Kuendigungsschutzklage, Abfindung wo eintragen?

  • Moin,


    Ich habe eine Kuendigungsschutzklage eingereicht und die ist mit einem Vergleich und einer Abfindungszahlung ausgegangen.


    Wo müsste ich


    1. Die Kündigungsschutzklage

    2. Abfindung



    Angeben? Bei den Werbungskosten einfach eintragen Kuendigungsschutzklage und dann die Rechnungsumme?


    Abfindung einfach als weiteres Gehalt?

    • Offizieller Beitrag

    2. Abfindung

    Da müsste doch eine Lohnsteuerbescheinigung dem FA übermittelt bzw. auch Dir ausgestellt worden sein. Insbesondere dann, falls da auch noch eine ermäßigte Besteuerung i.S. § 34 EStG in Betracht kommen sollte. Ansonsten bliebe nur Arbeitslohn ohne vorgenommenen Lohnsteuerabzug (Zeile 21 Anlage N 2020).


    Bei den Werbungskosten einfach eintragen Kuendigungsschutzklage und dann die Rechnungsumme?

    Das kommt darauf an, was bei der anderen Position eingetragen ist. Bei Anwendung des § 34 EStG wäre die Verfahrenskosten auch diesen Einkünften konkret zuzurechnen.