahr 2020 umrechne (oder nach Tagen)

    - Was besseres fällt mir hier wirklich nicht ein. Oder hast du noch eine andere Idee?

    Das ist völlig OK, es so aufzuteilen.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Du bekommst vom Versorger eine Rechnung über den Wasserverbrauch, hier werden die Abschläge vom Rechnungsendbetrag abgezogen ? Soweit richtig ?

    Datawizz

    Genau:

    - HIer stellen die Stadtwerke eine Rechnung über die Gesamt-Wasserkosten aus im Folgejahr. Darin werden von den Gesamtkosten abgezogen die gezahlten Abschläge Wasser bis zum Datum der Rechnung, was leider nicht immer nur die Abschläge im ARZ bedeutet, sondern manchmal schon Abschläge bis in den neuen Abrechnungszeitraum hinein.

    - Die hiesigen Entsorgungsbetriebe stellen eine Rechnung über die Gesamt-ABWASSER-Kosten im Folgejahr aus. Dies meist noch etwas später als die Stadtwerke, da die Entsorgungsbetriebe immer die Daten der Stadtwerke erst noch brauchen. Darin werden auch noch von den Gesamtkosten ARZ die gezahlten Abschläge Abwasser bis zum Datum von deren Rechnung abgezogen, was manchmal bedeutet, dass diese sogar manchmal noch mehr Abschläge abziehen, die außerhalb des ARZ sind (also bei Ankunft der Rechnung Ende Februar sind oft schon die Abschläge für Januar und Februar eingerechnet, obwohl der Abrechnungszeitraum im Dezember endete)



    Diese Dienstleisterabrechnung: was genau ist da drin ? Service, Miete KW, und was ist das mit den Wasserkosten ?

    Genau: Dort ist unter Kaltwasser zusammengefasst: die Wasserkosten und die Abwasserkosten sowie deren Abrechnungsservice-Kosten.


    Wasser zahle ich dorthin nicht. Er bekommt von mir nur die Gesamtkosten des Versorgers Wasser und des Versorgers Abwasser mitgeteilt mit Rechnungsdatum. Meine Abschläge interessieren ihn nicht.



    der macht doch nix anderes, als Dir die Arbeit der korrekten Verbrauchsaufteilung auf die Bewohner abzunehmen, weil er die Zähler alle abliest und dann den Kostenblock "Wasser" auch noch mit auf die Wärmeabrechnungen aufschreibt.

    Genau so ist es.

    Beauftragt ist er bei mir, die "Kaltwasser-Abrechnung" (Wasser- und Abwasser) sowie die Heizungs- und Warmwasserkostenabrechnung nach HKV zu machen.



    Was ich nicht verstehe----irgendwo hast Du geschrieben, Du zahlst Abschläge an den Dienstleister ?? Wofür ?

    Genau. Dieser Dienstleister (Kalorimeta- kurz: Kalo) will für unterjährig für seine Leistungen Abrechnungsservice, Kostentrennungen, Ablesegebühren, Versand, Kosten bei Nutzerwechseln etc. pp schon Abschlagszahlungen, welche er dann mit der Lieferung seiner Abrechnung gegenrechnet. Kompliziert dadurch, dass er diese Abschlagszahlungen dann nicht mal selbst zuordnet in Richtung HKV, Gerätemiete und Kaltwasser-Abrechnung, sondern eben alles, was seine Kosten gegen erfolgte Abschläge verrechnet. Ich muss es dann mühsam auseinanderfriemeln.


    und den kennt der Dienstleister WDV schon aus den Unterlagen für die Abrechnung

    Mir scheint, du hast hier erfreulicherweise einen Dienstleister, dem du einfach deine Versorgerrechnungen schicken kannst, damit dieser sich die Daten dort herausholt. Das ist hier (leider) nicht so. Ich gebe nur Endbeträge mit Rechnungsdatum selbst auf einem Onlineportal des Dienstleisters ein, damit dieser auch ja nicht eigene Tipparbeit hat :-), so von diesem gefordert.



    das hatte ich ja bereits im anderen Thread bzgl. "Abgrenzung" schon erklärt

    Ja, das stimmt. Ich hatte es damit auch versucht und kam- evtl. aufgrund meines nicht ausreichendes Verständnisses- da einfach überhaupt nicht zurecht, obwohl mir das zunächst auch so einleuchtend schien. Dies lag aber vermutlich auch an der o.g. geschilderten Thematik der 2 Abrechnungszeiträume, welche in das gleiche Wirtschaftsjahr 2020 hineinreichen (a)01.03.19-29.02.2020 + b)01.3.20-31.12.2020). Dies bleibt weiter weitgehend ungelöst für mich, da eben die Nutzerverteilung aus a) nicht noch zusätzlich abgrenzt zum 31.12.2019.---Nächstes Jahr wird alles besser :)


    Das ist schon ein Kreuz. Danke an Euch für die viele Mühe der Assistenz.




    Das ist völlig OK, es so aufzuteilen.

    Danke für den Zuspruch, dass diese Abgrenzung 2/12 in 2020 völlig o.k. ist.

