Computer vom Privatvermögen in das Betriebsvermögen überführen, Afa

  • Hallo zusammen,


    nachdem ich in anderen Forenbeiträgen leider nichts zu meinem speziellen Anliegen finden konnte, wende ich mich hier an Euch um Rat zu suchen:


    Ich betreibe ein Gewerbe (Einzelunternehmen) und bin umsatzsteuerpflichtig.
    Meinen im April 2019 (vor 21 Monaten) privat erworbenen Computer nutze ich seit Unternehmensgründung ausschließlich für gewerbliche Zwecke - er bildet einen wesentlichen Teil zur Erzielung meines Umsatzes. Ich möchte den Computer daher von meinem Privatvermögen in das Betriebsvermögen überführen. Wie gehe ich hierbei vor und was muss ich beachten?


    Dass hierfür ein Eigenbeleg angefertigt werden muss, habe ich soweit verstanden. Unsicher bin ich was den Einlagewert angeht und die Afa.


    Beispiel:

    Private Anschaffung am 01.04.2019 für 3.600 Euro brutto (3.025 Euro netto)

    Einlage in Betriebsvermögen am 01.01.2021.

    3 Jahre Afa = 1.200 Euro Afa p.a. bzw. 100 Euro Afa p.m.

    Buchwert am 01.01.2021 = 3.600 - (21 x 100) = 1.500 Euro Restbuchwert zum Zeitpunkt der Überführung in das Betriebsvermögen.


    Ist der Computer als Brutto-Einlage zu verbuchen, d.h. mit den 1.500 Euro oder Netto, d.h. 1260,50 Euro?


    Im Beispiel Brutto: Muss ich den Computer am 01.01.2021 zu 1.500 Euro überführen und dann diesen Betrag über weitere 3 Jahre abschreiben (d.h. 500 Euro p.a., Ende Afa 31.12.2023), oder werden die 1.500 Euro über die ursprüngliche "Restlaufzeit" (15 Monate) abgeschrieben (d.h. 1.200 Euro Afa in 2021, und 300 Euro Afa für den Zeitraum 01.01.2022 - 31.03.2022)?


    Was muss ich ggf. noch beachten?


    Vielen Dank schon mal im Voraus!

  • Sieht gut aus - da du privat gekauft hast, ist der Bruttowert anzusetzen (du kannst dir nicht selber als Privatmann Umsatzsteuer berechnen). Gegenbuchung wäre Privateinlage