    Tatsächlich ist es aber natürlich völlig unkorrekt, was deutlich wird an einem fiktiven Beispiel: Sollte ein neuer Eigentümer just am 01.01. erscheinen, wäre dieser durch die Mittlung der Kosten mit relativ gesehen 2/12 deutlich geringeren Heizkosten und evtl. Verbrauchskosten in den kältesten 2 Wintermonaten belastet, als der Vor-Eigentümer im Vorjahr mit dem Sommerhalbjahr und dort naturgmäß deutl. niedrigeren Verbräuchen.

  • Mir scheint, du hast hier erfreulicherweise einen Dienstleister, dem du einfach deine Versorgerrechnungen schicken kannst, damit dieser sich die Daten dort herausholt. Das ist hier (leider) nicht so. Ich gebe nur Endbeträge mit Rechnungsdatum selbst auf einem Onlineportal des Dienstleisters ein, damit dieser auch ja nicht eigene Tipparbeit hat :-), so von diesem gefordert.

    Neinnein, schön wärs ja. Ich muss das wie Du im Portal mitteilen. Alternativ gibts Verwalter-SW, die kann diese Daten im+exportieren, direkt ins System des Dienstleisters.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Allerdings bekommen ich für die Hausgeldabrechnung nach obiger Darstellung tatsächlich nicht hin, mir den gesamten Betrag für die HEIZKOSTEN für das Wirtschaftsjahr 2020 ausgeben zu lassen???

    - Das sehe ich gerade erst: Ich nahm an, dass das Programm hier auch einfach die 2 vorhanden Heizkostenabrechnungen 01.03.2019-29.02.20 + 01.03.2020-31.12.2020 nimmt und mit hier einfach wie o.g. die Beträge für 2/12 aus erstem ARZ 19/20 und komplett aus 2. ARZ ausrechnet.


    Ich werde noch wahnsinnig!?!

  • Allerdings bekommen ich für die Hausgeldabrechnung nach obiger Darstellung tatsächlich nicht hin, mir den gesamten Betrag für die HEIZKOSTEN für das Wirtschaftsjahr 2020 ausgeben zu lassen???

    - Das sehe ich gerade erst: Ich nahm an, dass das Programm hier auch einfach die 2 vorhanden Heizkostenabrechnungen 01.03.2019-29.02.20 + 01.03.2020-31.12.2020 nimmt und mit hier einfach wie o.g. die Beträge für 2/12 aus erstem ARZ 19/20 und komplett aus 2. ARZ ausrechnet.


    Ich werde noch wahnsinnig!?!

    Die Hausgeldabrechnung ist ein ganz anderes Kapitel . Einnahme-Ausgabe-Rechnung. Hier hat der Abrechnungszeitrum für deine Heizkosten keine Bedeutung. Da der Dienstleister die Abrechnung für die Bewohner erstellt, legst du die Einzelabrechnung von Kalo mit vor. Du denkst zu kompliziert. Bei einem Eigentümer/Mieterwechsel gibst du dieses Kalo an und die errechnen dir den entsprechenden Anteil.


    Wenn dir das alles zu kompliziert ist, lass einen Beschluss fassen, dass ihr wieder das Abrechnunsgjahr 1.3. - 28.2. habt.

  • Zitat von cuchi Allerdings bekommen ich für die Hausgeldabrechnung nach obiger Darstellung tatsächlich nicht hin, mir den gesamten Betrag für die HEIZKOSTEN für das Wirtschaftsjahr 2020 ausgeben zu lassen???
    - Das sehe ich gerade erst: Ich nahm an, dass das Programm hier auch einfach die 2 vorhanden Heizkostenabrechnungen 01.03.2019-29.02.20 + 01.03.2020-31.12.2020 nimmt und mit hier einfach wie o.g. die Beträge für 2/12 aus erstem ARZ 19/20 und komplett aus 2. ARZ ausrechnet.


    Ich werde noch wahnsinnig!?!


    Die Hausgeldabrechnung ist ein ganz anderes Kapitel . Einnahme-Ausgabe-Rechnung. Hier hat der Abrechnungszeitrum für deine Heizkosten keine Bedeutung. Da der Dienstleister die Abrechnung für die Bewohner erstellt, legst du die Einzelabrechnung von Kalo mit vor. Du denkst zu kompliziert. Bei einem Eigentümer/Mieterwechsel gibst du dieses Kalo an und die errechnen dir den entsprechenden Anteil.


    Wenn dir das alles zu kompliziert ist, lass einen Beschluss fassen, dass ihr wieder das Abrechnunsgjahr 1.3. - 28.2. habt.

  • Ok. Ich verstehe. Danke.

    Dachte nur, dass im Hausverwalter- Hausgeldabrechnung durch das Auswahlfeld "Heizkosten gleich mit abrechnen" genau das getan werden könnte, was ich will. Das ist aber wohl nicht so. Zumindest dann, wenn ich nur 01.3-31.12. angebe, klappt es.

    Eine Rückänderung des ARZ mache ich aber nicht mehr, da das Kalenderjährliche aus meiner Sicht etliche Vorteile hat.

  • Hallo Cuchi,

    ich habe ehrlich gesagt einen ähnlich gelagerten Fall. Ich wollte mal fragen, ob es diesbezüglich tatsächlich die Doku gibt? Würde mich total freuen.

    Viele Grüße